Nichtöffentl. Landtagssitzung vom 12. Dez. 1940


Orientierung über die fremdenpolizeilichen Abmachungen mit der Schweiz
Liechtensteiner haben neuerdings einen Anspruch auf Niederlassung und Arbeitsbewilligung in der Schweiz. Im Gegenzug haben die Schweizer das Anrecht auf Gleichbehandlung in Liechtenstein. Liechtenstein übernimmt die fremdenpolizeiliche Gesetzgebung der Schweiz.

Vorgehensweise bei Einbürgerungen
Der Landtag beschliesst, das Entscheidungsrecht der Regierung zu übertragen, die den Einbürgerungsfall der finanziell schwächsten Gemeinde zuhalten soll. Dabei soll auch auf die wirtschaftlichen Projekte und die bisher erfolgten Einbürgerungen in den einzelnen Gemeinden Rücksicht genommen werden.

Einbürgerung der Maria Weinberg und deren Sohn
Das Gesuch wird befürwortend weitergeleitet.

Einbürgerungsgesuch Feistmann
Dieser Fall wird mangels der gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen und mangels nötiger Unterlagen und Papiere mehrheitlich abgelehnt.

Subventionsgesuch der Gemeinde Triesen wegen Lawenadüngeweg
Der Landtag beschliesst, den Fall der Regierung zu überweisen, wobei eine wohlwollende Pauschalsubventionierung erfolgen soll.

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