Konferenzsitzung des Landtags vom 18. Juni 1936


Protokoll der Konferenzsitzung des Landtags vom 13. Mai 1936
Das Protokoll der Konferenzsitzung wird verlesen und dahingehend abgeändert, dass auch die Betriebskapitalisierungskosten der Wasserversorgung Balzers wie die übrigen Gesuche subventiontiert werden.

Prüfung der Wahlakten für die Ersatzwahl zum Landtag in der Gemeinde Triesenberg und Vereidigung des neuen Abgeordneten Beck Wendelin
Die anlässlich der letzten Landtagswahl bestellte Kommission waltet ihres Amtes. Der Landtag gedenkt des verstorbenen Abgeordneten Beck Josef. Hierauf legt der neugewählte Abgeordnete Beck Wendelin den verfassungsmässigen Eid in die Hände des Landtagspräsidenten ab.

Einbürgerungsgesuch des Bloch Max Albert
Der Abgeordnete Dr. Schädler Otto, Vaduz, spricht sich gegen die Einbürgerung von Juden aus, da "der Charakter unseres Volkes durch fremdstämmige Menschen verunreinigt" werde. Der Landtag beschliesst mit 8 Stimmen, bei Seiner Durchlaucht die Aufnahme des Gesuchstellers in den Landesbürgerverband zu beantragen.

Einbürgerungsgesuch des Greve Markus William
Der Landtag beschliesst mit 10 Stimmen, dem Landesfürsten die Aufnahme des Gesuchstellers in den Landesbürgerverband befürwortend vorzulegen.

Einbürgerungsgesuch des De Forest Alaric Friedrich und De Forest John Gerard, Söhne des Grafen von Bendern
Der Landtag beschliesst mit 10 Stimmen, beim Landesfürsten die Aufnahme der Gesuchsteller in den Landesbürgerverband zu beantragen. Der Graf von Bendern soll zur Bezahlung der normalen Taxen bewegt werden.

Einbürgerungstaxen im Fall Stiegelmayer
Der Abgeordnete Risch Ferdinand, Schaan, weist darauf hin, dass die Gemeinde um 1'000 Franken benachteiligt worden sei und ersucht um Bezahlung durch das Land. Die Angelegenheit wird auf die nächste Sitzung verschoben.

Expropriationsbewilligung für die Gemeinde Mauren
Der Landtag bewilligt einstimmig die Expropriation.

Massnahmen zur Linderung der wirtschaftlichen Notlage (Sanierung gefährdeter Existenzen)
Regierungschef Dr. Hoop Josef befürwortet sofortige Hilfsmassnahmen, um unverschuldet in Not geratene Bürger vor dem bevorstehenden Ruin zu retten. Der Landtag stimmt dem Vorschlag zu und bestellt eine Kommission, bestehend aus der Kollegialregierung, der Finanzkommission und der Vorstehung der Wohnsitz- bzw. Zuständigkeitsgemeinde. Diese hat die Fälle zu prüfen und Antrag zu stellen.

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