Gesetz betr. die Verteilung des Reingewinnes bei der Sparkassa für das Fürstentum Liechtenstein (Liechtensteinische Landesbank mit unbeschränkter Landesgarantie), sowie betr. die vorläufige Regelung der Ansprüche des Landes gegenüber der Sparkasse aus Anlass der im Jahre 1928 aufgedeckten Unregelmässigkeiten
Regierungschef Dr. Hoop Josef orientiert den Landtag, dass die vorgesehene Abfuhr von 20'000 Franken an das Land auch zur Bezahlung von Zinsrückständen bedürftiger Bürger verwendet wird. Der Landtag beschliesst keine wesentliche Änderung der Gesetzesvorlage.
Vorbesprechung für die Ersatzwahl in den Staatsgerichtshof
Der Landtag nimmt vom Rücktritt von Dr. Schädler Otto Kenntnis und einigt sich auf Vorschlag des Abgeordneten Risch Bernhard, Vaduz, auf Beck David, Triesenberg.
Gesetz betr. die Übernahme der Hebammengebühren auf Landesrechnung
Regierungschef Dr. Hoop Josef teilt dem Landtag mit, dass die Bezahlung der Hebammengebühr inskünftig von einem Gesuch abhängig gemacht werden soll. Der Passus, dass auch im Lande wohnhafte Ausländer, wie insbesondere Grenzwächter, in den Genuss der Begünstigung kommen, soll gestrichen werden.
Anregung der Abgeordneten Elkuch Philipp, Schellenberg, und Risch Bernhard, Vaduz, auf Zinssenkung bei der Sparkasse für das Fürstentum Liechtenstein
Regierungschef Dr. Hoop Josef verweist auf die Zuständigkeit des Verwaltungsrates der Sparkasse.
Novellierung der Gewerbeordnung
Der Landtag einigt sich auf die Einsetzung einer fünfgliedrigen Kommission, die den Gesetzesentwurf des Gewerbeverbandes beraten und dem Landtag Bericht erstatten soll. Es sind folgende Kommissionsmitglieder vorgesehen:
- Hoop Franz Xaver, Ruggell,
- Frick Georg, Schaan,
- Vogt Basil, Balzers,
- Frommelt Adolf, Triesen,
- Batliner Emil, Mauren.
Ausrichtung von Viehexportprämien
Der Abgeordnete Büchel Peter, Mauren, schlägt die Erstreckung der Exportprämien für Januar bis März 1935 vor. Der Landtag sieht nach längerer Beratung von der Verlängerung der Vergünstigung ab.
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