Konferenzsitzung des Landtags vom 14. September 1932


Protokoll der Konferenzsitzung vom 29. und 30. Juni 1932
Das Protokoll wird verlesen und genehmigt. Regierungschef Hoop informiert, dass er die Gerichte über die Auffassung des Landtags betr. den schleppenden Geschäftsgang informiert habe.

Ansuchen des Altgrundbuchführers Quaderer Julius um Tilgung eines Gehaltsvorschusses und Auszahlung eines Monatsgehaltes
Mit Rücksicht auf das gegenüber Quaderer Julius schon bewiesene Entgegenkommen beschliesst der Landtag einstimmig, das Gesuch abzuweisen.

Verzicht des bischöflichen Ordinariates in Chur auf Aufwertung der Kronenfonds (Liquidierung der Kronenabteilung der Sparkasse)
Der Landtag stimmt der von Landtagspräsident Frommelt Anton mit dem bischöflichen Ordinariat getroffenen Vereinbarung zu. Danach verzichtet das Ordinariat in Chur auf die Aufwertung der Kronenfonds und erhält im Gegenzug den einmaligen Betrag von 500 Franken für das Priesterseminar sowie von 100 Franken für die Kathedrale.

Abfindung für die Stiftmessenfonds der liechtensteinischen Pfarrkirchen (Liquidierung der Kronenabteilung der Sparkasse)
Für die Pfarrkirchen wird ein Fonds von 1'500 Franken angelegt und jeder Kirche eine Stiftmesse zugesprochen. Kanonikus Frommelt Anton wird mit der Ausarbeitung der Stiftbriefe betraut.

Gesuch der Firma Ramsperger & Co., Schaan, um Steuerbefreiung
Der Landtag beschliesst nach längerer Beratung dem Unternehmen, welches beabsichtigt, in Schaan eine Fabrik zur Herstellung künstlicher Zähne zu gründen, eine fünfjährige Steuerbefreiung zu gewähren.

Subventionsgesuch der Gemeinde Schaan für die Errichtung eines Denkmals im Gedenken an Fürst Johann II. von Liechtenstein
Das Subventionsgesuch wird zur Behandlung in der nächsten Sitzung zurückgestellt. Regierungschef Dr. Hoop Josef führt aus, dass die Errichtung eines Landesdenkmals in Vaduz ausgeschlossen ist.

Gesuch des Gewerbeverbandes um Erlass von Zugangsbeschränkungen zum Detaillistenberuf
Der Gewerbverband ersucht um den Erlass einer Regelung, wonach für die Tätigkeit als Gemischtwarenhändler eine dreijährige Lehrzeit und eine zweijährige Gesellenzeit nachzuweisen ist. Die Angelegenheit wird einstimmig bis zur Vorlage und Behandlung des in Ausarbeitung begriffenen Gewerbegesetzes verschoben.

Kritik von Ständerat Lealy am Zollanschlussvertrag sowie an der liechtensteinischen Zollpauschale
Ständerat Lealy hat als Berichterstatter der eidgenössischen Geschäftsprüfungskommission den Anschluss Liechtensteins an das schweizerische Zollgebiet kritisiert und die Zollpauschale von 350'000 Franken als zu hoch bemängelt. Die Regierung wird vom Landtag einstimmig damit beauftragt, den liechtensteinischen Standpunkt in dieser Sache den kompetenten Stellen in Bern mitzuteilen. In diesem Zusammenhang wird der Geschäftsgang der liechtensteinischen Gesandtschaft in Bern von Regierungschef Dr. Hoop Josef als unzufriedenstellend geschildert.

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