Protokoll der Landtagssitzung vom 5. Februar 1929
Das Protokoll wird verlesen und genehmigt.
Gesetz betr. die Anwendbarkeit der schweizerischen Stempelsteuergesetzgebung
Der Landtag erklärt neben den bereits durch Anlage I zum Zollanschlussvertrag 1923 in Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften das Bundesgesetz vom 22.12.1927 betr. die Abänderung der Stempelgesetze und die Vollziehungsverordnung vom 7.6.1928 zu den Bundesgesetzen über die Stempelabgaben rückwirkend auf den 1.7.1928 für anwendbar. Das Gesetz wird für dringlich erklärt.
Neubestimmung der Verwaltungskosten der Eidgenössischen Steuerverwaltung für die Verwaltung der Stempelsteuereinnahmen
Der Landtag stimmt dem Notenaustausch mit der Schweiz zur Abänderung von Art. 37 des Zollanschlussvertrages 1923 einhellig zu. Die Verwaltungskosten werden mit 10 % der Reinnahmen, maximal jedoch mit 10'000 Franken, rückwirkend auf den 1.1.1928 bestimmt.
Gesetz betr. Verhütung und Bekämpfung ansteckender Bienenkrankheiten, insbesondere der Faulbrut und Milbenkrankheit
Der Gesetzesentwurf wird in erster Lesung und zweiter Lesung behandelt. Die Verfolgung von Zuwiderhandlungen wird einstimmig dem Landgericht zugewiesen (Art. 9). Die Regierung wird vom Landtag einhellig ermächtigt, die Bieneninspektion an die Bienenzuchtvereine zu delegieren (Art. 2).
Pensionsgesuch der Oberlehrerwitwe Müssner Emma, Nendeln
Die von der Regierung und der Finanzkommission vorgeschlagenen jährliche Pension in Höhe von 1'450 Franken wird einstimmig genehmigt. Jedes Kind bis zum 20. Lebensjahr erhält einen Erziehungsbeitrag von 100 Franken.
Besoldung von Amtsdiener Beck Josef
Das jährliche Gehalt wird einhellig mit 3'000 Franken festgesetzt.
Gesetzesinitiative auf Einführung eines Schächtverbotes
Die Initiative des Abgeordneten Amann Franz, Vaduz, wird nach einer Debatte über den wirtschaftlichen Nutzen der Schächtung für Liechtenstein und kontroversiellen Voten zur Frage der Tierquälerei mit 11 Stimmen verworfen.
Gesuch der Gemeinden Vaduz, Gamprin und Balzers um einen Landesbeitrag zu den Kosten der Rheinbrückenhebung
Der Landtag beschliesst einhellig eine Landesbeteiligung von 70 % an den Kosten der Brückenhebung.
Gesuch der Gemeinde Schaan um Übernahme der Kosten für die Erstellung einer Zufahrtsrampe von der Wiesengasse zum Rheindamm
Der Landtag beschliesst einen Landesbeitrag von 25% an der Erstellung der Wiesengasse bis zur Zufahrtsrampe. Die Beschlussfassung über die Subventionierung der Zufahrtsrampe wird verschoben.
Gesuch der Gemeinden Ruggell und Gamprin um Übernahme der Kosten für die Räumung der Gräben längs der Landstrasse nach Ruggell
Der Antrag wird einstimmig angenommen. Vorbehalten bleibt die Räumung des rechten Seitengrabens durch das Landesbauamt.
Subventionsgesuch der Winzergenossenschaft Vaduz
Es wird einhellig eine Subvention von 350 Franken genehmigt.
Kostenschlüssel von Land und Gemeinden für die Finanzierung der Rheinschutzbauten
Für Neuanschüttungen genehmigt der Landtag mehrheitlich einen Landesanteil von 70 %. Die Gemeinden haben die verbleibenden 30 % zu tragen.
Aufstellung der Materiallieferungen von Gemeinden und Privaten für die Rheinwuhrarbeiten (vgl. Resolution der Volkspartei)
Der Abgeordnete Risch Ferdinand erstattet Bericht über die Holzlieferungen der Gemeinde Schaan zu den Rheineinbrüchen. Die Liste der Materiallieferungen von Gemeinden und Privaten, welche bereits den Abgeordneten zugegangen ist, wird nunmehr der Volkspartei zugestellt.
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