Öffentliche Landtagssitzung vom 20. Dezember 1922


Bekanntgabe der Einläufe Gassner und Gemeindegesetz.

Steuerfestsetzung für 1922
Regierungschef Schädler Gustav frägt den Landtag an, wie die Steuersätze für 1922 festgesetzt werden, falls das neue Steuergesetz nicht angenommen wird. Die Behandlung wird auf die Zeit nach der Volksabstimmung verschoben.

Gesetzesentwurf betr. den Abbau der Landes- und der Gemeindeverwaltung
Die Artikel 1 bis 6 dre Vorlage werden in erster Lesung behandelt.

Gesetzesentwurf betr. die Rechtssicherungs-Ordnung (RS)
Die erste Lesung wird bei Artikel 29 der Vorlage fortgesetzt. Die abgeänderte Gesetzesvorlage wird einstimmig angenommen (LGBL. 1923/8).

Gesetzesentwurf betr. den Abbau der Landes- und der Gemeindeverwaltung
Die abgeänderte Vorlage wird einstimmig angenommen. Die Dringlichkeitserklärung wird mit 13 Stimmen angenommen.

Gesetzesentwurf betr. das Landeswerk Lawena
Die abgeänderte Vorlage wird mit 13 Stimmen angenommen. Das Gesetz wird mit 9 Stimmen für dringlich erklärt (LGBl. 1923/1). Das Dotationskapital wird mit Fr. 350'000.- festgesetzt.

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