Öffentliche Landtagssitzung vom 21. November 1911


Genehmigung des Protokolls der Landtagssitzung vom 20. November 1911
Das Protokoll wird genehmigt.

Landesvoranschlag für 1912
Der Landesvoranschlag wird nach zweiter Lesung angenommen.

Gesetzesentwurf über die Abhandlung der Verlassenschaften von Ausländern
An die Regierung ergeht die Motion auf Abänderung von §27 des Taxgesetzes vom 24. Juni 1884, LGBl.Nr. 5.

Subventionierung der durch die Wasserkatastrophe vom 15. Juni 1910 geschädigten Gemeinden und Genossenschaften
Die Gemeinde Triesen erhält 4000 Kronen. Der Gemeinde Triesenberg werden 150 Kronen für die Instandsetzung von Wegen, Wuhrungen etc. bewilligt. Die übrigen Geschädigten erhalten 50 % des erhobenen Schadens.

Dotierung des landschaftlichen Irrenfürsorgefonds
Auf Regierungsantrag werden 20'000 Kronen vom Sparkassareservefonds in den Irrenfürsorgefonds transferiert.

Erhöhung des Zinsfusses bei der Sparkassa für Privateinlagen über 2000 Kronen auf 4 % und der Kontokorrenteinlagen auf 3,5 %.
Die Anträge werden angenommen.

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