Genehmigung des Protokolls der Landtagssitzung vom 6. November 1903
Das Prokoll wird genehmigt.
Gesetz betreffend die Prägung von Silbermünzen in Kronenwährung
Die Regierungsvorlage wird angenommen.
Gesetz betreffend die Bestellung von Bauaufsehern
Dem Gesetz wird zugestimmt.
Novellierung des Sanitätsgesetzes aus dem Jahr 1874 (Anerkennung des Medizinstudiums in Deutschland, Zulassung von liechtensteinischen Ärzten in Österreich auf der Grundlage der Gegenseitigkeit)
Die Regierung wird beauftragt, einen Gesetzesentwurf über die Anerkennung des Medizinstudiums in Deutschland auszuarbeiten. Ebenso soll sie einen Vorstoss unternehmen, dass liechtensteinische Ärzte in Österreich ihren Beruf ausüben können, ohne die österreichische Staatsbürgerschaft annehmen zu müssen.
Schaffung eines Lebensmittelgesetzes
Die Regierung wird beauftragt, für die kommende Sitzungsperiode einen Entwurf für ein Lebensmittelgesetz vorzubereiten.
Subvention für den landwirtschaftlichen Verein
Dem Verein wird neuerlich ein Beitrag von 1700 Kronen gewährt.
Subvention für die Sennereigenossenschaft Eschen
Zur Anschaffung neuer Geräte wird aus Landesmitteln eine Subvention von 200 Kronen bewilligt. Die Genossenschaft erhält ausserdem aus der landschaftlichen Sparkassa ein mit 4 % zinsbares und mit 2 % tilgbares Darlehen von 6200 Kronen.
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