Öffentliche Landtagssitzung vom 16. Juli 1898


Protokoll der Landtagssitzung vom 18. Juni 1898
Das Protokoll wird genehmigt.

Vereidigung des Abgeordneten Fehr Wilhelm, Schaanwald
Landtagspräsident Dr. Schädler Albert, Vaduz, vereidigt den Abgeordneten.

Regierungsmitteilung betr. Errichtung eines liechtensteinischen Telefonnetzes
Regierungskommissär Karl von In der Maur gibt eine entsprechende Zuschrift des k.k. Handelsministeriums bekannt.

Telegramm von Kardinalstaatssekretär Rempolla, Vatikan
Das Antworttelegramm auf die vom Landtag beschlossene Glückwunschdepesche an den Heiligen Vater wird vom Landtag zur Kenntnis genommen.

Regierungsvorlage betr. Einführung einer Annuitätenabteilung bei der landschaftlichen Sparkassa
Die einzelnen §§ sowie der ganze Gesetzesentwurf werden einstimmig angenommen.

Regierungsvorlage betr. Fruktifizierung und Verwaltung der Waisen- und Kurandengelder
Der Entwurf wird nach kurzer Begründung durch Landtagspräsident Dr. Schädler Albert, Vaduz, angenommen.

Regierungsvorlage betr. Einführung der Kronenwährung
Die einzelnen §§ und der ganze Gesetzesentwurf werden angenommen.

Regierungsvorlage betr. Abänderung des Strafgesetzes
Der Entwurf betr. Abänderung mehrerer Bestimmungen des allgemeinen Strafgesetzes und mehrerer damit zusammenhängender Anordnungen wird angenommen.

Subventionsgesuche der Gemeinden Schaan und Vaduz betr. Kosten der Maul- und Klauenseuche
Der diesbezügliche Kommissionsantrag wird angenommen.

Gesuche der Gemeinden Mauren, Schellenberg und Planken um Landesbeiträge zu Schulhausbauten
Der Landtag bewilligt den Gemeinden Mauren, Schellenberg und Planken Beiträge von 20 % an den anfallenden Kosten.

Gesuch der freiwilligen Feuerwehren von Vaduz und Mauren um Unterstützung aus Landesmitteln
Es werden jeweils 100 fl. bewilligt.

Subventionsgesuch der Gemeinde Schellenberg für Armenzwecke
Es werden 100 fl. bewilligt.

Anregung von Landtagspräsident Dr. Schädler Albert, Vaduz, betr. Berichterstattung über den Landtag im Liechtensteinischen Volksblatt
Der Anregung, die Abfassung der entsprechenden Berichte dem Landtagsbüro zu überlassen, wird allgemein beigepflichtet.

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