Eröffnungssitzung des Landtags vom 3. März 1884


Eröffnung der Landtagssession
Regierungskommissär Karl Haus von Hausen eröffnet die Landtagssession mit einer Ansprache.

Führung des Präsidiums
Den Vorsitz im Landtag nimmt Alterspräsident Kind Franz Josef, Gamprin, ein. Brunhart Christian, Balzers, fungiert als Protokollführer.

Wahl des Landtagspräsidenten
Dr. Schädler Albert, Vaduz, wird mit 10 von 14 Stimmen gewählt. Dieser nimmt die Wahl an. Regierungskommissär Karl Haus von Hausen gibt die Bestätigung durch Seine Durchlaucht bekannt.

Wahl des Landtagsvizepräsidenten
Im dritten Wahlgang wird Dr. Marxer Peter, Gamprin, mit 8 Stimmen gewählt. Er nimmt die Wahl an.

Wahl der Landtagssekretäre
Öhri Martin, Eschen wird mit 12 Stimmen und Bargetzi Xaver, Triesen, mit 8 Stimmen gewählt.

Ansprache des Landtagspräsidenten Dr. Schädler Albert, Vaduz
Der Landtagspräsident nimmt den Vorsitz im Landtag ein und wendet sich in einer Ansprache an die Abgeordneten.

Wahl der Gesetzgebungskommission
Gewählt werden:
- Dr. Marxer Peter, Gamprin
- Dr. Schädler Albert, Vaduz
- Amann Josef Anton, Vaduz
- Büchel Johann Baptist, Vaduz
- Biedermann Franz Josef, Schellenberg

Wahl der Finanzkommission
Gewählt werden:
- Dr. Schädler Albert, Vaduz
- Dr. Marxer Peter, Gamprin
- Büchel Johann Baptist, Vaduz
- Biedermann Franz Josef, Schellenberg
- Beck Franz, Triesenberg

Bekanntgabe der Regierungsvorlagen
Dem Landtag werden die Regierungsvorlagen zur Kenntnis gebracht:
- Staatsvertrag mit Österreich zur liechtensteinischen Justizverwaltung
- Abänderung der Strafprozessnovelle vom 24. August 1881
- Ergänzung zu §5 der Konkursordnung vom 1. Jänner 1809
- Aufhebung der exekutiven Schuldhaft
- Bewilligung eines Wuhrbauvorschusses für die Gemeinde Triesen
- Kosten der Ausbesserungarbeiten am Binnendamm in der Gemeinde Gamprin
- Baukosten für den Hydranten beim Landgerichtsgebäude in Vaduz
- Bauauslagen der Zollämter und des Gerichtshauses
- Ankauf einer zweiten feuerfesten Kassa für die landschaftliche Kassaverwaltung
- Anschaffung neuer Stempelmarken

Die Vorlagen werden der Gesetzgebungs- bzw. der Finanzkommission zur Beratung zugewiesen.

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