Ordentliche Landtagssitzung vom 10. Juli 1871


Protokoll der Landtagssitzung vom 30. Mai 1871
Das Protokoll wird verlesen und genehmigt.

Einläufe an den Landtag
Die Einläufe seit der letzten Sitzung werden verlesen.

Gesuch des Abgeordneten Dr. Schädler Karl, Vaduz, um Entlassung aus dem Landtag
Auf Antrag von Landtagspräsident Dr. Schlegel Wilhelm, Vaduz, wird das Gesuch bewilligt und der Ersatzmann Schafhauser Johann Josef, Eschen, wird einberufen. Der Landtag dankt Dr. Schädler Karl einstimmig in Anerkennung seiner Verdienste.

Prüfung der Landesrechnung von 1870 samt den öffentlichen Fondsrechnungen
Die Staatsrechnung und die Fondsrechnungen werden einstimmig genehmigt.

Entwurf des Landweibelgesetzes
Das Gesetz wird in erster Lesung nach Artikeln und im Ganzen einstimmig angenommen.

Entwurf des Rüfeschutzgesetzes
Der Gesetzesentwurf wird nach erster Lesung gemäss den von der Kommission beantragten Änderungen einstimmig angenommen.

Nachtragsforderung zum Budget von 1871 für den Bau des landschaftlichen Kanals zwischen Bendern und Ruggell
Die Forderung von 127 fl. wird genehmigt.

Gesuch der Gemeinde Triesenberg um finanzielle Unterstützung für Bauer Johann, dzt. Valduna
Aus dem landschaftlichen Armenfonds werden 44 fl. bewilligt.

Finanzabrechnung mit den beiden Landesvermessern Landestechniker Rheinberger Peter und Forstinspektor Schauer Alois
Es ergehen auf der Basis von Regierungsvorlage und Kommissionsbericht 3 Beschlüsse zur Endabrechnung der Landesvermessung.

Regierungsvorlage betr. die Zufuhr von Strassenschotter
Der Landtag genehmigt den Antrag über Zufuhr und Finanzierung des diesjährig notwendigen Strassenschotters.

Gesetzesentwurf über die Verwendung der Zinsen des landschaftlichen Armenfonds
Die Regierungsvorlage wird abgeändert angenommen. Der Gemeinde Schaan werden für das Armenhaus Dux 200 fl. bewilligt.

Gesetzesentwurf über die Aufhebung des Gipsregals
Der Entwurf wird ohne Debatte im einzelnen und im ganzen angenommen.

Landesvoranschlag pro 1872 samt Finanzgesetzentwurf
Die Artikel 1 bis 6 werden gebilligt, dann das ganze Gesetz einstimmig angenommen.

Regierungsantrag auf Subventionierung des Strassenbaus der Gemeinde Schellenberg
Ohne Debatte bewilligt der Landtag die Ausgabe von 100 fl. aus der Landeskassa.

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