Ordentliche Landtagssitzung vom 6. März 1864


Gemeindegesetz (Gemeindeordnung)
Die zweite Lesung wird fortgesetzt. Die §§40 bis 112 werden teilweise abgeändert angenommen. Die §60 und 61 sind einer weiteren Beratung zu unterziehen. Auf Antrag der Gesetzgebungskommission wird eine dritte Lesung beschlossen, um die eingelaufenen Petitionen von Schaan, Balzers und Triesen zu berücksichtigen.

Protokoll der Landtagssitzung vom 6. März 1864
Das Protokoll wird geschlossen und genehmigt.

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