Ordentliche Landtagssitzung vom 18. Februar 1864


Protokoll der Landtagssitzung vom 21. Jänner 1864
Das Protokoll wird von Fischer Gregor, Vaduz, verlesen und vom Landtag genehmigt.

Deutscher Bund und Schleswig-Holstein
In Beantwortung der von Kirchthaler Franz Anton, Vaduz, in der Sitzung vom 7. Jänner 1864 gestellten Fragen erklärt Regierungskommissär Karl Haus von Hausen, dass der Gesandte beim Deutschen Bund für eine Exekution gegen Dänemark gestimmt habe. Die Regierung sei stets bemüht, den verbrieften Rechte von Holstein und Lauenburg zur Anerkennung zu verhelfen.

Gemeindegesetz (Gemeindeordnung)
Die §§1 bis 36 des Gesetzesentwurfe werden nach einer Erklärung von Regierungskommissär Karl Haus von Hausen und einer speziellen Debatte angenommen, dann wird die Abstimmung ausgesetzt. Die nächste Landtagssitzung wird auf den 22. Februar 1864 festgelegt.

Protokoll der Landtagssitzung vom 18. Februar 1864
Das Protokoll wird vom Landtag genehmigt.

Gemeindegesetz (Gemeindeordnung)
Die §§15 und 18 werden abgeändert. Nach der speziellen Debatte werden die §§37 bis 112 mit Änderungen genehmigt

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