Ordentliche Landtagssitzung vom 30. März 1863


Protokoll der Landtagssitzung vom 25. Februar 1863
Das Protokoll wird genehmigt und unterzeichnet.

Zehentablösegesetz
Der Gesetzesentwurf wird nach allgemeiner und spezieller Debatte mit Modifikationen einstimmig angenommen.

Veröffentlichung der Landtagsprotokolle in der Landeszeitung
Auf Antrag von Fischer Gregor, Vaduz, werden für die Publikation der Landtagsprotokolle in der Landeszeitung jährlich 75 fl. bewilligt.

Veröffentlichung der Gesetze und Verordnungen in der Landeszeitung
Der Landtag erklärt sich damit einverstanden, dass die neuen Gesetze und Verordnungen als Beilage der Landeszeitung veröffentlicht werden. Die Druckkosten werden aus der Landeskassa bestritten.

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