Eröffnung des Landtags
Gemäss § 97 der Verfassung eröffnet und leitet Alterspräsident Kieber Andreas, Mauren, den Landtag. Fischer Gregor, Vaduz, als jüngster Landtagsabgeordneter fungiert als Protokollführer.
Prüfung der Urwahlen zum Landtag
Landesverweser Karl Haus von Hausen übergibt der Versammlung die Wahlakten. Die Urwahlen werden nach Bemängelung verschiedener Punkte für gültig erklärt.
Prüfung der Landtagswahlakten
Der Landtag erklärt nach Prüfung der Wahlakten die Landtagswahl für gültig. Der Landtag bemängelt, dass die Legitimationen der Abgeordneten nicht von allen Mitgliedern der Wahlkommission unterzeichnet sind, und Stellt fest, dass der Begriff "Bescheinigung" anstelle von "Wahlurkunde" zu verwenden ist (§ 86 VfG).
Wahl des Landtagspräsidenten
Dr. Schädler Karl, Vaduz, wird mit 13 gegen 2 Stimmen zum Landtagspräsident gewählt.
Wahl des Vizepräsidenten des Landtages
Der Landtag wählt mit 9 gegen 6 Stimmen Wanger Christoph aus Schaan.
Wahl des ersten Landtagssekretärs
Der Landtag wählt den Reallehrer Fischer Gregor aus Vaduz.
Wahl des zweiten Landtagssekretärs
Der Landtag wählt Pfarrer Gmelch Anton aus Balzers mit 10 Stimmen.
Landtagsbeschluss zum Wahlmodus beim Landtagsbüro
Der Landtag beschliesst, dass die Gewählten unmittelbar nach der Wahl eine Annahme- oder Ablehnungserklärung abzugeben haben.
Schliessung der vorberatenden Landtagssitzung
Alterspräsident Kieber Andreas, Mauren, schliesst die Landtagssitzung.
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