Die Finanzkommission empfiehlt dem Landtag die Subventionierung des Werkes „Die Burgen und Edelsitze Vorarlbergs und Liechtensteins“ von Andreas Ulmer mit 200 Franken


Gedruckter Bericht der Finanzkommission an den Landtag, nicht gez. [1]

o.D. (vor dem 8.10.1925)

15. Subventionierung des Werkes „Die Burgen und Edelsitze Vorarlbergs und Liechtensteins“ von Dr. A. Ulmer

Subventionierung des Werkes „Die Burgen und Edelsitze Vorarlbergs und Liechtenstein“ von Dr. A. [Andreas] Ulmer

Im Verlage der Vorarlberger Verlagsanstalt in Dornbirn erscheint in 10 bis 12 Lieferungen das Werk „Die Burgen und Edelsitze Vorarlbergs und Liechtenstein“ von Dr. A. Ulmer, Archivar. Dieses Werk behandelt alle Burgen und Edelsitze des Landes Vorarlberg – zirka 80 – sowie die 13 ehemaligen Vesten und Edelsitze im Fürstentum Liechtenstein, sowohl bau- als auch familiengeschichtlich. Der das Fürstentum Liechtenstein betreffende Teil enthält im Rahmen der Geschichte des Schlosses Vaduz auch einen Abriss der Geschichte des fürstlichen Hauses.

Die erste Lieferung des Werkes ist bereits erschienen, [2] die ferneren Lieferungen sollen in kurzen Abständen erfolgen. – Nach der Anordnung des Stoffes erscheint der Liechtenstein behandelnde Teil in der Gesamtdarstellung nach dem vorarlbergischen Teile. Die Regierung hat mit dem Verlage und dem Autor aber eine spezielle Vereinbarung getroffen, wornach der liechtensteinische Teil als Sonderausgabe schon jetzt erscheint.

Die Gesamtkosten des Werkes belaufen sich auf 31‘200 Schilling, für eine Auflage von 1000 Exemplaren.

Die Finanzkommission hat sich schon im vergangenen Herbst mit einem Subventionsgesuche befasst und sich damals bereit erklärt, einen angemessenen Beitrag zu leisten, sobald die Druckkosten bekannt sind. Nachdem diese Druckkosten nunmehr bekannt sind, beantragt die Kommission die Bewilligung einer Subvention von 200 Fr. [3]

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[1] LI LA LTA 1925/L01 (Ziff. 15 der Tagesordnung für die am 8. und 9.10.1925 stattfindende Landtagssitzung). Abgedruckt in: L.N., Nr. 78, 3.10.1925, Beilage („Zur Landtags-Tagesordnung“). Vgl. auch LI LA RE 1925/4390.
[2] Vgl. L.Vo., Nr. 66, 19.8.1925, S. 1-2 („Literarisches“).
[3] Der Kommissionsantrag wurde vom Landtag in der Sitzung vom 9.10.1925 unter der Bedingung genehmigt, dass zuerst der Text des Werkes auf seine Richtigkeit geprüft werde (LI LA LTP 1925/034; L.N., Nr. 85, 28.10.1925, S. 1 („Landtagssitzung vom 9. Oktober 1925“)). Fürst Johann II. spendete ebenfalls 200 Franken.