Der Automobil-Club Liechtenstein publiziert 10 goldene Regeln für Autofahrer


Aufruf des Automobil-Club von Liechtenstein im Liechtensteiner Volksblatt  [1]

19.1.1927

10 goldene Regeln des Automobilisten!

1. Beachte die Fahrregeln: Rechts fahren, rechts ausweichen, links überholen! Gib das Warnsignal rechtzeitig, deutlich aber nicht unnötig oft! Gib es stets vor und beim Überholen! Überhole nur, wenn nötig, in Ortschaften nur ausnahmsweise! Auf Brücken, in Kurven und. Kreuzungen überhole überhaupt nicht! Gib durch Ausstrecken des Armes Zeichen, nach welcher Richtung Du abbiegen willst!

2. Fahre langsam an unübersichtlichen Stellen sowie in verkehrsreichen Strassen, bummle aber nicht mitten in der Strasse! Vergewissere Dich, ob die Fahrbahn (insbesonders Kreuzungen) frei ist, hupen allein tut's nicht! Vor allen Dingen achte auf die Kinder! Du hast Vernunft zu beweisen, nicht sie!

3. Lasse dem von rechts kommenden Fahrzeug den Vortritt! Wenn Du ein Fahrzeug überholen willst, überzeuge Dich, ob nicht ihm und Dir ein drittes Fahrzeug entgegen kommt, denn dieses hat den Vortritt im Passieren!

4. Fahre Kurven gut aus! Schneide Kurven nur, wo Du weithin Ausblick auf freie Fahrbahn hast!

5. Wenn du anhältst, lasse die Wagentüren nicht auf der Vorbeifahrerseite offenstehen! Es ist nicht nur um deine Türen schade!

6. Achte auf deine Beleuchtung! Überzeuge Dich bei Dunkelheit, ob Deine Beleuchtung eingeschaltet ist und funktioniert! Verwechsle nicht Windlaternen oder Lampions mit Autobeleuchtung! Nimm Dich in acht vor den unbeleuchteten Fuhrwerken! Blende bei Begegnung mit anderen Fahrzeugen rechtzeitig ab, aber nur soweit, dass die Strasse unmittelbar vor Dir beleuchtet ist. Totale Dunkelheit ist so gefährlich wie ungeblendetes Licht. Fahre vorsichtig oder halte, wenn Du von einem anderen Fahrzeug geblendet wirst. Es ist billiger als im Graben zu liegen. Benutze die Suchlampe nur für ihren wirklichen Zweck: zum Suchen! Richte sie nicht entgegenkommenden Fahrern rücksichtslos ins Gesicht! Wenn Du es doch tust, erspart Dir auch kein Abblenden der Scheinwerfer den berechtigten Vorwurf. Die Suchlampe ist keine ständige Fahrzeugbeleuchtung. Ein Scheinwerferpaar genügt. Festliche Beleuchtung erwartet niemand von Dir! Beim Fahren durch Ortschaften soll man abblenden. Tue es daher auch, wenn Du Dein Fahrzeug stehen lässt! Die Strassenbeleuchtung sollen andere besorgen! Beleuchte Dein Fahrzeug aber stets, wenn es steht, auch wenn viele Fuhrwerke es nicht tun! Du hast eine Polizeinummer, sie nicht!

7. Fahre nicht auf kurze Distanz hinter anderen Motorfahrzeugen, ausser vorm Überholen! Wenn der Vordermann plötzlich bremst, gibt es zu leicht Kollision. Besonders bei Dunkelheit halte weite Distanz, sonst werfen Deine Scheinwerfer dem Vordermann Schlagschatten in die Fahrbahn und er übersieht Hindernisse!

8. Halte nicht an Übergängen oder in Kreuzungen oder unübersichtlichen Kurven, erst recht aber nicht in der Fahrbahn! Achte stets darauf, wenn Du anhältst, dass zwischen Dir und anderen Fahrzeugen noch eine weite Durchfahrt bleibt!

9. Nimm Rücksicht auf Deine Mitmenschen, sei höflich, vermeide Belästigung der Passanten! Du hast aber eben soviel Recht auf die Strasse wie andere, besonders da Du ja eine Zusatzsteuer zahlst!

10. Fahre nicht mit offenem Auspuff! Für gewöhnlich bist Du kein Rennfahrer. Überhaupt fahre anständig, auch wenn keine Polizei in Sicht. Strassenvernunft ist mehr Wert als Polizeiangst. Ausserachtlassung des automobilistischen Anstandes verrät den Anfänger, mag man auch noch so lange Fahrer sein. Nimm ständig das gesamte Strassenbild vor Dir in Dich auf, dann fährst Du sicher, glatt und rasch! Vor allem aber – fahre sicher!

Automobil- Club von Liechtenstein,

Section Liechtenstein des Automobil Club der Schweiz

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[1] L.Vo. 19.1.1927, S. 4.