Die Regierung erteilt den Schwestern vom Kostbaren Blut die Niederlassungsbewilligung für Gutenberg zwecks Führung einer Haushaltungsschule und allfälliger Errichtung eines Waisenhauses


Maschinenschriftliches Schreiben der Regierung, gez. Landesverweser Prinz Karl von Liechtenstein, an die Schwestern vom Kostbaren Blut in Rankweil [1]

11.9.1920

An die Ehrwürdigen Schwestern vom kostbaren Blute in Rankweil

Die fürstl. Regierung erteilt hiemit den Schwestern vom kostbaren Blute in Rankweil die Niederlassungsbewilligung auf Gutenberg, [2] Fürstentum Liechtenstein, zur Errichtung einer Haushaltungsschule und unter der Bedingung, dass dort innerhalb von 3 Jahren eine Waisenanstalt in Betrieb gesetzt wird, falls die liechtensteinischen Gemeinden Interesse zeigen. Es wäre innerhalb der genannten Zeit diesbezüglich von Seite des Ordens die tunlichen Schritte einzuleiten. [3]

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[1] LI LA RE 1920/4100 ad 1062. Reingeschrieben am 11.9.1920. – Vgl. das betreffende Gesuch der Rankweiler Oberin Anna Berger an die Regierung vom 2.8.1920 (LI LA RE 1920/3448 ad 1062).
[2] Die fürstliche Domänenverwaltung bot der Kongregation mit Schreiben vom 24.8.1920 an, das fürstliche Haus in Gutenberg samt zugehörigem Wirtschaftsgebäude und Grundstücken um einen jährlichen Zins von 100 Franken zu verrmieten. Vgl. in diesem Zusammenhang DoA Gutenberg 1920 und DoA Gutenberg 1921/34 (LI LA MFS 04148).
[3] Das geplante Waisenhaus konnte nicht realisiert werden. 1930/1931 erklärten sich auf Anfrage der Regierung lediglich die Gemeinden Triesenberg und Schellenberg bereit, Waisenkinder auf Gutenberg unterzubringen. Gamprin behielt sich die Prüfung der Aufnahmebedingungen und Anstaltsregeln vor. Die anderen Gemeinden hatten keine Waisen oder hielten sie billiger in den Armenanstalten bzw. Bürgerheimen (vgl. das Schreiben der Regierung an die Kongregation auf Gutenberg vom 19.1.1931 unter LI LA RF 117/011/14).