Die Regierung gibt in einer Kundmachung bekannt, dass der interurbane Telefonverkehr mit den vorarlbergischen Centralen am 25.12.1898 eröffnet wurde


Amtliche Kundmachung im Liechtensteiner Volksblatt, gez. Landesverweser Karl von In der Maur [1]

6.1.1899

Kundmachung.

Laut Mitteilung der k. k. Post- und Telegraphen-Direktion in Innsbruck hat die Eröffnung des interurbanen Telephon-Verkehres mit den vorarlbergischen Centralen am 25. Dez. v. J. stattgefunden und sind die nicht bei einem k. k. Postamte errichteten öffentlichen Sprechstellen vorläufig nur zur Annahme und Abgabe von Phonogrammen und telephonischen Avisi, nicht aber auch zur Aufgabe von Telegrammen ermächtigt, was hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht wird.

Fürstliche Regierung.

Vaduz, am 2. Jänner 1899.

v. In der Maur m./p.

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[1] L.Vo. 6.1.1899, S. 1.