Veröffentlichung einer Meldung aus österreichischen Zeitungen im Liechtensteiner Volksblatt [1]
24.9.1915
Briefverkehr.
Die österreichischen Zeitungen bringen folgende Nachricht über den Briefverkehr mit dem Auslande, welche auch für den Briefverkehr des Auslandes mit Österreich in Betracht kommt:
„Bekanntlich sind gegenwärtig die Briefe nach dem Auslande einer militärischen Bewachung unterworfen. Es ist daher im Interesse der Absender gelegen, sich in ihrem Briefverkehr mit dem Auslande solche Beschränkungen aufzuerlegen, durch welche die militärische Prüfung erleichtert und beschleunigt wird. In dieser Hinsicht wird den Absendern dringend die Beobachtung der nachfolgenden Grundsätze empfohlen:
Der Inhalt des Briefes soll nicht über höchstens zwei Bogenseiten des Quartformats hinausgehen. Es wird geraten, die Mitteilungen auf weisses oder wenigstens hellfarbiges Papier in deutlich lesbarer Schrift niederzuschreiben. Die Deutlichkeit wird sehr beeinträchtigt, wenn die Zeilen in zu engen Abständen untereinander stehen oder wenn einzelne Zeilen quer übereinander geschrieben werden. Die Briefe sollen keine Beilagen mit schriftlichen Mitteilungen enthalten. Es empfiehlt sich, nur Briefumschläge aus einfachem Papier oder Stoff zu verwenden und von dem Gebrauche der mit Seidenpapier oder anderen Stoffen gefütterten Briefumschläge abzusehen.
Bei Geschäftsbriefen kann der Inhalt auch mehr als zwei Bogenseiten umfassen und es können Rechnungen, Preisverzeichnisse und ähnliche Beilagen geschäftlichen Inhalts angeschlossen werden.
Werden diese Grundsätze nicht beobachtet, so sind bedeutende Verzögerungen in der Beförderung der Sendungen meistens unvermeidlich."
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[1] L.Vo. 24.9.1915, S. 2.