Der Landtag diskutiert den Bericht des Sanitätsausschusses über die Errichtung eines Krankenhauses für Liechtenstein


Handschriftliches Landtagsprotokoll, genehmigt in der Sitzung vom 13.2.1919, gez. Johann Wohlwend, Dr. Wilhelm Beck, Dr. Albert Schädler [1]

28.1.1919

[Errichtung eines Landesspitals]

Präsident Dr. Albert Schädler referiert nun über den Stand der Krankenhausfrage und gibt den Bericht des Sanitätsausschusses bekannt. Er lautet wie folgt:

„Die Ärzte Liechtensteins haben unter Beizug des Spitalarztes Dr. [Hans] Weiss  aus dem benachbarten Grabs sich am 22. Jänner 1919 über die gesundheitlich in Betracht kommenden Richtlinien besprochen, worüber wie folgt berichtet wird.

Bauplatzfrage. Es wurde festgehalten, dass ein Landesspital möglichst zentral im Land gelegen sein sollte, also in Vaduz oder Schaan, dass es ferner an einem windgeschützten, etwas erhöhten aber nicht  zu entlegenen Punkte errichtet werden sollte. Sowohl Schaan als auch Vaduz besitzen geeignete Plätze. In Schaan käme wohl nur der in nächster Nähe des Schaaner Armenhauses gelegene schöne Platz in der „Resch“ in Betracht, de rauch wenigstens einigermassen windgeschützt ist, während die andern Punkte wegen ihrer dem Nord- und Nordwestwind ausgesetzten Lage nicht geeignet befunden wurden. In Vaduz würden sich eignen: an der Strasse zwischen der Fabrik und der Schlosswirtschaft das Bauerngut talwärts gegenüber dem Mädchenheim, ferner bergwärts etwa 150 Meter oberhalb des Mädchenheims ein Baumgarten in „Radetsch“, endlich ein Platz in der Nähe der [August] Ochs’schen Villa [2] nahe dem Walde. Alle diese Plätze in Vaduz sind windgeschützt und wären unschwer mit Wasser und Licht zu versorgen.

Wie verlautet, wäre sowohl in Schaan wie in Vaduz an einem weitgehenden Entgegenkommen der Gemeinden nicht zu zweifeln.

Das Spital selbst. Es wurden folgende Punkte als wünschenswert für unsere Verhältnisse hervorgehoben. Das Spital in Grabs versorgt den Bezirk Werdenberg von zirka 17-18‘000 Einwohnern und hat derzeit ein Belegraum von zirka 80 Betten. Nach unserer Einwohnerzahl müsste mit Rücksicht auf die Zukunft ein Belegraum von zirka 40 Betten in Aussicht genommen werden. Für den Anfang und die ersten Betriebsjahre dürfte jedoch die volle Einrichtung für etliche 20 Betten genügen.

Betreffend Bauabteilung wird vorgeschlagen:

1. Die Errichtung eines Hauptbaues mit Raum für etwa 35 Betten: etwa 5 Zimmer mit je 4 Betten, 5 mit je 2 Betten und 5 mit je 1 Bett; Operationssaal mit Vorraum; Apotheke; kleines Laboratorium; Röntgenzimmer; 4 Badezimmer; Schwesternwohnung; Kapelle. Für die Zimmergrösse soll massgebend sein annähernd 30 Kubikmeter Luft pro Person. Wünschenswert im Hauptbau wäre ein Lift. Die Kästen sind im  Korridor unterzubringen. Die Decken sind schalldicht zu machen und die Ecken am Boden und an der Decke abzurunden.

2. Ein Absonderungshaus mit 3 Zimmern zu je 2 Betten und einer Badewanne. – Das Hauptgebäude und das Absonderungshaus wären mit Warmwasser- und Niederdruckheizung einzurichten, erstere für den Winter, letztere für Winter und Sommer. Warmwasser für Bäder, Operationssaal usw.

3. Ein Nebengebäude mit Waschküche, Sezierraum, Desinfektionseinrichtung, Holzschopf und Wagenschopf.

Personal: Eine Oberschwester, 2 Krankenschwestern, 2 Schwestern für die Küche. Die Oberschwester, zugleich Operationsschwester, könnte auch die Verwaltung übernehmen. – Die ärztliche Besorgung wäre von Vaduz bezw. Schaan aus zu leisten und die Ausbildung eines Berufsoperateurs in Aussicht zu nehmen.

Für die Spitalsatzung wäre unter anderem zu empfehlen, dass in der Regel chronische und unheilbare Kranke nicht aufgenommen werden oder höchsten nur vorübergehend, solange Platz zur freien Verfügung steht. Dahin gehören auch altersschwache Leute. Hingegen können heilbare Tuberkulosen aufgenommen werden, offene Tuberkulose aber nicht.-

Die Betten im Absonderungshaus können in epidemienfreien Zeiten auch für andere Kranke vorübergehend verwendet werden.“

Der Präsident spricht dann noch über die Schaffung geeigneter Spitalbaupläne und dass eine vom Schenkgeber zu ernennende Baukommission das weitere zu veranlassen hätte.

Abg. [Fritz] Walser sagt, er sei damit einverstanden, aber der hochherzige Stifter habe Bedingungen an den Landtag gestellt und da wäre es am Platze, dass der Landtag sich vorerst diesen Bedingungen unterzöge.

Der Präsident antwortet, Regierung und Landtagspräsidium hätten schon in diesem Sinne ein Telegramm abgesandt, man wolle aber auch noch in Form einer Resolution oder durch eine Adresse an den Fürsten ausdrücken, dass das Land den Unterhalt übernehme. Weiter sagt der Präsident, nicht im Weichbild einer Gemeinde solle man bauen, auch nicht an der Peripherie des Landes, sondern zentral, auch dort nicht, wo Aussicht ist, dass in unmittelbarer Nähe Häuser entstünden.

______________

[1] LI LA LTP 28.1.1919.
[2] Areal der Firma Jenny, Spoerry und Cie. in Vaduz.