Bericht der vom Landtag eingesetzten Kommission zur Untersuchung der Tätigkeit der Briefmarkenverschleissstelle


51-seitiger, maschinenschriftlicher Bericht, vervielfältigt in einem Durchschlagsverfahren. Gez. Karl Spieler, David Bühler, Alois Büchel, Meinrad Jäger und Rudolf Real. [1]. Aufgrund der Länge des Berichts wird die Transkription nach dem Original in einem angehängten PDF-Dokument publiziert.

23.5.1921, Vaduz

Bericht [1]

über die in der Sitzung des hohen Landtages vom 24. Februar 1921 über Anregung[2] der Finanzkommission beschlossene und von der hierzu bestellten Kommission in der Zeit vom 15. bis einschliesslich 22. April 21 erfolgte Vornahme der Untersuchung des Gebahrens der Verschleissstelle liechtensteinischer Postwertzeichen in Salzburg.

Die Kommission, bestehend aus den Herren

Carl Spieler, Sparkassenverwalter, Feldkirch,
David Bühler, Rechtsagent, Mauren,
Alois Büchel, Oberlehrer, Balzers,
Meinrad Jäger, Buchhalter, Schaanwald
Rudolf Real, Kaufmann, Vaduz

hat sich am 4. April 1921 im Regierungsgebäude in Vaduz in Anwesenheit des fürstlichen Rates Josef Ospelt konstituiert und wählte als Obmann Herrn Carl Spieler.

Am 15. April 1921 vormittags hat die Kommission in den Räumen der Verschleissstelle in Salzburg, Reichenhallerstrasse 11 ihre Tätigkeit begonnen.

Anwesend waren dorten von Seite der Verschleissstelle während der ganzen Revision der Generalsekretär der Verschleissstelle, Sektionschef Ingenieur Dr. Hugo Ritter von Franz, während der Kassenaufnahme Herr Hans Seefeldner und zeitweise der Geschäftsführer, Herr Gustav von Flesch-Brunningen.

Als Revisionshilfsmittel standen der Kommission zur Verfügung:

der Hauptvertrag zwischen Land und Verschleissstelle
etwas Korrespondenz,
Aufzeichnungen und Bücher und zwar:
ein Kassabuch für Kronen,
ein Tagebuch,
ein Hauptbuch,
ein Kassavormerkheft für fremde Währungen,
ein Kassastandesheft für Land und Verschleissstelle,
ein Kontokorrentheft für Kanzlei Vaduz,
ein Kontokorrentheft für Dr. Ernst Egger in Wien,
ein Kontokorrentheft für Bayerische Hypotheken und Wechselbank in Freilassing,
ein Markeneinlaufheft für Kronenwährung,
ein Markenauslaufheft für Kronenwährung,
ein Markenein- und Auslaufheft für Kronenwährung,
ein Markenein- und Auslaufheft für Frankenmarken,
ein Inventar über den gesamten Marken Ein- und Auslauf.

Korrespondenz

eine Mappe Originalbriefe von Regierung, Gesandtschaft und Geschäftsführerstellvertreter Ferdinand Nigg. (Dr. Gustav Seefeldner in Wien war ausgehoben).

eine Mappe Kopien der ausgelaufenen Korrespondenz an Regierung, Gesandtschaft, Geschäftsführerstellvertreter Nigg u. Dr. Gustav Seefeldner in Wien.

eine Mappe über Besteller ca. 100 Stück Ein- und Auslauf einschliesslich Telegrammen und dergleichen aus der Zeit vom Juli 1920 bis März 1921.

eine Mappe allgemeiner Originalbriefe und

eine Mappe allgemeiner Kopien.

Feststellungen hierüber

Das Kassabuch für Kronen, das Tagebuch und das Hauptbuch sind nicht gestempelt. Das Kassabuch und das Hauptbuch wurden umgeschrieben und das Tagebuch erst später angelegt. Die Aufzeichnungen über Ein- und Auslauf der Marken sind auf losen Bogen geführt, das Inventar besteht aus Bogen, die mit Bindefaden zusammengeheftet sind und ist zum Teile auch umgeschrieben. Die Korrespondenz besteht aus Briefen aus Liechtenstein, Österreich und zum Teile aus Deutschland, Auslandskorrespondenz aus der Schweiz, Frankreich, Italien, England, nordische Staaten, Übersee und andere fand sich keine vor.

Markenvertriebstellen

Als solche wurden der Kommission bezeichnet.

Hauptkanzlei:

Salzburg, Reichenhallerstrasse 11 im Hause des Hrn. Seefeldner.

Nebenstellen:

Vaduz unter der Führung des Herrn Ferdinand Nigg,

 

Wien bei Professor Dr. Gustav Seefeldner,
bei Herrn Fred von Berg und
bei Herrn Professor  Luigi Kasimir

 

Hilfsmittel zur Kontrolle

Zur Erlangung von Hilfsmitteln für die Kontrolle wandte sich der Obmann der Kommission vor der Abreise nach Salzburg an die Druckerei Paulussen um Bekanntgabe der Anzahl der bereits angefertigten Marken und dergleichen. Desgleichen an die Gesandtschaft in Wien um Bekanntgabe der an die Verschleissstelle in Salzburg abgegebenen Marken. Ferner an die Postdirektion in Innsbruck wegen Belieferung der Postämter in Liechtenstein. Die Firma Paulussen lehnte das Ansinnen mit dem Bedeuten ab, sie könne nur mit Einwilligung der fürstlichen Gesandtschaft als Besteller entsprechen. Von der fürstlichen Gesandtschaft langte eine Mitteilung nach Salzburg überhaupt nicht ein, die Postdirektion in Innsbruck jedoch hat dem Ersuchen entsprochen.

Revision selbst

Zu Beginn der Revision hielt der Geschäftsführer, Herr Gustav von Flesch-Brunningen eine Besprechung ab, in der von Seiten der Kommissionsmitglieder eine Reihe von Fragen gestellt wurden und in der er den Wunsch äusserte, die Kommission möge ihm sämtliche Fragen schriftlich überreichen, er werde sie dann auch schriftlich beantworten, wozu ihm einige Tage Zeit zu lassen sei.

Herr Flesch-Brunningen verwehrte der Kommission anfangs die Einsichtnahme in die Korrespondenz mit dem Bemerken, dass sich in derselben Privatkorrespondenz befinde. Sodann drohte er mit seinen Advokaten.

Des weiteren überreichte dann die Kommission Hrn. Flesch einen Fragebogen, der im Nachstehenden Fragen und Antworten wörtlich widergibt.

1. Frage. Firma, ob protokolliert oder nicht, Gesellschaftsform und Gesellschafter.

Antwort. Protokollierung angemeldet, offene Handelsgesellschaft, endgültige Protokollierung durch Rücktritt des Treuhänders nicht möglich, weil die dadurch notwendige Änderung des Gesellschaftsvertrages erst nach Einlangen der Bestimmung der Regierung, wie diese Treuhänderschaft nunmehr ausgeübt werden soll, durchgeführt werden kann. Im übrigen steht es der Geschäftsführung laut Vertrag frei, laut „eigenem Ermessen“ die „Form“ der Gesellschaft zu bestimmen und sie begibt sich auch heute nicht dieses Rechtes. Gesellschafter: Die österreichische Gruppe ist vertreten durch die Herren Gustav von Flesch-Brunningen und Professor Luigi Kasimir. Die liechtensteinischen Gesellschafter: [Emil] Büchel, [Arnold] Gassner, [Alfons] Kranz, [Ferdinand] Nigg, [Eugen] Nipp und [Emil] Risch].

2. Frage. Beginn der Tätigkeit?

Antwort. September 1920.

3. Frage: letzte Revision?

Antwort. März 1921 durch die fürstlich liechtensteinische Gesandtschaft.

4. Frage. Markenherstellung:

a) Entwürfe von: sind dieselben nach Punkt 7 der Gesandtschaft abgeführt?
b) Druck bei der Firma?
c) Zähnung bei der Firma?
d) Gummierung bei der Firma?
e) Papier von der Firma?
f) Auflagenhöhe der geschnittenen und gezähnten Marken?
g) Ist Druckausschuss vernichtet?
h) Auftrag der Regierung über Auflagenhöhe?

Antworten:              

ad a) Professor Luigi Kasimir.
ad b) Firma Paulussen Wien.
ad c) detto
ad d) Kontrallin Wien.
ad e) Paulussen Wien.
ad f)  Ist aus den der Kommission vorgelegten Haupt- und Nebentabellen zu ersehen.
ad g) Der Druckausschuss wird, soweit hier bekannt, teils vernichtet, teils von dem f. l. Kontrolldienste unter Verschluss verwahrt.
ad h) Liegt keiner vor.

5. Frage. Nachweis über die im Handel vorkommenden Abarten als:

a) 1920 geschnittene Ausgabe, 1 Krone hellblau gezähnt.
b) 1920 gezähnte Ausgabe, 60, 80 Heller, 10 Kronen kommen geschnitten vor.
c) Madonna, alle drei Werte geschnitten.
d) Und wieder 80 Heller in allen drei Farben.

Antworten:

ad a) Wurde ohne Absicht hergestellt.
ad b) Wurden ohne Absicht hergestellt und dürfte es sich um einzelne entwendete Bogen oder um Ausschuss handeln und wurden niemals durch die Verschleissstelle offeriert oder verkauft.
ad c) Wurden scheinbar in geschnittenem Zustande und nur ganz wenige Bogen entwendet. Zur Verhütung wüster und schädigender Spekulation wurden alsdann ca. 20‘000 Satz hergestellt, von der Verschleissstelle jedoch nicht gesondert als solche, sondern in Normalsätzen eingemischt verkauft.
ad d) Kann sich nur um Probedrucke handeln. Übrigens kann ein Arbeiter solche Bogen natürlich nur in ganz geringer Zahl herstellen und für sich behalten. Das ist nicht Sache der Verschleissstelle und ist selbst bei schärfstem Kontrolldienste nicht gänzlich zu vermeiden. Verkauft wurden solche Sachen niemals durch die Verschleissstelle.

6. Frage. Markenbestände, wo lagernd?

Antwort: In Salzburg, in Wien bei der Kommissionstelle und in der Druckerei.

7. Frage. Versicherung gegen Feuer und Diebstahl, wo und wie hoch?

Antwort. Vier Millionen, österreichische Versicherungsgesellschaft gegen Einbruch und Feuer.

8. Frage. Abgabe der Marken: Wieviel an das Inland, wieviel an das Ausland. Wurden in das Ausland von der Verschleissstelle oder deren Mitglieder in Kronenwährung Marken offeriert oder verkauft? Wurden im Inlande höhere Preise als 10 % eingehoben oder verlangt? Sind Hilfsvertriebstellen eingerichtet und wo? Werden dieselben direkt von Wien beliefert? Werden Marken in Kommission gegeben? Sind Beschwerden eingelangt über Beschaffung der Marken und über Belieferung?

Antworten. Wieviel Marken an das Inland und Ausland abgegeben worden sind, ist aus den Büchern zu ersehen. In Kronenwährung wurden von der Verschleissstelle oder deren Mitgliedern weder offeriert noch verkauft. Im Inlande wurden keine höheren Preise als 10 % über Nominale eingehoben oder verlangt. Ausgenommen ein Fall, welcher der fürstlichen Regierung gemeldet wurde und welcher Verkauf jedoch nicht zustande kam. Hilfsvertriebsstellen existieren keine. Es werden Marken auch kommissionell abgegeben. Über Beschaffung der Marken sind keine Beschwerden eingelangt. Ebenso keine über die Belieferung durch die hierortige Stelle.

9. Frage. Auf welche Art und Weise und durch wen werden die Geldgeschäfte abgewickelt?

Antwort. Eingelaufene Gelder werden bei unserem Rechtanwalte Dr. Ernst Egger deponiert und von diesem über unseren Auftrag der fürstlichen Gesandtschaft überwiesen.

10. Frage. Markenpropaganda für das Ausland, was wurde bisher unternommen und erreicht?

Antwort. Auslandpropaganda wurde bereits vor Erscheinen der Marken im Auslande betrieben und wird von Fall zu Fall durch ins Ausland reisende Herren fortgesetzt. Spezielle Propaganda hat insolange keinen Sinn, als die Marken in Liechtenstein und Österreich zum Nominalpreise erhältlich sind, weil alle Händler des gesamten Auslandes ihren Markenbedarf durch ihre Einkäufer an diesen Stellen decken lassen.

11. Frage. Ist die nach Punkt 5 halbjährig im Nachhinein vorzunehmende Abrechnung mit dem Lande geschehen?

Antwort. Abgerechnet mit der Gesandtschaft per 1. Januar 1921.

12. Frage. Mit welchen Preisen werden die Frankenmarken im In- und Auslande abgesetzt?

Antwort. Nominale plus 10% zum Kurse 100.- Kronen = 1.- Franken resp. durchschnittlich 15 Punkte unter dem Tageskurse des Franken.

13. Frage. Wurde die eingelaufene Auslandsvaluta nie in Kronen ausgewechselt?

Antwort. Eingelaufene Auslandvaluta wurde niemals in Kronen ausgewechselt.

14. Frage. Wie verhält es sich mit der grossen Bestellung auf Kasimirmarken aus dem Auslande laut Volksblatt Nr. 91 vom 15.11.19?

Antwort. Bereits vor Herstellung der Marken lagen Auslandsbestellungen vor, welche durch den bekannten Schweizervertrag hierauf hinfällig wurden. Nachdem auch dieser Vertrag durch Luftofferte aus Liechtenstein und durch das rapide Sinken der Krone nicht durchzuführen war, wurde durch Zwangsverkäufe zwecks dringenden Geldbedarfes für das Land zum Nominale plus 10 % die Erzielung von Verkäufen in Edelvaluta mit Übernominale naturgemäss unmöglich gemacht. Im übrigen ist es jedem Fachmanne bekannt, das sich die Verhältnisse seit November 1919 vollkommen geändert haben. Das Ausland hat seine Einkäufer in Wien und die Erzielung von Auslandsvaluta mit nennenswertem Übernominale wäre nur dann möglich, wenn weder in Wien noch in Vaduz die Marken abgegeben werden würden. Dies durchzuführen war aber darum nicht möglich weil das Land stets dringendst Gelder in österreichischen Kronen verlangte und es der Verschleissstelle dieserart nicht möglich war, systematisch auf Erzielung von Auslandvaluta hinzuarbeiten.

15. Frage. Wie verhält es sich mit den angeblich gestohlenen, geschnitten Strafportomarken und welches Ergebnis zeitigte die Untersuchung?

Antwort. Hierorts unbekannt.

16. Frage. Übernominale (Geheimabkommen). Zwischen wem wurde die Vereinbarung getroffen? Wann und wo? Welche Zugeständnisse wurden gegenseitig gemacht?

Antwort. Siehe diesbezügliches Übereinkommen, welches bei der fürstl. Regierung erliegt.

Fragen der Verschleissstelle an die Kommission

Die Verschleissstelle stellte nun folgende Fragen an die Kommission:

1) Hat sie Ordnung in der Verschleissstelle gefunden?

2) Halten sie das erzielte Resultat, das heisst den Verkauf um 12 Millionen Kronen in zirka 7 Monaten für zufriedenstellend oder nicht? Wobei die Verschleissstelle darauf hinweist, dass sie vertragsgemäss verpflichtet wäre, nur um Kronen 600‘000 per Jahr zu verkaufen. Schliesslich erklärt die Verschleissstelle, dass sie als Privatgeschäftsunternehmen vom Rechtsstandpunkte aus laut Vertrag nicht verpflichtet sei, Einsicht in ihre Korrespondenz zu geben, dass sie jedoch über Ersuchen der Kommission dem diesbezüglichen Wunsche derselben gerne freiwillig entsprochen hat.

Die Antwort der Verschleissstelle auf die gestellten Fragen ist in Protokollsform abgefasst und beinhaltet auch weiter, dass die Kommission die Ergebnisse streng vertraulich zu behandeln habe, insbesondere die Kenntnis von der Auflagenhöhe der Marken im Interesse des Landes, welch letzteres die Mitglieder auch mündlich zusagten, die Beantwortung der an sie gestellten zwei Fragen mit dem Hinweis aber ablehnten, vom Ergebnis der Untersuchung nur der Regierung schriftlichen Bericht zu erstatten. Das Protokoll wurde seitens der Kommission nicht unterfertigt, da es in einer Form abgefasst war, nach der die Kommission verschiedene Zugeständnisse hätte machen sollen, insbesondere in Bezug auf Diskretion etz. Überhaupt beantragte die Kommission die Anbringung eines Nachsatzes in der Form, als sich dieselbe von der Verschleissstelle keine Direktive geben lasse und nur der Regierung gegenüber und dort objektiv rückhaltlos zu handeln gesonnen sei, worauf Herr von Flesch auf Unterfertigung des Protokolls überhaupt verzichtete.

Auf einzelne Antworten der Geschäftsstelle wird später noch eingegangen.

Über die Geschäftsgebahrung wird folgendes festgestellt:

Revision der Bücher

Kassabuch der Kronenwährung

Die erste Einnahmepost erscheint am 1.7.1919 eingetragen mit Kronen 50‘000, die letzte Ausgabepost auf Seite 18 am 8.4.1921 mit Kronen 47‘013.20.

Der vorgenommene provisorische Buchabschluss ergab mit Ausserachtlassung von zwei Zwischenabschlüssen an

Gesamteinnahmen                                                                                       K 11‘046‘610.96
Gesamtausgaben                                                                                         K 11‘149‘329.41.

Es wurde sohin am Revisionstage eine Mehrausgabe von Kronen 102‘718.45 festgestellt. Die Verschleissstelle gab hierüber folgenden Aufschluss: Es waren infolge Arbeitsüberhäufung in letzter Zeit von der Verschleissstelle noch vier Markenerlöse in der Kassa nicht in Empfang gestellt worden und zwar von:

Fred von Berg, Wien                                                                                  K    360‘000.-
Luigi Kasimir, Wien                                                                                     K   250‘000.-
Luigi Kasimir, Wien                                                                                     K   460’000.-
Dr. Seefeldner, Wien                                                                                  K    249‘480.-
Zusammen                                                                  Kronen                       1‘319‘480.-
Nach Abzug oben ausgewiesener Mehrausgaben von                                    102‘718.45
ergibt sich ein Kassa-Sollbestand von Kronen                                              1‘216‘761.55

In Anwesenheit des Herrn Hans Seefeldner, unter dessen Sperre die Kasse steht, wurde sodann die Kassaaufnahme vorgenommen u. folgendes festgestellt:

an Bargeld in einem Umschlag für das Land                                                K   189‘062.05
an Bargeld für die Verschleissstelle                                                             K     90‘000.-
Gutscheine für eine Reihe Ausgabeposten                                                  K   495‘566.51
die ebenfalls aus verschiedenen Gründen nicht verrechnet
werden hätten können                                                                                K   774‘628.56
und zwar: an Konsortiumsmitglieder insgesamt                                          K      60‘450.-
an Regieauslagen                                                                                        K   130‘000.-
an Vorschuss an Herrn Seefeldner                                                               K       5‘116.51
an Vorschuss an Herrn Flesch                                                                      K    100‘000.-
an Vorschuss an Herrn Seefeldner                                                               K    200‘000.-
                                                                                                                     K    495‘566.51

Die letzte Post von K 200‘000.- wurde durch einen von ihm selbst gezogenen Check auf die bayerische Hypotheken- und Wechselbank in Freilassing über Mark 20‘000.- gedeckt ausgewiesen.

Nach Abzug der voraufgeführten, noch nicht verbuchten

Ausgabeposten                                                                                             K  774‘628.56
vom Kassa-Sollbestand                                                                                 K 1‘216‘761.55
wurde ein Kassa-Abgang von                                                                        K  442‘132.99 festgestellt.

Nach Angaben des Generalssekretärs, Herrn Ritter von Franz sollen hierfür bei der Verschleissstelle in Wien                                                                                K  229‘340.44
und bei Dr. Egger in Wien                                                                               K  212‘792.55 erliegen.

Nach den eingeholten Erkundigungen ist die Angabe bei Dr. Egger richtig, dagegen hat der Leiter der Wiener Geschäftsstelle Dr. Gustav Seefeldner erklärt, Gelder von der Verschleissstelle Salzburg nicht zu besitzen.

Im Kassabuche selbst sind die Eintragungen in nicht chronologischer Folge geordnet eingetragen. Der auf Seite 10 und 11 erfolgten Ausbuchungen von K 4‘000.- und K 1‘500.- unter dem Datum 30.11.1920 folgen wieder auf Seite 11 und 12 acht Posten mir früheren Daten eingetragen. Die gleiche Erscheinung weist Seite 12 und 13 aus. Nach einer Eintragung vom 17.12.20 folgen wieder Eintragungen vom 6.12.20. Nach dem Jahresabschlusse 1920 sind nach einer Ausbuchung am 8.1.21 auf Seite 14 und 15 sechs Ausgabeposten eingestellt, die am 18.11 / 23.11 / 2.12 / 3.12 / 7.12 und am 22.12.1920 in Ausgabe gestellt werden hätten sollen. Auf Seite 15 wiederholt sich der Fall. Die Ausbuchung vom 3.12 folgt nach einer Ausgabepost vom 4.2.21. Auf Seite 15, sind mehrere Februarposten ausgetragen, denen auf Seite 16 wieder eine Januarpost folgt. So wiederholt es sich auf der gleichen Seite, zwischen zwei Märzeintragungen eine Februarpost.

Die Kronenkasse weist zwei Abschlüsse auf, der erste ist vom

30.6.1920 mit einem Saldo von                                                                     K     7‘221.40
der zweite vom 31.12.1920 mit einem Saldo von                                          K 351‘340.79.

Die vorgelegten Kassabelege wurden mit der Kassa übereinstimmend gefunden, sind jedoch nicht mehr in Originalbelegen, sondern in Kopien vorhanden. Die Originalbelege erliegen teilweise in Wien. Dieselben werden seitens der Geschäftsstelle abverlangt und mit den Abschriften umgetauscht. Das Kassabuch wurde im Laufe des Jahres wie eingangs erwähnt, umgeschrieben.

Kassabuch für Markwährung

Die erste Einnahmepost erscheint unter dem 24.9.20, die letzte auf Seite 3 am 17.1.21.

An Gesamteinnahmen weist die Kassa                                                          Mk. 119‘321.66
aus
und an Gesamtausgaben                                                                        Mk.   69‘697.96
mithin verbleibt ein Kassa-Sollbestand von Mark                                           Mk.   41‘623.70.

Vorgenannter Betrag ist in der Kassa nicht bar vorhanden, sondern erliegt bei der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank in Freilassing auf dem Privatkonto des Geschäftsführers, Herrn Flesch.

Die vorgenommene Überprüfung des Kontokorrentauszuges per 31.12.1920 dieser Bank ergab, dass die Einzahlungen bei der Bank mit dem Kassabuche teilweise nicht übereinstimmen und dass auf das Bankkonto auch Privateinzahlungen geleistet wurden. Herr Flesch-Brunningen konnte nicht feststellen, wieviel von dem eingelegten Betrage auf seine privaten Gelder und wieviel auf die Verschleissstelle entfalle. Er betonte, die Einzahlungen auf sein Privatkonto aus steuertechnischen Gründen verfügt zu haben. Aus dem gleichen Grunde lasse er die Kroneneingänge nicht über ein Bankkonto gehen und habe als Ein- und Auszahlungsstelle hierfür die Kanzlei der Advokaten Dr. Egger in Wien betraut. Die Kommission regte eine Trennung der privaten und geschäftlichen Guthaben an, was Herr Flesch zusagte. Es wurde weiter festgestellt, dass Herr Seefeldner ebenfalls Markengelder im Betrage von 57‘500.- Mark bei der Bank angelegt habe.

Kassa für Dinar

Die einzige Einnahmepost von 1‘000.- Dinaren lag in der Kassa bar vor.

Kassa für verschiedene Währungen

Hier wurde ein Sollbestand von Schweizerfranken            224.75
Lire                                                                                     295.-
cechisch Kronen                                                                 315.-
holländ. Gulden                                                                      4.-
Dollar                                                                                     1.-
dänische Kronen                                                                    3.-
unbekannte Währung                                                          60.-

Diese Geldsorten erliegen beim Geschäftsführerstellvertreter Herrn Ferdinand Nigg in Vaduz.

Das Hauptbuch

Das Konto „fürstliche Regierung Kronen-Konto“

weist ein Soll von                                                                                          K 11‘483‘013.30
und ein Haben von                                                                                        K 10‘033‘702.82
aus, sodass von Seiten der Verschleissstelle eine Überzahlung
zu Lasten des Landes von                                                                            K    1‘449‘310.48
geleistet worden wäre.

Diese Mehrleistung wird von Seiten der Verschleissstelle damit begründet, dass die Verschleissstelle Vaduz mit Salzburg die Abrechnung erst bis 31.12.1920 gepflogen habe, dagegen Markenerlöse aus späterer Zeit, das ist vom 1.1. bis 26.1.1921 noch bei der Landeskassa in Vaduz abgeführt hätte, die dem Land auf dem Konto bei der Verschleissstelle in Salzburg bereits gutgebucht wären. Dann insbesondere, dass Vaduz den vollen Markenerlös (90 + 20) an die Landeskassa abgeführt hätte, also auch jenen Teil, der der Verschleissstelle zu gute gekommen wäre (20).

Bei Ausscheidung des Betreffnisses der Verschleissstelle würde sich die Schuld des Landes an die Verschleissstelle noch höher stellen.

Insgesamt erscheinen im Hauptbuche dem Lande für Einzahlungen der Verschleissstelle Vaduz bei der Landeskassa in der Zeit vom 3.9.20 bis 26.1.21 K 2‘469‘152.- angelastet, während das Konto für Markenerlöse aus Vaduz bis 31.12.20 mit Kronen 1‘986‘340.82 erkannt ist.

Eine Vergleichung obiger Erlöse und Einzahlungen der Verschleissstelle Vaduz mit dem Verkaufsjournale ergibt, dass der Anteil des Landes (90) mit der Gutschrift auf dem Hauptbuchkonto von Kronen 1‘986‘340.82 übereinstimmt, dagegen der im Verkaufsjournale ausgewiesene Gesamtverkaufserlöse Vaduz (90 plus 20) von 2‘427‘749.88 Kronen eine noch niedrigere Summe als die im Hauptbuche angelasteten Einzahlungen von Kronen 2‘469‘152.- ausweist. Diese Mehrabfuhr von Kronen 41‘402.12 stellt sohin noch nicht verrechnete Markenerlöse dar.

Die auf dem Hauptbuch Kronenkonto dem Lande gutgeschriebene Summe aus Markenerlösen sämtlicher Verschleissstellen beträgt                                                                                      K 10‘033‘702.82
und steht mit dem Verkauf, dessen Gesamtverkäufe                               K 10‘029‘702.82
betragen, nicht in Einklang.

Die Differenz beträgt genau                                                                                 4‘000.- Kronen.

Das Hauptbuchkonto „Fürstliche Regierung Mark“

weist ein Soll von                                                                                          Mk.    70‘000.-
und ein Haben von                                                                                        Mk. 113‘887.51
aus, sodass das Land an die Verschleissstelle noch
eine Forderung von Mark                                                                               Mk.   43‘887.81
zu stellen hätte.

Eine Vergleichung mit dem Verkaufsjournale ergibt, dass die Gutschrift mit den eingestellten Erlösen in Markwährung voll übereinstimmt.

Das Hauptbuch wurde, wie bereits erwähnt, im Laufe des Jahres ebenfalls einer Umschreibung unterzogen.

Das Verkaufsjournal

Die Markenverkäufe wurden abgerechnet und zwar:
Von der Verschleissstelle Salzburg bis 14.4.21,
von der Kommissionstelle Wien bis 4.3.21
und  von der Ablage Vaduz bis 31.12.20.

Der Gesamtausweis über die abgerechneten Verkäufe weist nach:

 

Nominale

Verlaufserlöse

Landesanteile

Verschleissstelle

Wien

8‘282‘255.50

9‘106‘851.05

7‘454‘299.95

1‘652‘551.10

Salzburg

624‘340.65

676‘652.82

561‘906.60

114‘746.22

Vaduz

2‘207‘045.35

2‘427‘749.88

1‘986‘340.82

441‘409.06

Kronen 

11‘113‘941.50

12‘211‘547.37

10‘002‘547.37

2‘208‘706.38

 Frankenwährung (Rappenmarken in K abgerechnet)

Salzburg

269.-

32‘760.-

27‘155.45

   5‘604.55

zusammen Kronen

 

12‘244‘013.75 

10‘029‘702.82

2‘214‘310.93

 Markwährung

Salzburg

624‘808.80

109‘623.70

89‘692.07

19‘931.63

Vaduz

108‘214.30

  29‘572.20

24‘195.44

5‘376.76

 

733‘023.10

139‘195.90

113‘887.51

25‘308.39

 Diverse Währungen

Vaduz

8‘473.05

 (Zergliederung siehe Kassa für die Währungen)

 

Die Überprüfung der Einzelverkäufe im In- und Auslande konnte aus Mangel an Zeit und weil die hierzu erforderlichen Behelfe bei der Verschleissstelle Salzburg fehlten, nicht vorgenommen werden. Das Verkaufsjournal besteht aus Bogen mit Bindfaden, die Nebenjournale aus losen Bogen. Das Hauptjournal wurde ebenfalls einer Umschreibung unterzogen, bei welcher die Namen der Käufer weggelassen wurden.

Zu Kontrollzwecken wurde an Hand der Bücher und Aufzeichnungen eine Probe vorgenommen, inwieweit die ermittelten Markenerlöse mit dem Verkaufsjournale übereinstimmen. Ein von der Kommission angefertigter Auszug aus dem Kassabuche für Kronenwährung ergab insgesamt an Markenerlösen

                           

K  9‘783‘898.21

Die Verkäufe in Vaduz, welche in der Kassa nicht durchgeführt, sondern als Kontokorrentguthaben beim Lande ausgewiesen sind, belaufen sich auf


K  2‘427‘749.88

und ergeben zusammen

K 12‘211‘648.09

Mit Hinzurechnung der eingangs erwähnten, in der Kassa noch nicht in Empfang gestellten Erlöse von

K   1‘319‘480.-
                         

ergäbe sich ein Markenerlös von

K 13‘531‘128.09

Das Verkaufsjournal, welches nach Angabe der Verschleissstelle à jour gebucht sein soll, weist aber insgesamt 90 plus 20 einschliesslich der gegen Kronen verkauften Rappenmarken nur



K  12‘244‘013.75

aus, mithin wird im Verkaufsjournale ein Abgang von
festgestellt.

K    1‘287‘114.31

Die Ermittlung, ob das Land mit seinem 90er Anteile aus den Kronenverkäufen schon zur Gänze erkannt wurde, ergibt ein verneinendes Resultat. Der richtig gestellte Gesamtverkauf beziffert sich, wie vorhin erwähnt, auf



K 13‘531‘128.09

hiervon entfallen 9/11 auf das Land

K 11‘070‘922.99

und 2/11 auf die Verschleissstelle

K   2‘460‘205.10

mithin hätte das Land aus den Kronenverkäufen

K 11‘070‘922.99

zu fordern, während demselben lt. Hauptbuch nur
gutgebracht sind.

K 10‘033‘702.82

Die Schuld laut Hauptbuch (Mehrleistung der Verschleissstelle Salzburg von K 1‘499‘310.48) verringert sich nach dieser Berechnung um


K   1‘037‘220.17

auf

K      462‘090.31

Die Angabe der Verschleissstelle, dass im Verkaufsjournale sämtliche Markenerlöse in Kronenabrechnung bereits durchgeführt wären, wird durch diese Kontrollberechnungen hinfällig.

 

Auch verdient der in der Kasse in einem Umschlage für das Land hinterlegte Barbetrag von

K      189‘062.05

eine eingehende Behandlung. Wohl führt die Verschleissstelle an, vier Markenerlöse von insgesamt in der Kasse noch nicht verbucht zu haben. Diese vier Posten stellen aber Verkäufe der Wiener Verschleissstelle dar, also Gelder, die in Wien hinterlegt und im bargeldlosen Verkehre mit Salzburg abgerechnet werden. Der vorgefundene Barbetrag kann somit nur aus Salzburger Verkäufen stammen und die Verschleissstelle führt an, sämtliche Verkäufe Salzburgs bis 14.4.21, also bis zur Revision verrechnet zu haben, das Verkaufsjournal, Kontokorrent und Hauptbuch auf den Tag aufgebucht zu haben, wobei das Land als Schuldnerin mit
ausgewiesen erscheint.

K    1‘319‘480.-






K 1‘499‘310.48

Nach einer vollständigen Markenabrechnung in sämtlichen vorangeführten Büchern, nach welchen eine Überzahlung von rund 1 ½ Millionen zu Lasten des Landes geleistet worden ist, kann, wenn die Angaben stimmen sollen, doch unmöglich für das Land noch ein Betrag von K 189‘062.05vorhanden sein. Das wäre nur erklärlich, wenn das Landeskonto aktiv wäre oder die Salzburger Verkäufe noch nicht vollständig abgeschlossen wären.

Der Kommission war es in der kurzen Zeit, die ihr zur Verfügung stand, unmöglich, eine genaue, bis in alle Detailposten eingehende Überprüfung der Bücher und Aufzeichnungen vorzunehmen und kann aus ihren Notizen nachträglich nur die angestellten Kontrollberechnungen anführen, die aber genügend beweisen dürften, dass die Geschäfts- und Buchführung den simpelsten kaufmännischen Gepflogenheiten nicht entspricht.

Getätigte Verkäufe über Nennwert plus 10 % im Inlande, Auslandsverkäufe gegen Edelvaluta und Übernominale.

Die Kommission machte es sich zur besonderen Aufgabe, festzustellen, ob die Verschleissstelle den vertraglichen Bestimmungen und den im sogenannten Geheimabkommen übernommenen Verpflichtungen, dem Lande Edelvaluta und Übernominale zu verschaffen, nachgekommen sei.

Der Geschäftsführer, Herr Flesch erklärte, dass die Verschleissstelle Verkäufe im Inlande über Nennwert plus 10 % nicht getätigt hätte und Verkäufe im Auslande gegen Übernominale unmöglich gewesen wären. Die von ihm angeführten Gründe sind seinen Antworten auf die gestellten Fragen und dem von der fürstlichen Gesandtschaft in Wien an die Regierung übersandten, vertraulichen Protokolle vom 27. April 1921 zu entnehmen.

Der Kommission stand zu ihrer Untersuchung nur die spärlich vorgelegene Korrespondenz zur Verfügung, da in dem umgeschriebenen Verkaufsjournale, wie bereits erwähnte, die Käufer nicht ersichtlich waren.

Die Kommission erachtet es als ihre Pflicht, der Regierung die Auszüge aus der Korrespondenz zur Einsicht vorzulegen, da sie der ungeteilten Ansicht ist, dass solche In- u. Auslandverkäufe doch gemacht wurden.

Es folgen die gemachten Notizen:

1) Der Firma Yaar und Co. unbekannt wo, wird der Satz zu 63.- K angeboten und geliefert.

2) Ein am 16.10 verrechnetes Telegramm lautet: Jubel fünf Kronen 27 Werte unter Kronen 45.-.

3) Eine mit dem Datum 30.10.20 gemachte Notiz lautet: Fabian darf nichts vom offiziellen Preise wissen, sonst grösster Börsenskandal, alles mit Büchel genau geregelt.

4) De La Hault, Triesen berichtet unter dem 4.7.20 wegen Nachfrage aus Frankreich, Italien und Belgien. Und die Verschleissstelle will nach diesen Staaten nichts verkauft haben.

5) Devotionalienhandlung des Calasanzvereines in Wien bestellt unter dem 7.11.20 von jeder Sorte bis 3‘000 Satz einschliesslich Marken in Frankenwährung zur Belieferung von Holland, Spanien und Übersee. Und die Verschleissstelle kann nach diesen Staaten nichts verkaufen?

6) Ch. Schaupmeier in Paris bestellt noch 300 Satz und teilt unter dem 23.9.1920 mit, dass Paris von der Schweiz aus zu niederen Preisen überschwemmt werde.

7) Ein nach Berlin an unbekannte Adresse gerichtetes Telegramm unter dem 11.6.20 teilt die Fertigstellung von 250‘000 Satz mit.

8) Am 16.9.20 wurde telegraphiert: Grossverkauf eingeleitet Gustl.“

9) Die Geschäftsstelle Salzburg schreibt an die Gesandtschaft am 3.11.1920, der österreichische Markt sei einzuschränken, da in Anbetracht des berechtigten Wunsches des Landes punkto Verschaffung von Auslandvaluta mit Deutschland gehandelt werden müsse. Aus diesem Briefe zu schliessen, wurden auf der Gesandtschaft auch Marken gehandelt, was sich jedenfalls für eine solche Behörde nicht geziemt.

10) Dem Briefmarkenhändlerverein Wien wird unter dem 12.8.1920 bedeutet, wegen der vielen Auslandsbestellungen den Wünschen nicht voll Rechnung tragen zu können.

11) Am 28.1.21 wird in einem Schreiben an denselben Verein nochmals auf die Auslandsvaluta hingewiesen.

12) Fritz Beck, Eschen richtet unter dem 19.9.1920 an Gustav Seefeldner in Salzburg ein Schreiben, in welchem er mitteilt, dass der Firma Yaar & Co. der Satz zu Kronen 63.- angeboten und geliefert worden sei. Er weist auf den beschämenden Schundpreis für die reichen Holländer hin und droht mit Anzeige bei dem Händlerverein und der Verschleissstelle Vaduz, wenn die Preise dem reichen Auslande gegenüber nicht revidiert würden.

13) Eine Karte vom gleichen Tage an Herrn Ferdinand Nigg enthält, dass Seefeldner Salzburg holländischen Firmen zu Kronen 63.- gleich 85 Cents geliefert habe.

14) Ein Schreiben vom 18.9.1920 des Flesch an Oberingenieur Walter Müller Wien lautet: Unter Bezugnahme auf unsere heutige Zuschrift teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihnen eine Provision von 10 % vom Überpreise jener Lieferungen nach England und Amerika einräumen.
Verkaufspreis K 75.- Provision K 3.14
Verkaufspreis K 70.- Provision K 2.64

15) Bernhard Paris und Yaar & Co. schreiben, dass Sie Bestellung annullieren, weil ihnen dort zu 56.- bis 65.- Kronen offeriert werden.

16) Schreiben vom 18.9.20 an Oberingenieur Walter Müller:
Wir sind voraussichtlich in der Lage, Ihnen für den Verkauf in Amerika und England 200‘000 bis 250‘000 Sätze der neuen Postwertzeichen, Nominale plus 10 % = Kronen 43.56 für England und Amerika bei Abnahme von 50‘000 Satz 75.- Kronen, bei Abnahme von 100‘000 Satz 70.- Kronen, zahlbar in der Valuta Englands oder Amerikas, gerechnet zum Tageskurse mit der Verpflichtung, nach den Vereinigten Staaten, Mexiko, Canada, England und Dominions bei Annahme von 100‘000 Satz keine Verkäufe zu tätigen und wird darauf hingewiesen, dass sich andere Interessenten von Grossankäufen gefunden hätten.

17)          Fritz Beck, Bereiter und Mager in Hard wurden mit:
300 Sätzen zu Mark 10.90 =  Mk. 3‘270.-
1500 Sätzen zu Mark 10.50 = Mk. 15‘750.-
6400 Sätzen zu Mark 1.- =  Mk. 6‘400.-
3840 Sätzen zu Mark  1.- =  Mk. 3‘840.- SA. Mark 29‘260.- beliefert.
Dieser Betrag ist zur Stunde noch nicht bezahlt, was mit der in der Zeitung angezogenen Nichteinlösung von Markenchecks zusammenhängt.

18) In einem Rundschreiben bietet Nigg den grossen Satz zu 12.- Mark, den kleinen zu Mark 1.50 an.

19) Ein Schreiben an Nigg unter dem 22.1.21 gibt demselben zu seiner
Orientierung die Grosshändlerpreise bekannt und zwar:
Kompletter Satz zu Kronen 58.- bis 62.-
Kleiner Satz zu Kronen 13.-
Geschnittener Satz zu Kronen 16.-
Jubelsatz zu Kronen 14.-
Jubelsatz geschnitten zu Kronen 160.- und bemerkt, dass China noch nicht im Handel aufgenommen worden sei.

20) Schreiben ohne Datum an Gesandtschaft in Wien: Gerade derzeit finden die endgiltigen Abschlussverhandlungen mit den Grossabnehmer in Auslande statt.

21) Am 1. September 1920 wird der Vertrag mit [Wilhelm] Witlacill von Seiten der Verschleissstelle mit der Begründung gelöst, dass genannter der Bedingung, die Marken bei der Übernahme zu bezahlen, nicht nachgekommen sei. Am gleichen Tage werden demselben Witlaczill 50‘000 Sätze zum Preise vom Nennwert plus 10 % und zu Kronen 100.- gleich 1.- Franken angeboten. Die Verschleissstelle machte ihm Angebote zu Frs. 2.70 und 1.75. Er wurde auch beliefert, ein Betrag von K 143‘748.- Markennennwert wird von der Verschleissstelle Vaduz als Ausstand ausgewiesen. Am 3.8.1920 schreibt Flesch an Nigg, Deutschland sei jederzeit bereit, seinen Posten zu übernehmen, das möge Witlaczill zur Kenntnis nehmen.

22) Gesandtschaft schreibt an Flesch am 20.2.21 kurz folgendes: Dir. Dr. Treichl der Anglobank in Wien teilte der Gesandtschaft mit, dass die Bank in Liechtenstein in den wenigen Tagen seines Dortseins für ungefähr 100‘000.- Mark Marken mit Hinzurechnung einer geringen Provision verkaufte. Der Herr Gesandte schreibt dann weiter „ich mache hierauf vertraulich aufmerksam, weil ich glaube, dass hierdurch die Interessen der Verschleissstelle nicht unwesentlich berührt werden können und ein solches Vorgehen im Lande gegen den Vertrag mit der philatelistischen Verschleissstelle mir zu verstossen scheint.“
Dann beklagt sich Prinz Eduard [von Liechtenstein] über die langsame Geschäftsgebahrung und die Unordnung in der Verschleissstelle Vaduz, denn nur dadurch sei es möglich, dass die Bank Markenaufträge bekomme.

23) Auch mündliche Zitate deuten auf vollzogene Auslandsverkäufe hin. So erzählte Flesch unter anderem, ein Amerikaner hätte ihm 60 Cents für den grossen Satz geboten, das wäre ihm aber zu wenig gewesen. Dieser Centsbetrag entspricht aber einem Frankenwert von mindestens 3.60, was weit mehr ist als das erste Angebot Witlaczill. Verkauft wurden diesem Amerikaner die Marken schon, dies ist die ungeteilte Ansicht der Kommission, ausgewiesen ist jedoch im ganzen nur ein einziger Dollar.

24) Herr Nigg machte der Kommission die Mitteilung, er hätte dem Herrn Flesch die verschiedensten Auslandsadressen und Bestellbriefe aus dem Auslande bekannt gegeben, zum Teile auch übersandt. Die Kommission sah hiervon in Salzburg jedoch kein Stück.

25) Die Kommission stellt auf Grund von dem allen mit Recht die Vermutung auf, dass Auslandsverläufe gemacht wurden und wird darin noch dadurch bestärkt, dass zum Beispiel von keiner einzigen der Nebenverschleissstellen die Namen der Markenbezieher angegeben werden. Die Nebenstellen scheinen sogenannte Strohmänner zu sein, die nur dazu aufgestellt werden, um solche Sachen zu vertuschen.

26) Anlässlich einer Besprechung mit Flesch wurde derselbe von einem Herrn der Kommission einigemale wegen den von der Kommission vermuteten Amerikaverkäufen interveniert. Flesch wich jedoch den an ihn gestellten Fragen immer wieder aus und war von ihm keine bestimmte Antwort zu erhalten.

27) Zur weiteren Aufklärung mögen auch die grossen Propagandakosten dienen, die die Verschleissstelle verausgabte. Am 30.6.1920 wurde für eine Reise nach Norddeutschland K 133‘344.- verausgabt. Am gleichen Tage wurden einem Herrn Dubsky an Reisespesen nach München K 4‘880.- bezahlt. An genau demselben Tage wurden Herrn Hans Seefeldner für Reisen nach Wien, Stuttgart, und Hannover K 49‘500.- vergütet. Und wieder am 30.6.1920 wurde an einen Herrn Plätzer ein Reisekostenbeitrag nach Amerika von Kronen 49‘500.- ausbezahlt. Und einem Wilhelm Bewerter wurden am 19.8.1920 für Propaganda in Amerika 2‘000 Sätze zu K 79‘200.- und 10‘000 ungezähnte Sätze zu Kronen 24‘500.- also nur zum Nennwerte ohne den 10 % igen Aufschlag überlassen.

Der Erfolg dieser aller Auslagen und Bemühungen soll nur Verkäufe von etwas über 100‘000.- Mark und wenige Franken, von der übrigen ausgewiesenen Edelvaluta ist nicht zu sprechen, gezeitigt haben. Weitere Erörterungen hierüber scheinen der Kommission für überflüssig, sie kann die Gründe, die Herr Flesch immer wieder anführt, nicht für glaubwürdig annehmen. Und dies umsomehr, als ihr bekannt ist, dass die Bank in Liechtenstein in Vaduz in wenigen Tagen ihrer Tätigkeit für ebenfalls 100‘000.- Mark Marken verkaufte, die sie von der Verschleissstelle bezog.

Die Marken selbst, ihre Aufbewahrung, usw.

Die Marken in Salzburg sind im Hause des Herrn Seefeldner, teils in den Räumen der Verschleissstelle, teils im Vorhaus vor dem Aborte, teils auf dem Dachboden in Kisten wie auch in Kasten untergebracht. Jene in den Geschäftsräumen liegen in aufgeschichteten Paketen offen da. Verschiedene Pakete sind aufgerissen, die Marken teilweise lädiert. Die Markenbogen sind einfach zu je 100 Bogen in zwei Papierstreifen gehüllt, zehn solcher 100 er Pakete sind mit Bindfaden in ein stärkeres Papier verpackt. Das richtige wäre aber, wenn diese Pakete oben und unten in dickem Karton wären. Bei der in Salzburg üblichen Verpackung werden die Marken beim Herausnehmen usw. mit der Zeit lädiert, und wurden solche von der Kommission fast in jedem Pakete festgestellt. Selbstverständlich leiden die offen dortliegenden Marken, die Licht, Sonne, Luft und Staub ausgesetzt sind, auch und werden dieselben später im Handel, als nicht vollwertig, schwer abgesetzt.

Der Kommission fiel auch die grosse Auflage der Marken auf, speziell einzelner Werte, die mit dem Regierungserlasse in schroffem Widerspruche steht. Flesch aber vertrat die Ansicht, der Vorrat wäre nicht zu gross, andere Staaten hätten noch viel höhere Auflagen und er verwies als Beispiel auf die Cechoslovakei. Er findet es aber als sehr geboten, dass von der Auflagenhöhe nichts an die Öffentlichkeit gelange, da die Kenntnis hiervon dem Rufe der Liechtensteinmarken sehr schaden würde.

Nicht wenig erstaunt war die Kommission bei Vorfinden eines Briefes vom 11.10.1920 des Herrn Flesch an Herrn [Julius] Edhofer, Inhaber der Firma Paulussen und Co, in Wien, in welchem Herr Edthoffer beauftragt wird,

                512‘000 komplette Satz Jubelmarken,
                500‘000 Stück zu 80 Heller und
                500‘000 – 800‘000 Stück zu 2.- Kronen

zu drucken. 20‘000 (Zwanzigtausend) geschnittene Sätze Jubelmarken sollen inkognito hergestellt werden. Dieselben sollen einfach als in der Rechnung als diverse Werte verrechnet werden, sodass aus der Rechnung nicht ersehen werden könne, dass es sich um geschnittene Jubelsätze handelt. Die Rechtfertigung des Herrn Flesch über die geschnittenen Jubelsätze steht im schroffen Widerspruche mit selben unter Nr. 19 angezogenen Briefe an Herrn Nigg über die Richtpreise: „geschnittene Jubel Kronen 160.-. Dieselben werden im Michelkataloge zu Mark 85.- per Stück notiert[3] und kann man sich ungefähr ein Bild machen, wieviel Geld mit diesen Marken verdient worden wäre.

Die Inventur in Salzburg war eine äusserst mühsame, zeitraubende Arbeit, die die Kommission vier volle Tage in Anspruch nahm. Sie war darauf zurückzuführen, dass die Marken jedes einzelnen Wertes in allen Paketen und Kisten verteilt waren. Wie aus der folgenden Tabelle zu ersehen ist, stimmt der von der Kommission festgestellte Bestand mit dem im Inventar ausgewiesenen Soll- Bestand nicht überein.

5 h F

2‘615‘418

Stück lt. Bestandsaufnahme

2‘615‘418 lt Inventar

10

2‘960‘938

 

detto

15

2‘534‘561

 

detto

20

2‘425‘051

 

detto

25

2‘998‘701

 

detto

30

3‘215‘404

 

detto

40

2‘881‘500

 

detto

50

2‘504‘484

 

detto

60

2‘174‘476

 

detto

80

2‘740‘877

 

detto

1.-

1‘754‘905

 

detto

2.-

1‘018‘661

 

detto

5.- K F

468‘392

 

detto

7.50

408‘392

 

detto

40.-

329‘836

 

 

5 h P

3‘017‘420

 

3‘017‘500

10

3‘303‘039

 

3‘303‘157

15

2‘995‘742

 

2‘995‘822

20

2‘948‘131

+(10‘000)

2‘958‘291

25

2‘984‘624

+(13‘000)

2‘997‘984

30

2‘951‘872

 

2‘951‘892

40

3‘038‘050

 

3‘037‘730

50

3‘106‘028

 

3‘106‘108

80

3‘052‘630

 

3‘052‘710

1.- K

2‘022‘682

 

2‘022‘608

2.-

474‘437

 

474‘437

5.-

476‘783

 

476‘783

50 h J

51‘190

 

detto

80

1‘219

 

detto

1.-

132‘875

 

detto

2 cts. ue.

7‘100

 

detto

2 ½

160‘200

 

detto

3

167‘700

 

detto

5

145‘200

 

detto

7 ½

144‘000

 

detto

10

45‘150

 

detto

13

60‘650

 

detto

15

45‘150

 

detto

40

9‘800

 

detto

 

Je 500 Stück Frei- und Portomarken sollen laut Aussage der Verschleissstelle Salzburg am 26.10.1920 zur Abstemplung nach Vaduz gesandt worden sein ohne wieder zurück gelangt zu sein, Vaduz stellte eine solche Anlieferung entschieden in Abrede. Auffallend ist, dass der oben angestellte Vergleich bei den Freimarken, Jubel- und Rappenmarken ganz genau übereinstimmt, bei den Portomarken jedoch überall, zum Teile sehr stark abweicht. Hauptsächlich ist dies bei der 20 und 25 Heller Portomarke der Fall und konnte über diese Differenz die Verschleissstelle Salzburg keinen Aufschluss geben. Der Herr Generalsekretär Ritter von Franz erklärte noch, von dieser Differenz schon gewusst zu haben, er wisse jedoch nicht, wieso sie entstanden sei.

Die Kontrolle über die Markeneingänge konnte in Salzburg nicht mehr vorgenommen werden, da die hierzu erforderlichen Behelfe von der Gesandtschaft fehlten und nicht mehr rechtzeitig beigestellt werden konnten. Am 11. Mai nun wurde dem Obmanne der Kommission, Herrn Spieler, die betreffende Tabelle übermittelt.

Wie nun aus der folgenden Darstellung zu ersehen ist, sind überaus grosse Abweichungen festzustellen.

Wert

in Salzburg ausgewiesene Anlieferung von Wien
Stück

von Wien ausgewiesene Lieferung nach Salzburg

Salzburg mehr erhalten

Wien mehr geliefert

 5 F

4‘599‘240

5‘917‘300

 

1‘318‘060

10

4‘586‘840

6‘057‘400

 

1‘470‘560

15

4‘143‘040

5‘068‘100

 

925‘060

20

4‘111‘540

5‘011‘400

 

899‘860

25

4‘721‘340

4‘895‘800

 

174‘460

30

4‘997‘440

noch nicht festgestellt

40

4‘591‘540

4‘904‘600

 

313‘060

50

3‘281‘940

3‘780‘700

 

498‘760

60

2‘929‘940

3‘768‘900

 

838‘960

80

3‘500‘940

3‘850‘500

 

349‘560

1.-

3‘466‘040

4‘883‘700

 

1‘417‘660

2.-

1‘399‘040

2‘344‘200

 

945‘160

5.-

817‘040

2‘255‘100

 

1‘438‘060

7.50

747‘040

748‘600

 

1‘560

10.-

669‘244

830‘304

 

161‘060

5 h

812‘340

3‘811‘140

1‘200

 

10

3‘824‘360

3‘822‘660

1‘700

 

15

3‘783‘153

3‘781‘620

1‘533

 

20

3‘853‘840

3‘761‘640

92‘200

 

25

3‘794‘960

3‘793‘500

1‘460

 

30

3‘739‘340

3‘373‘880

1‘460

 

40

3‘832‘120

3‘380‘580

1‘540

 

50

3‘891‘700

noch nicht festgestellt

80

3‘837‘160

3‘835‘800

1‘360

 

1.-

2‘353‘520

2‘352‘240

1‘280

 

2.- K P

894‘880

noch nicht festgestellt

5.-

805‘610

804‘420

1‘190

 

50 Jub.

1‘144‘256

1‘144‘256

 

 

80

1‘093‘120

1‘093‘120

 

 

2.-

1‘219‘328

1‘219‘328

 

 

 

Nach der Wiener Aufzeichnung nun wäre Salzburg mit Freimarken mehr beliefert worden, dagegen hätte Salzburg an Portomarken wieder mehr erhalten als Wien nachweist. Den Wiener Mehrlieferungen entspricht ein Betrag von Kronen 13‘853‘513.,- dem Salzburger Mehrerhalt ein solcher von Kronen 28‘637.-.

Über 30 h Freimarken 50 h und 2.- K Portomarken fehlt die Angabe noch, weil laut Mitteilung der Gesandtschaft die Feststellung in Wien noch nicht möglich wäre.

Die Tabelle Wien weist 90 Lieferungen nach, während Salzburg nur 87 ausweist, deren letzte von Berg am 14. April 1921, also am Tage vor der Revision, nach Salzburg geleitet wurde. Hier wäre nun zu untersuchen, ob Berg die Unterschlagungen nicht erst vorgenommen hat, nachdem die Marken von der Druckerei in der üblichen Weise übernommen wurden. Wenn Berg schon das vollste Vertrauen genoss, Millionenwerte zu übernehmen, an der Zusammenstellung mitzuarbeiten und den Empfang zu quittieren, ist es naheliegend, dass er am Ende doch zum müheloseren Mittel griff, mittelst gefälschter Bescheinigungen die Malversionen zu begehen, als die Marken in der Druckerei hinter dem Rücken des Aufsichtsdienstes zu stehlen.

Makulatur

Zu Anfang der Markenaufnahme in Salzburg bemerkte die Kommission in einem Kasten Stösse von Marken die als Makulatur erkannt wurden. Auf die an Flesch gerichtete Frage, ob auch Makulatur vorhanden sei, erwiderte er sofort, es sei keine vorhanden. Nur auf weiteres Drängen hin gab er zu, wenige Bögen in Salzburg liegen zu haben, die dazu dienen, Spezialsammlern für philatelistische Arbeiten solche zur Verfügung stellen zu können, wie dies bereits an Herrn Spieler erfolgt sei. Dem Obmanne der Kommission wurden Probedrucke und Fehlzähnungen um die er letzten Herbst den Künstler Kasimir brieflich bat, und welches Schreiben Herr Kasimir an die Verschleissstellte weiterleitete, auch tatsächlich überlassen.

Ein Brief des Herrn Flesch vom 14.2.21 gab Herrn Berg den Auftrag, die Überführung der gesamten in Wien erliegenden Makulatur zu forcieren. Auch teilte nachträglich in Vaduz Herr Nigg mit, dass er in Salzburg des öfteren um Aufschluss fragte, zuletzt noch am 1.3.1921, aber immer die Antwort erhielt, in Salzburg erliege keine Makulatur.

Nachdem die Kommission die Makulatur nicht mehr ansichtig wurde, beschloss sie, dass die Herren Spieler, Büchel und Real noch nähere Nachforschungen pflegen sollen und sind die vorgenannten Kommissionsmitglieder noch in der Nacht sofort nach Wien abgereist.

Tags darauf konnten sie in Wien feststellen, dass Salzburg mit bedeutenden Mengen dieses Sortierausschusses beteiligt wurde, den die Verschleissstelle der Kommission verheimlichte. Es sind:

5 h F

580

5 h F

234

10

494

10

371

15

617

15

419

20

578

20

379

25

608

25

263

30

651

30

288

40

687

40

295

50

741

50

342

60

648

80

327

80

488

1.-

397

1.-

579

2.-

226

2.-

574

5.-

232

5.-

477

50 h J

297

7.50

191

80

1148

10.-

548

2.-

200 Bogen am 4.12.20geliefert

1.-

327

 

 

5.-

am 20.10.20
689 Bogen

 

 

 

von Wien nach Salzburg geliefert worden und entsprechen diese vorangeführten Bogen eine Markenstückzahl von 1‘730‘928 Stück.

Herr Flesch, der in Wien auch anwesend war, berief sich nun darauf, dass er strengen Auftrag hatte, von dieser Makulatur nichts zu erwähnen. Auf die Frage der Kommission, von wem er diesen Auftrag habe, erwiderte Flesch, von Seiner Durchlaucht, dem Prinzen Eduard. Der Herr Gesandte jedoch stellte dies entschieden in Abrede.

Es steht nun fest, dass Salzburg seine Makulaturbestände bereits durchmustert hat, als Beweis hierfür sei erwähnt, dass im Markenkataloge Michel die ungezähnten Nachportomarken bereits aufgenommen und die eingestellten Preise für einzelne Stücke [4] Werte bis zu Mark 100.- per Stück, für andere wieder Mark 5.-, 12.-, 20.- und 75.- betragen. Diese eingestellten Preise sprechen eine zu deutliche Sprache, dass die Höhezahl der einzelnen Stücke dem Herausgeber des Kataloges bekannt sein mussten.

Der Beweis hierfür ist nun voll erbracht durch die Aussage des Herrn Nigg in Vaduz, nach der der Herr Seefeldner der Verschleissstelle Salzburg zugleich Mitarbeiter bei der Liechtensteinnotierung für diesen Katalog war.

Seine Durchlaucht Prinz Eduard machte der Kommission auch Mitteilung von den Unterschlagungen des Herrn Berg, ersuchte sie aber, in seine Untersuchung nicht störend einzuwirken, da er dieselbe schon zu 2/3 beendet hätte und der Regierung dann selbst vertraulich Mitteilung machen werde. Nachdem es nun nicht Aufgabe der Kommission war, die Gesandtschaft zu revidieren, sondern nur die Anlieferung Salzburgs zu verfolgen, sagten die Kommissionsmitglieder seinem Wunsche zu. Die nötigen Belege zur Untersuchung der Belieferung Salzburgs waren aber noch nicht soweit fertiggestellt und musste die Kommission vorher abreisen.

Es wurde in Wien bei der Gesandtschaft auch einr Besprechung abgehalten über allerlei Fragen, über die der Regierung ein Protokoll zugegangen ist.

Der Kommission fiel sehr auf, dass Herr Berg in Salzburg bis zum letzten Tage vor der Abreise der Mitglieder der Kommission noch immer das grösste Vertrauen genoss, obwohl Herrn Flesch die Unterschlagungen bekannt waren. Er stellte, wie man sagt, den Bock als Gärtner an. Dieser Berg konnte sich immer noch in diesen Bergen von Marken, die nur so herumlagen, frei herumbewegen. Generalsekretär Ritter von Franz sagte sogar einmal gelegentlich in Salzburg, dass Berg Freitags mit einem Markentransporte nach Wien verreise, was genannter Herr in Wien bei der Sitzung mit scharfen Worten zurückwies. Die Kommission beruft sich auf ihr Aufzeichnungsheft, in welches solche auffällige Sachen jeweils sofort eingetragen wurden.

Herr Flesch verantwortete diese Berggeschichte folgendermassen: Als die Sache mit Berg überhaupt aufkam, bestritt genannter anfangs noch seine Schuld und wollte er laut den Büchern in Salzburg seine Unschuld beweisen. Dieses ist aber ein ganz kurioser Standpunkt einem Diebe gegenüber.

Die Druckerei

Unter Führung der Herren Ingenieur [Rudolf] Hartmann vom Aufsichtsdienste und Edthoffer, Besitzers der Druckerei, besichtigte die  Kommission am Montag die Druckerei, um sich von der Herstellung der Marken ein genaues Bild zu machen.

Der Druck, die Sortierung und die Zähnung der Marken, sowie auch deren Lagerung, verteilt sich auf zwei Stockwerke eines älteren Hofgebäudes, welches gegenwärtig durch einen inneren Umbau eine Änderung erfährt.

Das Drucken der Marken geschieht mittels Handpressen, und werden, je nachdem die Anfertigung dringt, zwei oder mehrere solcher Handpressen in den Dienst der Marken gestellt. Bedient wird die Presse gewöhnlich von zwei Arbeitern, vom Drucker und seinem Gehilfen. Aber oft auch vom Drucker allein. Das Anfertigen der Markenbogen, wie es dieses Handpressverfahren bedingt, geht nach den Begriffen eines Nichtfachmannes langsam vor sich, da der Drucker für jeden vorzunehmenden Druck die Farbe selbst auf die Kupferdruckplatte aufzutragen hat, was bei modernen Pressen durch die Farbwalzen erfolgt und rasch vor sich geht. Die Herstellung der Marken nach diesem Verfahren macht sie unter den Sammlern aber begehrter, da durch dieses Verfahren eine Menge Farbenabtönungen hervorgerufen werden, die ein beliebtes Spezialgebiet in der Philatelie geworden sind. Wie es sich mit den Herstellungskosten handelt, müsste vorerst noch untersucht werden, welche Art von Druck die vorteilhafteste wäre. Druck, Zähnung und Sortierung erfolgt in verschiedenen unpraktischen Räumen und bedingt ein grösseres Kontrollpersonal, falls verhütet werden soll, dass nicht gestohlen wird.

Der Kontrolldienst muss in Anbetracht der vielen Räume als ein schwieriger bezeichnet werden und kann nach Aussage des Herrn Hartmann nur durch Abzählen der an die Druckerei übergebenen und von der Druckerei fertiggestellten Bogen wirksam durchgeführt werden. Es sei auch noch erwähnt, dass eine immerwährende Bewachung jedes einzelnen Arbeiters während der ganzen Arbeitszeit in der heutigen Zeit unmöglich ist, der ehrliche Arbeiter würde es unangenehm empfinden. Über dies war beim Drucke der grossen Auflage eine Presse in den unteren Räumen ausser Kontrolle gestanden, auf der der Künstler Kasimir seine Farbenproben vorzunehmen pflegte, ein Übelstand, der Herr Hartmann des öfteren gerügt haben soll.

Es ist nun nicht ausgeschlossen, dass sich einzelne Arbeiter auf dieser Presse mit den Probeplatten ein kleines Nebenverdienstchen zu verschaffen wussten, vielleicht war es ihnen auch noch möglich, die erforderlichen Papierbogen zu verschaffen, die die Firma Paulussen für den Druck selbst liefert. Möglicherweise wurden die in einem Schreiben des Flesch an Nigg berührten Fehldrucke, die im Handel aufgetaucht sind, auch im unteren, ausser Kontrolle gestandenen Raume angefertigt. Und schliesslich wäre es auch möglich, dass Berg auch bei dieser Presse die Hand im Spiele hatte.

Solche Vorkommnisse stehen aber nicht allein da, sind doch alle früheren Ausgaben der Liechtensteinmarken und zwar bis zur ersten Auflage 1912 zurück trotz der peinlichen Kontrolle aus der österreichischen Staatsdruckerei entwendet worden und ungezähnt im Handel aufgetaucht. Zu haben sind diese Marken bei der Firma Baumgarten aus Wien und zu ganz respektablen Preisen.

In der Druckerei in Wien wurde auch ein ganz bedeutendes Lager an Makulatur festgestellt.

Belieferung der Postämter

Die Kontrolle an Hand des Ausweises der Postdirektion und jenes der Gesandtschaft ergibt ein ziemlich übereinstimmendes Ergebnis, bis auf den Wert 30 Heller. Hier dürfte ein Schreibfehler vorliegen, da die Postdirektion mehr Marken als abgegeben ausweist, als sie von der Gesandtschaft erhalten haben soll.

Festgestellt wurde bei der Vergleichung der Tabelle, dass sowohl bei den Frei- wie auch bei den Portomarken von je zwei Werten die Anlieferung eine äusserst bescheidene war, vermutlich absichtlich, damit die Postämter nicht zu vollständigen Sätzen gelangen und mit geschlossenen Sätzen selbst nicht Handel treiben können und auch Sammler auf die Verschleissstelle und Händler angewiesen sind. Die Vermutung liegt nahe, da der Verschleisspreis zwischen Postämter und Verschleissstelle ein verschiedener und so die Konkurrenz ausgeschalten ist. Auch die Beteilung lässt den Schluss zu, dass die Postämter für den Vertrieb der Marken nicht bestimmt waren, sind es doch für neun Monate niedere Zahlen, die aber für postalische Zwecke vollkommen ausreichen mussten. Im Interesse des Landes und der Sammler wäre ein solches Vorgehen verwerflich und würde dem Lande mehr Schaden als Nutzen bringen, da es Unzufriedenheiten in den Reihen der Sammler auslöst, die dann bei jeder Gelegenheit in Vereinen besprochen und dann so wieder den Weg in die philatelistischen Zeitschriften finden. Die Tabelle über die Belieferung der Postämter folgt im Nachstehenden. Die erste Rubrik enthält die Markenwerte, die zweite die von der Postdirektion Innsbruck an die Postämter abgegebenen Marken, die dritte die von der Gesandtschaft an die Postdirektion, an den Weltpostverein und an das Ministerium für Verkehrswesen abgelieferten Marken. Die vierte Rubrik besteht aus der Differenz aus der zweiten und dritten und zeigt das Betreffnis für den Weltpostverein und das Verkehrsministerium.

5 h F

22‘900

23‘900

1‘000

10

36‘900

37‘800

900

15

25‘800

38‘300

12‘500

20

70‘400

81‘300

10‘900

25

189‘000

199‘700

10‘700

30

45‘300

20‘300

25‘000

40

203‘300

233‘400

30‘100

50

60‘500

61‘000

500

60

1‘600

2‘100

500

80

81‘000

81‘500

500

1.- K F

101‘500

104‘500

3‘000

2.-

60‘000

60‘500

500

5.-

6‘500

7‘000

500

7.50

1‘200

1‘700

500

10.-

2‘688

3‘264

576

5 h P

19‘620

20‘160

540

10

7‘020

7‘560

540

15

3‘420

3‘960

540

20

39‘420

39‘960

540

25

16‘020

16‘560

540

30

1‘620

2‘160

540

40

19‘620

20‘620

540

50

10‘620

11‘160

540

80

28‘620

29‘160

540

1.-

15‘120

15‘660

540

2.-

2‘520

3‘060

540

5.-

5‘220

5‘760

540

50 h J

19‘200

32‘000

12‘800

80

19‘200

32‘000

12‘800

2.-

19‘200

32‘000

12‘800

 

Überprüfung der Verschleissstelle Vaduz

Herr Flesch machte mehrmals, zuletzt in Wien bei der stattgefundenen Besprechung die Äusserung, dass er über die Verkäufe in Liechtenstein keine rechte Übersicht habe und dass er von dorten auch kein Geld bekomme. Die Verschleissstelle Salzburg habe aus ihren Beständen Vaduz mit Marken im Werte von sieben Millionen Kronen beliefert. Nachdem nun Vaduz fortwährend neue Lieferungen anfordere, müsse angenommen werden, dass auch der Rest grösstenteils verkauft sei und er hoffe nicht, dass die Marken auf Kredit abgegeben worden wären. Die Kommission beschloss, im Einvernehmen mit der Regierung die Gebahrung der Verschleissstelle Vaduz zu überprüfen und stellt über die am 5.5.21 erfolgte Untersuchung folgenden Tatbestand fest. Dem sei aber noch vorausgeschickt, dass während der Untersuchung Herr Ferdinand Nigg immer, Herr Emil Büchel zum Teile anwesend waren.

Es wurde die Belieferung Salzburg mit einem Nennwerte von insgesamt

K 7‘132‘707.75

festgestellt und die mit Salzburg bis 31.12. verrechneten Verkäufe von

K 2‘323‘732.70

in Abzug gebracht

K 4‘808‘975.05

sodann wurde an die Bestandsaufnahme geschritten und ein  Vorrat von

K 1‘356‘292.-

festgestellt, woraus sich ergibt, dass Marken im  Nennwerte von

K 3‘452‘683.05

verkauft wären, die noch abgerechnet werden müssten.

 

Geschäftsführerstellvertreter Nigg deckte diesen Betrag wie folgt:

 

an Gregor Nigg 15‘000 Sätze in Kommission

 

an Klemens Gassner 12‘000 Sätze in Kommission zusammen

K 1‘069‘200.-

zuzüglich 10 % Manipulationsgebühr

K 106‘920.-

Begleichung von Gasthausrechnungen an Flesch und Kasimir

K 145‘918.50

Vorschuss an Herrn Seefeldner

K 1‘200.-

An die Postämter für Abstemplung von Marken Franken 884.25

K 44‘212.50

Reisespesen des Herrn Nigg

K 31‘102.-

An Herrn Dr. Nipp

K 4‘400.-

An Vorschüssen an Gesellschafter

 

- Kranz K 182‘450.-

 

- Gassner K 173‘025.-

 

- Risch K 156‘025.-

 

- Dr. Nipp K 144‘550.-

 

- Büchel K 173‘025.-

 

- Nigg K 180‘000.-

K 1‘011‘075.-

Am 4.5.21 an die Landeskasse abgeführt

K 190‘000.-

am 4.5.21 an die Bank in Liechtenstein

K 110‘000.-

eine Postsparkasseneinzahlung vom 9.7.20 konnte lt. Zuschrift

 

vom 2.3.21 Zl 286 noch nicht überwiesen werden

K 20‘000.-

Überweisung v. 13.11.20 durch Ing. Neumann, namens Fabian

 

an Gesandtschaft zu Gunsten der V.ST. Salzburg dürfte nach

 

Aussage Nigg noch nicht verrechnet sein

K 20‘000.-

Guthaben bei der Bank in Liechtenstein

K 8‘159.90

angebl. M 4‘000.- bei Kreditanst. Feldkirch

K 3‘400.-

weiters M 15.- u. K 60.-

 

Bargeld

K 40‘140.-

Fremde Währungen zum heutigen Tageskurse

K 201‘600.-

Forderungen: schwebende Sache Beck in Hard, Mark 29‘260.-

K 292‘600.-

Streitsache Witlaczill

K 143‘748.-

Elkuch Schellenberg

K 100‘000.-

Anton Purtscher Junior

K 17‘820.-

Anton Purtscher Senior

K 8‘000.-

Emil Brunhart

K 9‘801.-

Emil Büchel für 1‘000 Sätze

K 43‘560.-

Verausgabte postalische Porti Franken 64.-

K 7‘000.-

In Summa Kronen

3‘561‘521.90

Hierzu wird bemerkt, dass der eingangs erwähnte Betrag von

K 3‘452‘683.05

den Nennwert des noch zu stellenden Bestandes darstellt, daher plus 10 %

K 345‘268.30

 

K 3‘797‘951.35

Niggs Deckung hiervon abgerechnet

K 3‘561‘521.90

ergibt ein Manko von Kronen

K 236‘429.45

welchen Betrag Nigg demnach mehr zu stellen hätte.

 

 

Die Kommission stellte weiter fest, dass die an die Gesellschafter gegebenen Vorschüsse unbedingt zu hoch bemessen sind. Die Verschleissstelle Salzburg weist einen Bruttobetrag von insgesamt K 2‘214‘310.93 aus, hiervon entfällt ungefähr die Hälfte auf Regien, das sind K 1‘107‘155.46, während die Liechtensteiner Teilhaber bis auf einen kleinen Betrag den ganzen Ertrag für sich allein in Anspruch nehmen.

In der kurzen Zeit, die der Kommission zur Verfügung stand, konnte doch festgestellt werden, dass der Geschäftsführer-Stellvertreter, Herr Ferdinand Nigg mit Arbeit anderweitig bereits überlastet ist und konnte er deshalb bei Führung der Bücher und Ausführung der Aufträge nicht jene Ordnung halten, die ein solcher, dem Lande sowie den anderen Gesellschaftern gegenüber verantwortlicher Betrieb erheischen würde. Ansonsten wären ja die im folgenden aufgeführten Fälle gar nicht möglich. Viele, sehr viele Händler und Sammler sandten nach Vaduz Geld, um Marken zu erhalten, erhielten aber nach vielen Monaten weder das Geld retour noch die bestellten Marken. Die nachfolgenden zwei nach Vaduz gelangten Schreiben sollen zur Erläuterung dienen: Das erste ist vom 2. Mai 1921, worin sich ein Fritz Adametz in Graz darüber beschwert, dass er am 1. November 1920 K 463.- an die Verschleissstelle nach Vaduz sandte, aber bis dato weder Marken noch Geld habe. Der zweite Brief ist vom 27. April 1921 von einem Paul Locher in Nizza, der am 3. November 1920 per Einschreibebrief K 1‘000.- an dieselbe Adresse nach Vaduz sandte und auch weder Marken noch Geld erhielt. Solche Fälle könnten noch viele aufgezählt werden. Sie reden eine sehr deutliche Sprache über die Ordnung in der Verschleissstelle.

Der Hauptvertrag selbst

Vorausgehend muss festgestellt werden, dass zwischen dem Hauptvertrage und dem sogenannten Geheimabkommen ein krasser Widerspruch besteht.

Nach § 2 des Hauptvertrages gehen alle wie immer Namen habenden Auslagen anlässlich des Vertriebes der Marken auf Rechnung und Gefahr des Herrn Flesch, während die O.N. Nr. 15 vom 23.2.21 bei Besprechung des Übernominales anführen, dass die Bereisung des Auslandes, die Unterhaltung der Auslandsvertreter und dergleichen dem sogenannten Übernominale in Abzug gebracht würden. Der Kommission sind die näheren Bestimmungen unbekannt geblieben, doch glaubt sie auf diesen Widerspruch hinweisen zu müssen, wenn auch Übernominale nicht verrechnet wurde.

Die im § 5 vorgesehene halbjährige Abrechnung ist nicht erfolgt.

Ebenso wurde die Geldabfuhr, vier Wochen nach Eingang der Markenerlöse, nicht vertragsgemäss vorgenommen.

Die im § 5 vorgesehene, für Auslandvaluta von der Regierung zu bestimmende, schweizerische Bankstelle ist nach Angabe des Herrn Flesch seitens der Regierung nie nominiert worden.

§ 5 verpflichtet die Verschleissstelle, der Regierung jederzeit genauestens Bucheinsicht nehmen zu lassen. Die Einsicht in die Korrespondenz, die wegen Übernominale-Feststellungen mit den Büchern im engsten Zusammenhange steht, musste förmlich erzwungen werden, was mit der Behauptung des Flesch in Beantwortung des Fragebogens schroff im Widerspruche steht. Die Korrespondenz lag der Kommission nie offen zur Verfügung.

Die im § 7 vorgesehene Überlassung der Markenentwürfe dürfte nicht erfolgt sein, wenigstens hat die Geschäftsstelle keine Kenntnis davon.

Die im § 8 vorgesehene Wandermappe durch das Fürstentum wurde noch nicht angefertigt.

Der im § 9 vorgesehenen Garantie von einer Jahreseinnahme von K 600‘000.- wurde durch die Mehrerlöse entsprochen.

Die unter dem gleichen Punkte vorgesehene gegenseitige Einvernahme bei den Markenauflagen und Nachdrucken mit der Regierung wurde durch die eigene Anordnung des Geschäftsführers bei der Bestellung der 20‘000.- inkognito Sätzen und der übrigen Auflagen nicht entsprochen und liegt hier ein faktischer Vertragsbruch vor. Von der Regierung konnte der Kommission nur ein Auftrag über 750‘000.- komplette Sätze mitgegeben werden. Nur dieser Punkt allein schon ist nach Ansicht der Kommission Grund genug, den Vertrag zu lösen.

Die im § 10 vorgesehene Kaution von K 300‘000.- entspricht wohl einer niedrigen Auflage, kommt aber der Kommission für die in Salzburg lagernden Werte von rund 35‘000‘000.- Kronen zu niedrig vor. Bei der bei der Post bereits durchgeführten Währungsreform wäre die Kaution auf den ersten Februar überhaupt neu festzusetzen gewesen.

Der § 12 betrifft die Besteuerung des Unternehmens im Lande. Eine Steuer wurde bis dato noch nicht entrichtet, vom Lande aber auch nicht vorgeschrieben.

Zusammenfassung

Gebahrung der Verschleissstelle Salzburg

Im Nachfolgenden sei nun das bis hierher beschriebene in Kürze zusammengefasst, damit sich die hohe Regierung in kurzen Zügen ein Bild von den Zuständen bei der Verschleissstelle machen kann.

Die Aufbewahrung der Marken lässt viel zu wünschen übrig. Die einen liegen im Hausgange, die anderen auf dem Dachboden, die dritten im Vorraume der Bureaux und die letzten in den beiden Bureaux selbst. Sie sind also zum wenigsten einigermassen übersichtlich geordnet, zumal in den einzelnen Kisten und Paketen die verschiedensten Werte durcheinander sind. Dann wird von der Verschleissstelle zwischen geschnittenen und gezähnten Marken in der Aufbewahrung und im Inventar [5] kein Unterschied gemacht. Obwohl die Preisdifferenzen dieser beiden Sorten sehr grosse sind. Solche Umstände erschweren die Revision natürlich sehr.

Die Bücher entsprechen absolut nicht den einfachsten kaufmännischen Ansprüchen. Vieles ist auf losen Bogen verbucht, anderes wieder wurde umgeschrieben, die Verbuchungen sind nicht in chronologischer Reihenfolge geordnet, teilweise sind sie abgeschlossen, teilweise nicht. Solche Mängel wären noch mehr festzustellen, es ist jedoch nur aus diesen schon zu ersehen, dass die Buchhaltung einem Betriebe, der einem Lande und den Gesellschaftern gegenüber verantwortlich ist, in keiner Weise Genüge leistet.

Die Korrespondenz, die der Kommission nie offen zur Verfügung stand, obwohl dies Flesch in seiner Antwort auf den Fragebogen bestreitet, befand sich beieinander in einem Kasten und umfasst eine im Verhältnisse minimale Anzahl von Briefen, sodass ruhig behauptet werden kann, dass ein kleiner Krämer viel mehr Ein- und Auslauf hat, wie die Verschleissstelle Natürlich wurden der Kommission eine Anzahl Briefe nicht gezeigt, nämlich die Auslandsbriefe deren Nigg ja nach seiner Aussage viele nach Salzburg weitergeleitet hat. Aber auch die Einsicht in die anderen Briefe hatte sich die Kommission zum Teile erzwungen, zum Teile heimlich gemacht. Durch die Drohung mit den Advokaten liess sich die Kommission nicht einschüchtern. Aufgefallen ist der Kommission auch, dass die Briefe nicht journalisiert sind. Wäre dies der Fall, dann könnte an Hand der fortlaufenden Nummern genau festgestellt werden, welche Briefe fehlen, was selbstverständlich für uns von grosser Wichtigkeit gewesen wäre.

Dass weiter die Firma ein halbes Jahr nach deren Bestehen noch nicht protokolliert ist, ist eine Fahrlässigkeit, über die keine Ausrede des Herrn Flesch hinweghilft.

Des weiteren ist die Angelegenheit mit dem Druckausschusse sehr von Wichtigkeit. Zuerst wird gesagt es sei gar keiner da, dann nach vielem Drängen wird zugegeben, dass wohl einige Bogen vorhanden sind und zu guterletzt muss die Kommission in Wien mitanhören, dass in Salzburg 1‘730‘928 Stück Ausschuss vorhanden sind. In diesem Falle wurde die Kommission von Herrn Flesch wie auch von Herrn Franz gemein angelogen und redete sich Flesch in Wien darauf hinaus, Seine Durchlaucht Prinz Eduard hätte ihm den Auftrag gegeben, die Makulatur geheim zu halten. Gegen diesen Vorwurf verwahrte sich der Gesandte energisch.

In verschiedenen Fällen ist betreffs Auflagenhöhe mit der Regierung nichts vereinbart worden, in anderen wurde das vereinbarte bedeutend überschritten. Dieses, sowie auch die Inkognito Herstellung der geschnittenen Jubelmarken bedeuten einen Vertragsbruch und sind allein schon Grund genug, den Vertrag zu lösen.

Die Versicherung des Salzburger Bestandes beträgt vier Millionen Kronen, obwohl der Wert der dorten aufbewahrten Marken ungefähr 35‘000‘000 K beträgt.

Die verschiedensten Aufträge wurden teilweise gar nicht, teilweise erst nach Monaten effektuirt.

Die Abrechnung mit der Regierung ist auch noch nicht erfolgt.

Die Geldabfuhr an das Land ist nicht vertragsgemäss erfolgt.

Die Angabe der Verschleissstelle Salzburg bezüglich Geldhinterlage bei Dr. Gustav Seefeldner in Wien war nicht zutreffend.

In der Kassa wurden monatelange Auslagen nicht verrechnet und als Deckung hierfür auch sich selbst gezogene Checks vorgewiesen.

Privat- und Geschäftsgelder sind beisammen auf einem Konto angelegt. Aus dem Konto-Auszuge ist nicht ersichtlich, wieviel der Verschleissstelle zugute kommt.

Der Kommission wurde angegeben, dass bis auf das Kassabuch alles vollkommen aufgebucht sei, es wurde aber festgestellt, dass das Verkaufsjournal und das Hauptbuch nicht miteinander übereinstimmen.

Flesch sagt, er konnte wegen des steten Drängens der Regierung nach Geld keine Auslandsverkäufe tätigen, was jedoch von der Kommission als reine Verlegenheitsausrede angesehen wurde. Desgleichen sagte er immer, die Verhältnisse hätten sich seit 1919 geändert. Aber wenn die Bank in Liechtenstein in einigen Tagen fast mehr Marken verkauft als die Verschleissstelle in fast neun Monaten verkauft haben will, so klingt dies wie ein Märchen. Die verausgabten hohen Propagandakosten sprechen auch dafür, dass Auslandsverkäufe gemacht wurden.

Zwischen der in Wien ausgewiesenen Anlieferung der Marken nach Salzburg und der in Salzburg ausgewiesenen wurden grosse Differenzen festgestellt und sei auf die diesbezügliche Aufstellung verwiesen. (Defizit K 13‘824‘876.-)[6]

Der Fall Berg wurde der Kommission in Salzburg verheimlicht und hätte dieselbe von den Malversationen gar nichts erfahren, wenn sie nicht noch nach Wien gefahren wäre. Und das allerschönste war das Vertrauen, das dieser „Herr“ von Berg auch nach seinen Diebstählen noch genoss. Er bewegte sich wie schon angeführt, in den Bergen von Marken wie jeder andere und erhielt sogar noch einen Transport nach Wien, was jedoch abgeleugnet wird. Dieser Herr „von“ soll nun von der Gesandtschaft nicht angezeigt und bestraft werden.

500 komplette Sätze sind verschwunden, Salzburg sagt, sie seien in Vaduz bei der Abstempelung und Vaduz weiss nichts davon.

Dies nur ein kurzer Auszug aus all dem früher Gesagten. Sollte in der Zusammenfassung noch etwas vergessen worden sein, so sei auf den Bericht selbst verwiesen.

Nicht einzusehen vermag auch die Kommission, „welche kommerziellen Zweckmässigkeitsgründe“ nach § 12 für Salzburg als Geschäftsstelle sprechen.

Herr Flesch berief sich mehreremale auf „Geheimabkommen“ und besonders dann, wenn er keinen Ausweg mehr fand, wie dies die Makulaturangelegenheit zeigte. Diese Geheimabkommen wurden nach seiner Aussage immer im Interesse des Landes abgeschlossen. Die Kommission hat aber zur Genüge erfahren, wie schwer es ist, ein mit Geheimabkommen gepflastertes Unternehmen zu untersuchen.

Flesch war einigemale während unserer Anwesenheit in Salzburg für Lösung des Vertrages.

Gebahrung der Verschleissstelle Vaduz

Der allgemeine Eindruck, den die Kommission in Vaduz gewann, war ungefähr derselbe wie derjenige, den sie von Salzburg mitnahm. Die Bücher entsprechen in keiner Weise den geringsten kaufmännischen Anforderungen. Dann bedenke man, dass Herr Nigg über Barausstände keine andere Kontrolle hat als sein und seiner Frau Gedächtnis.

Das von der Kommission festgestellte Manko beträgt Kronen 236‘429.45. Darin sind noch grosse, sehr alte Prozess- und andere Ausstände nicht inbegriffen.

Erstaunt hat auch die äusserst leichtfertige Kreditgebung, wie z.B. an Emil Brunhart aus Balzers in Vaduz.

Dann ist anzuführen die nicht rechtzeitige Abführung der Geldeingänge an das Land.

Bemerkenswert ist auch die Bezahlung von Adler- und Gafleizechschulden.

Des weiteren die an die Mitglieder ausbezahlten zu hohen Vorschüsse.

Auslandskorrespondenz habe Nigg alle nach Salzburg weitergeleitet.

Ansicht der Kommission ist es, dass ein Beamter, der bis Abends, sei es im Bureau oder in der Schule, angespannt ist, die hier zu bewältigende Arbeit nicht leisten kann und dass dann entweder dies oder jenes leiden muss.

Die Druckerei in Wien

Ein ganz genauer Aufsichtsdienst ist in der Druckerei in den vielen unverschliessbaren Räumen wohl nicht gut möglich. Als Türsiegel benützt [7] Herr Hartmann die Briefverschlussmarken der Gesandtschaft, indem er jeweils beim Verlassen der Druckerei je eine solche Marke auf ein Schlüsselloch klebt. Diese Kontrolle ist natürlich nicht genau und müsste ehebaldigst eine Änderung erfahren.

Auf Grund von all diesem schlägt die Kommission der Regierung vor:

Den Vertrag mit dem Konsortium sofort zu lösen, den Verkauf der Kronenmarken einzustellen und die Vorräte in Wien und in Salzburg nach Vaduz zu überführen.

Der Vorgang dieses Konsortiums steht in krassem Widerspruche mit den der Finanzkommission und dem Landtage gemachten Versprechungen und den dem Volke im Liechtensteiner Volksblatte gemachten Verheissungen und Angaben.

Die Kommission hat ferner den Eindruck gewonnen, dass das für das Land mit Recht schöne Gewinne verheissende Unternehmen niemals auf Landesinteresse aufgebaut war, sondern auf eine Grundlage gestellt wurde, die Privatinteressen in den Vordergrund schob, deshalb auch die Aufregung im Volke provozierte.

Die Kommission glaubt nun, in dieser kurzen Zeit ihr möglichstes getan zu haben, eine vollständige Überprüfung des gesamten Betriebes konnte jedoch in Anbetracht der weiter vorne beschriebenen schwierigen Umstände nicht vorgenommen werden. Jedoch glaubt die Kommission, mit Vorstehendem der Regierung und dem Volke gedient zu haben.

Die Kommission legt nun die ganze Angelegenheit in die Hände der massgebenden Faktoren und hofft, dass die das ganze Volk gleich berührende Angelegenheit endlich einer glücklichen Lösung zugeführt werde zum Wohle des Landes.

Vaduz, den 23. Mai 1921

Karl Spieler
D. Bühler
Alois Büchel
Meinrad Jäger
Rudolf Real]

______________

[1] LI LA SF 3.6 1921/2281. Bericht der Untersuchungskommission vom 23.5.1921. Der Bericht enthält zahlreiche farbliche Unterstreichungen und andere Hervorhebungen, von denen nicht klar ist, von wem sie stammen. Sie wurden hier nicht beachtet. Berücksichtigt wurden die sprachlichen Korrekturen.
[2] gestrichen: „des Komitees und“.
[3] „von Händlern notiert“ nachträglich gestrichen und durch „notiert“ ersetzt.[4]Stücke“ nachträglich von Hand hinzugefügt.
[5] und im Inventar“ nachträglich von Hand eingefügt.
[6] (Defizit K 13‘824‘876.-)“ nachträglich von Hand eingefügt.
[7] „benützt“ nachträglich von Hand eingefügt.