Ein Leserbriefschreiber fordert von der Regierung, dass sie beim Ausbau der Krankenkasse mit der Liechtensteinischen Krankenkasse und nicht mit schweizerischen Krankenkasse zusammenarbeite


Leserbrief ("Eingesandt) in den beiden Landeszeitungen Liechtensteiner Volksblatt und Liechtensteiner Nachrichten, nicht gez. [1]

27.11.1926

Schaan. (Einges.)

Wie aus dem Artikel in Nr. 94 der Liechtenst. Nachrichten, betitelt „Krankenkassawesen in Liechtenstein", zu ersehen ist, werden in unserem Lande Bestrebungen gemacht, um die Gründung einer Liechtensteinischen Sektion der christlich-sozialen Kranken- und Unfallkasse der Schweiz zu ermöglichen. Zu diesem Vorhaben ist zu bemerken, dass die Krankenversicherung bei uns wohl durchgeführt werden könnte ohne mit dem Auslande in Verbindung zu treten. Der "Allgemeine Krankenunterstützungsverein für das Fürstentum Liechtenstein" (jetzt Liechtensteinische Krankenkasse), der im Jahre 1894 gegründet wurde, dessen Mitgliederzahl und mithin auch dessen Reservefond sich in den folgenden Jahren bis ungefähr 1920 ständig vergrösserte, hat auf dem Gebiete der Krankenunterstützung ganz Erhebliches geleistet, was viele, die in die Lage gekommen sind, die Kasse in Anspruch nehmen zu müssen, bestätigen werden. Durch Vernichtung des Reservefondes infolge der Geldentwertung und durch verschiedene andere missliche Umstände verringerte sich damals die Mitgliederzahl der Kasse derart, dass ihre Leistungsfähigkeit beinahe in Frage gestellt worden wäre. Dank den Beiträgen S. Durchlaucht unseres Landesfürsten [Johann II. ] und des Landes, nicht zuletzt aber durch eigene Kraft, hat sich die Kasse durch Revision ihrer Statuten heute wieder soweit emporgeschwungen, dass sie ein lebensfähiges Institut darstellt, das seinen Anforderungen voll und ganz gerecht werden kann und man also nicht von einer überlebten Organisation sprechen kann. Sollte vielleicht die Hohe fürstliche Regierung an einem weiteren Ausbau der Krankenversicherung Interesse haben, so wäre es sehr zu begrüssen, wenn sie sich mit der Liechtensteinischen Krankenkasse in Verbindung setzen würde, bevor sie einem ausländischen Unternehmen die Bewilligung hiezu in unserem Lande erteilt.

Liechtenstein den Liechtensteinern!

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[1] L.Vo. 27.11.1926, S. 2; L.N: 1.12.1926, S. 2.