Das Eidgenössische Veterinäramt erteilt die Bewilligung zur Durchfuhr von liechtensteinischem Vieh nach Italien


Maschinenschriftliche Abschrift einer Note des Eidgenössischen Veterinäramtes (Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement) an die liechtensteinische Gesandtschaft in Bern, nicht gez. [1]  

7.9.1921, Bern

Das Eidg. Veterinäramt beehrt sich, der Fürstlich Liechtensteinischen Gesandtschaft in Bern den Empfang der Note Nr. 1143 vom 6. September [2] zu bestätigen und darauf zu erwidern, dass es bereit ist, der Fürstlichen Regierung in Vaduz die Durchfuhr von 250 Stück Vieh in plombierten Wagen durch die Schweiz nach Italien (Einfuhrzollamt Buchs-Bahnhof, Ausgangszollamt Chiasso- Bahnhof) unter folgenden Bedingungen zu gestatten:

Bei der Einfuhr in die Schweiz unterliegen die Transporte einer summarischen grenztierärztlichen Untersuchung, wofür eine reduzierte Einheitstaxe von Fr. 10.- per Wagen erhoben wird.

Für jeden Wagen wird ein Kollektivpassierschein (Gebühr Fr. 3.-) ausgestellt, der die Sendung bis zum Austritt aus der Schweiz begleitet und auf Wunsch dem italienischen Grenztierarzt übergeben wird.

Bei allfälligen Anständen behält sich das Eidg. Veterinäramt alle weitern Verfügungsrechte vor. [3]

______________

[1] LI LA V 002/0549 (Aktenzeichen der Gesandtschaft: 1151). Eingangsstempel der Gesandtschaft vom 8.9.1921. Handschriftlicher Vermerk: „Original nach Vaduz“. Weitere Abschrift unter LI LA RE 1921/4058 ad 0023/0714. Mit Begleitschreiben vom 8.9.1921 teilte der liechtensteinische Geschäftsträger in Bern, Emil Beck, der liechtensteinischen Regierung mit, dass das Eidgenössische Veterinäramt dem Grenztierarzt in Buchs nachträglich die Ermächtigung erteilte, das Vieh bereits in Schaan zu untersuchen, sodass es nicht mehr in Buchs ausgeladen werden musste (ebd. (Aktenzeichen der Gesandtschaft: 1156). – Zu früheren Bemühungen um Viehausfuhren aus Liechtenstein nach Italien vgl. etwa das Schreiben von Landesverweser Prinz Karl an die liechtensteinische Gesandtschaft in Bern vom 8.8.1919 (LI LA SF 13/1919/3844 ad 0001). 
[2] Darin hatte die liechtensteinische Gesandtschaft in Bern das Eidgenössische Veterinäramt unter Vorlage einer diesbezüglichen Bewilligung des italienischen Innenministeriums vom 27.8.1921 um die Durchfuhrbewilligung für Vieh durch die Schweiz ersucht (LI LA V 002/0549 (Aktenzeichen der Gesandtschaft: 1143)).
[3] Wie aus einem Bericht von Landestierarzt Ludwig Marxer an die Regierung vom 31.12.1921 hervorgeht, wurden 1921 insgesamt 268 Kühe und 117 Rinder nach Italien exportiert (LI LA RE 1922/0061 (Aktenzeichen: 223)). - Zur Freigabe der Vieheinfuhr durch Italien im folgenden Jahr vgl. das Schreiben der liechtensteinischen Gesandtschaft in Bern an die Regierung vom 29.7.1922 (LI LA V 002/0549 (Aktenzeichen der Gesandtschaft: 834)).