Die Herdebuchkommission erlässt eine Instruktion zur Beurteilung herdebuchfähiger Rinder


Gedrucktes Protokoll der Herdebuchkommission des „Liechtensteinischen landwirtschaftlichen Vereins“, nicht gez. [1]

8.10.1905, Vaduz

Sitzung der Herdebuchkommission des landw. Vereines, Sonntag den 8. Oktober 1905, nachmittags 2 Uhr, im Gasthaus zum „Engel“ in Vaduz

Gemäss Auftrages des Vereinsausschusses [2] erledigte die Herdebuchkommission nachfolgende Traktanda:

I. Feststellung eines Regulativs zur Beurteilung herdebuchfähiger Rinder

Hierüber legt der Vorsitzende einen Entwurf vor, welcher mit einigen Abänderungen in nachfolgender Fassung angenommen wird:

Instruktion zur Beurteilung herdebuchfähiger Rinder in Liechtenstein

1.

Die Beurteilung der zur Aufnahme in das Herdebuch angemeldeten Tiere geschieht durch eine Expertenkommission von 3 Mitgliedern und 2 Ersatzmännern, welche unter sich einen Obmann bestellen.

2.

Kein Mitglied der Expertenkommission darf über eigene zur Aufnahme angemeldete Tiere urteilen und haben in solchen Fällen die Ersatzmänner einzutreten.

3.

Die Beurteilung der angemeldeten Tiere geschieht durch das bei den liechtensteinischen Viehschauen übliche Punktierverfahren, wobei die als Norm aufgestellten Eigenschaften herdenbuchfähiger Rinder möglichst berücksichtigt werden müssen.

4.

Über jede Beurteilung (Musterung) soll eine eigene Punktierungstabelle geführt werden. Diese Tabellen sind selbst dann, wenn die betreffenden Tiere als untauglich erklärt wurden, innerhalb längstens 3 Tagen nach der Musterung der Herdebuchkommission abzuliefern.

5.

Tiere, welche den gestellten Anforderungen nicht entsprechen und auffallende Rassenfehler zeigen, können über Beschluss der Expertenkommission sofort ausgeschieden werden.

6.

In das Herdenbuch können im Anfang nur trächtige oder frischgekalberte Tiere bis zum Alter von 10 Jahren aufgenommen werden.

7.

Die aufgenommenen Tiere sollen sofort nach der Musterung mit dem Herdenbuchzeichen versehen und mit der entsprechenden Nummer in das Herdenbuch eingetragen werden.

8.

Im Aufnahmsschein sollen nachfolgende Kennzeichen ersichtlich gemacht werden:

Name des Tieres. Herdenbuchnummer …

Geboren den …

Aufgezogen durch …

Gekauft von …

Name des Eigentümers …

Geschlecht, Farbe des Tieres …

Gealpt …

9.

Hinsichtlich der Beurteilung der einzelnen Körperteile haben nachfolgende Eigenschaften als Norm zu gelten:

I. Kopf. Sei im allgemeinen leicht mager, gut getragen, von edlem Gepräge und betrage nicht über 30 % der Rumpflänge.

1. Stirne sei breit, massig, leicht gewölbt, jedoch nicht herausgebogen, auch nur mässig zwischen den Augen eingesenkt. Die Stirnbeinnaht sei nicht wulstig und nicht stark vertieft, mehr glatt, und mehr glatt behaart mit feinem, nicht struppigem, auch nicht krausem Haare.

2. Hörner entsprechend kurz, der runde Querschnitt ist dem flachen vorzuziehen, dieselben seien nur leicht nach auswärts gebogen, leicht nach vorn und aussen gestellt, die Basis darf nie dünner sein als die Mitte, die Basis muss beim ausgebildeten Horn stets weiss sein, die Hornspitze blauschwarz, schwarze, gestreifte Hörner und gelbe Basis sind Fehler.

3. Ohren wagrecht vom Kopf abstehend, gross, feinhäutig nicht fleischig, sondern durchscheinend, leicht beweglich, mit langer weisslich oder ins Lichtgelbe übergehender inneren feinen Behaarung.

4. Augen sollen gross sein, mässig hervorstehend, ruhig, freundlich und lebhaft blickend, nicht matt, unruhig, nicht scheu und finster, nicht tiefliegend, und sollen mit lichtbraunen, nicht fleischfarbenen Augenlidern eingerahmt sein.

5. Nase betrage niemals mehr als die Hälfte der Kopflänge, die Nasenlöcher seien gross, weit, innen licht, bleigrau, die Ganaschen verlaufen kurz und sind stets kräftig bei kurzer Nase und ist diese der längeren vorzuziehen.

6. Maul sei breit, der Unterkiefer darf nicht hervortreten, aber auch nicht zurückstehen, er sei weich, bleigrau farbig, desgleichen das Flotzmaul, die Zunge und der Beginn des harten Gaumens. Beim Weidegang, besonders bei den gealpten Tieren, verliert sich die Färbung an den Lippen, bleibt jedoch an ¾ des oberen Flotzmaules und der Nasenschleimhaut rein erhalten. Verkürzter Unterkiefer (Karpfenmaul) ist als grober Fehler anzusehen.

II. Der Hals betrage zirka 35 % der Rumpflänge, er sei nicht zu kurz, jedoch kräftig ohne plump zu sein und gleichmässig anschliessend und ohne Einsenkung in die Schultern verlaufend, vom Kopf zur Schulter eine harmonische Rundung. Der Triel (Wamme) sei bei weiblichen Tieren mässiger entwickelt als bei männlichen, er sei stets faltenreich, weich, griffig. Ein fettwulstiger Hals mit fleischigem straffen Triel muss sogar bei Stieren als Fehler erachtet werden, obgleich bei diesen im allgemeinen eine grössere Entwicklung desselben auf Kraft und Leistungsfähigkeit schliessen lässt.

II. Der Rumpf (1-3). Der Brustkorb sei breit und tief, weit, schön gerundet, die Rippenwölbung sei vom Rückgrate aus mehr zur walzenförmigen als zu eiförmigen Durchschnittsform gerundet, so dass ein guter Schluss mit den Schulterblättern erreicht wird, dabei stehe das Brustbein tiefer als der Bauch.

4. Schultern und Widerrist. Der Widerrist soll mit dem Brustkorbe durch kräftige feste Muskulatur verbunden sein, dabei sollen die Schulterblätter lang und schräg, etwa einen halben rechten Winkel betragend, fest anliegend, hierdurch wird ein leichter Gang des Tieres und die beliebte sogenannte „geschlossene Vorhand“ bedingt.

Der Widerrist sei breit, vollbehaart, ohne Vertiefung zwischen den Schulterblättern, er befinde sich in gleicher Horizontale mit dem Rücken, der Lende und dem Kreuz, seine Bodenhöhe betrage 75 – 80 % der Rumpflänge.

5. Rückenlinie. Dieselbe verlaufe vom Widerrist bis zum Kreuz als eine gerade, breite Fläche, welche keine Einsenkungen und keine Erhöhungen besitzt.

6. Lende, Hungergrube, Bauch. Die rundgewölbten Rippen seien mehr nach rückwärts strebend und weit von einander stehend, hierdurch wird ein geräumiger, proportionierter, tonnenförmiger Leib mit kurzen, flachen Hungergruben gebildet. Die Lende sei kurz aber breit, dabei liege sie mit dem Kreuz und dem Vorrücken in gleicher Höhe. Heubauch, aufgezogener Hirschleib, tiefe, lange Hungergrube, eingesenkte Lende sind Fehler.

7. und 8. Beckenlänge und Hüftweite. Das Kreuz darf niemals zu lang, jedoch auch nicht zu breit und grob sein, es betrage in beiden Richtungen gemessen 33 % der Rumpflänge, dabei seien die Hüften nicht zu stark, nicht eckig hervortretend, sondern gut gerundet.

9. und 10. Hüftgelenkweite, Abstumpfung des Hinterteiles und Lage desselben zum Rücken. Das Becken soll sich nach hinten nur wenig verjüngen (verengen), die Hüftgelenkweite betrage nur unmerklich weniger als die Hüftweite und die Sitzbeinweite betrage immer noch 65 – 70 % der Hüftweite. Die obere Fläche des Kreuzes laufe mit dem Rücken in einer Ebene fort, die seitlichen Flächen sollen dagegen nicht steil, sondern nur möglichst flach abfallen.

11. Die Schwanzwurzel. Dieselbe darf das Kreuz und Rückgrat nicht überragen, sei nicht zu hoch angesetzt, sei fein und geschlossen gleichmässig im Kreuze auslaufend.

12. Muskulatur der Schenkel und Spalt. Oberschenkel seien breit gewölbt, voll; der Spalt tief und stumpf, geschlossen nicht spitz, jedoch faltenreich und mit feinen, weichen Haaren bekleidet. Was unter Punkt 7 – 12 besprochen ist, vereinigt im Allgemeinen der landesübliche Begriff harmonisch abgeschlossene Nach- oder Hinterhand.

IV. Beine. 1. Vorarm und Hinterschenkel. Vorarme seien gerade vom Ellenbogenhöcker bis zum Knie und gleichmässig von einander laufend, der Unterschenkel in nur mässig schiefer Richtung von der Pfanne und auch gleichweit von einander, nicht zu lang aber eher fein als grobknochig, beide seien gut mit Muskelfleisch besetzt.

2. Schienbein und Sprunggelenke. Das Sprunggelenk sei mager, seitlich breit und flach, nie rund, das Knie soll eine breite, leicht gewölbte Vorderfläche haben, je kürzer die Schienbeine desto kräftiger und ausgiebiger der Gang, besonders sind hierauf die hinteren Unterfüsse zu berücksichtigen. Säbelbeinige, kuhhessige und stelzfüssige Gliedmassen sind fehlerhaft.

3. Fesseln und Klauen. Fesseln seien kurz und kräftig, nicht lang und weich, nicht zu schräg gestellt, damit der Gang nicht zu leicht ermüdet und Ziehen und Klettern erleichtert wird. Die Klauen seien fast schwarz, eher steil gestellt als flach, die Grundfläche sei rund, die Seitenwände nicht stark abgeschrägt, spitze weitgespreizte Klauen sind schwach, schlecht geeignet für rauhe Alpweide.

4. Stellung der Beine und Gang. Die Tiere müssen gerade gestellte Beine haben, dass die Ansicht von allen Seiten dem angestrebten langgestreckten Viereck des Rumpfbaues entsprochen bleibt, auch beim Gang soll die Mittellinie zu dieser Form nicht stark verschoben werden, der Gang sei elastisch, ruhig aber ausgiebig und beim Stehen müssen sich die Hinterfüsse und Vorderfüsse gut decken.

V. Haut und Haar. Die Haut sei kräftig aber weich, dehnbar, auch von den Rippen leicht abhebbar, lose aufliegend, am Halse und Triel leicht gefaltet und weich griffig, gealptes Vieh hat stärkere Decke, doch soll besonders an Hals und Triel auch bei diesem die weiche Griffigkeit nur wenig zurückgehen, niemals schwinden.

Das Haar sei weich und glänzend, nicht gekräuselt, dicht aufliegend, und mässig lang, auch am Schopf nicht struppig, sondern nur leicht wellig, besonders bei gealpten Tieren, wo im Herbst auch noch die Haarbeschaffenheit am sichersten an Hals und Triel (Wamme) geprüft werden kann.

VI. Farbe und Rasse. Das Vieh gehört zur mittelschweren braunen Gebirgsrasse, welche bei bleigrauem Flotzmaul und Zungenpigment, dunklen Klauen und schwarzen Hornspitzen, braune Haardecke ohne begrenzte Abzeichen trägt, dagegen von lichtbraun bis dunkelbraun übergehende Auslichtungen besitzt, welche an gewissen Stellen sogar rein weiss sind, wie in Flotzmauleinsäumung und Aalstrich am Rücken. Zu beanspruchen sind: Horn mit weisser Basis, schwarzer Spitze, dunkle Klauen. Bleigraues Flotzmaul, Zunge und Unterlippe, sowie der obere harte Gaumenbogen; braune Nasenschleimhaut und Augenlider. Die braune Haardecke, welche als „ganze Farbe“ unmerklich verändert Sommer und Winter bleibt, ist die wertvollste, dann kommt lichtere und dunklere Farb-Nüance des Brauntones und schliesslich die braundachsige. Die Auslichtungen sind immer verlaufend, niemals scharf begrenzt. Ausser oben genannte Fehler sind gestreifte Hörner und Klauen, roter oder rötlicher Schopf am der Stirnbeinkante. Gestreifte oder getalerte, dunklere Partien am Kopf und Leib, dunkle Einsäumung des Flotzmaules und der Ohren, fehlen des weissen Aalstriches (verbrannt), Kupferflecken am Flotzmaul, lichte Augenlider, weisse Haare in der Schwanzquaste, ferner die Schnauze an der Flotzmauleinsäumung und weisser Kronenhaarsaum an den Fesseln.

VII. Euter und Milchzeichen. Ein langgestreckter Leib mit deutlichen erkennbaren „Milchschüsseln“, weit von einander stehenden Rippen, etwas gesenkter Bauch, feine Gliedmassen und Hörner, feine Haut, weiche Haare, ein weiches, grosses, faltenreiches Euter mit guten Strichen bei proportioniertem Becken. Der „Milchspiegel“ zeige sowohl bei männlichen als weiblichen Tieren gute Kenntlichkeit, er sei weich, faltig, breit und hoch, nur mit feinen, kurzen Haaren besetzt und durch deutliche gleichfalls feine Gegenhaare abgegrenzt. Die längs der obersten drei oder vier Schwanzwirbel befindlichen Vertiefungen seien deutlich und gut mit Daumen und Mittelfinger fühlbar, je besser erkenntlich desto sicherer ist der Schluss auf gute Milchergiebigkeit, wenn voraus geschickte Zeichen gleichfalls zutreffen.

Die Geschlechtsteile der Zuchtstiere seien gut ausgebildet, hinter einem feinen Nabel mögen dieselben nicht zu weit hinten beginnen. Der gedrungene, nicht schlaff herabhängende Hodensack trage zwei gesunde Hoden an kräftigen Samensträngen. Neben den Hoden befinde sich ein Paar, besser zwei Paar kleiner deutlicher Zitzen, die ganze Partie sei besonders fein behaart. Der Zuchtstier besitze gutmütiges, aber lebhaftes, feuriges Temperament.

VIII. Ebenmass der Formen. Das Ebenmass der Formen wird durch die übereinstimmenden Entwicklungsverhältnisse der einzelnen Körperteile bedingt, welche, um dem Begriffe von schönem Körperbau des Rindes gerecht zu werden, in harmonischen Grössenverhältnissen sich untereinander erhalten müssen. Dadurch, dass die Vorhand möglichst eben so hoch und so breit ist wie die Hinterhand, dass Kopf und Halslänge ⅓ der Rumpflänge, die Beinhöhe aber etwa die Hälfte derselben betragen, wird dieses Ebenmass erreicht.

IX. Wüchsigkeit. Jedes Tier muss in Grösse und Körpergewicht seinem Alter entsprechen oder wenigstens zu der Annahme berechtigen, dass bei geeigneter Haltung diese Bedingung erfüllt werden wird. Dies steht im Zusammenhange mit den Bestimmungen des Punktes VIII und es wird ein der Beurteilung unterzogenes Viehstück anderen gegenüber dann zurücktreten müssen, wenn sich mit einiger Begründung annehmen liesse, dass das Individuum hinter der Grenze des Wachstums zurückbleiben dürfte, welche für einen mittelschweren Rindviehschlag gefordert werden muss.

10.

Die Höhe der zur Aufnahme in das Herdenbuch nötigen Punktzahl wird von der Herdebuchkommission im Einverständnis mit den Experten und in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen der benachbarten schweizerischen Viehzuchtgenossenschaften festgestellt.

11.

Die vorliegende Instruktion hat nur einen provisorischen Charakter und verliert ihre Giltigkeit mit der definitiven Gründung der Herdebuchgesellschaft, welch letztere dann nach ihrem Zusammentritt über die vom landw. Verein entworfenen Statuten, die Gestaltung des Herdenbuches und über die weiteren notwendigen Bestimmungen beschliessen wird.

2. Wahl der Expertenkommission und zweier Ersatzmänner

Als Experten wurden gewählt die Herren:

Mathias Gantenbue [Gantenbein] [3], zur „Rose“ in Grabs,

Rheinold [Rainold] Amann in Vaduz,

Lorenz Kind in Bendern.

Als Ersatzmänner die Herren:

F.J. [Franz Josef] Wachter in Vaduz und

F.J. [Franz Josef] Ritter in Eschen.

3. Öffentlicher Aufruf zur Anmeldung ins Herdenbuch und Bestimmung der Anmeldestellen

Es wird beschlossen, die hierländischen Viehbesitzer durch einen öffentlichen Aufruf im „Liechtensteiner Volksblatt“ zur Anmeldung ihrer Tiere ins Herdenbuch einzuladen. Als letzter Anmeldetermin wird der 23. Oktober d. J. festgesetzt. [4]

Anmeldungen werden entgegennehmen:

In Balzers Herr Posthalter [Emil] Wolfinger,

in Triesen Herr Vorsteher Bargätzi [Franz Xaver Bargetze],

in Triesenberg Herr Vorsteher Franz [Josef] Beck,

in Vaduz Herr Vorsteher Ad. [Adolf] Real,

in Schaan Herr Johann Wanger,

in Eschen Herr F.J. Ritter,

in Mauren Herr Johann Batliner, zum „Rössle“,

in Schellenberg Herr F.J. [Franz Josef] Wohlwend, zur „Krone“,

in Gamprin Herr Lorenz Kind,

in Ruggell Herr Vorsteher [Franz Josef] Hoop.

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[1] LI LA RE 1905/1880 ad 0004. Der Vereinsausschuss hatte die Herdebuchkommission am 1.10.1905 bestellt. Mitglieder dieser Kommission waren Reinold Amann, Ludwig Marxer, Lorenz Kind, Adolf Real, Franz Josef Ritter, Franz Schlegel und Rudolf Schädler als Obmann (L.Vo., Nr. 41, 13.10.1905, S. 1-2 („Die Gründung eines liechtenstein. Herdebuches“)). – Vgl. in diesem Zusammenhang den Bericht samt Statutenentwurf vom April 1905 einer (anderen) vom landwirtschaftlichen Vereins eingesetzten Kommission vom April 1905 (LI LA RE 1905/0778 ad 0004). Vgl. auch die an der Gründungsversammlung der Herdebuchgesellschaft am 28.1.1906 verabschiedeten Statuten unter LI LA RE 1906/0334 ad 00080.
[2] Vgl. das Schreiben des Vorstandes des landwirtschaftlichen Vereins, Rudolf Schädler, an die Regierung bzw. Landesverweser Karl von In der Maur vom 11.10.1905 (LI LA RE 1905/1880 ad 0004).
[3] Handschriftlich korrigiert: „Gantenbein“.
[4] Der Anmeldetermin wurde bis zum 30.10.1905 verlängert. Anschliessend sollte die Expertenkommission ihre Musterungen beginnen und dazu jede Gemeinde besuchen. Als niederste Zahl zur Aufnahme in das Herdebuch setzte die Kommission 60 Punkte fest (vgl. L.Vo., Nr. 43, 27.10.1905, S. 1 („Herdenbuch (Einges.)“).