Maschinenschriftlicher Antrag an den Landtag mit handschriftlichen Ergänzungen, gez. Abgeordnete Wilhelm Beck, Albert Wolfinger, Emil Risch und Josef Gassner [1]
24.10.1918, Vaduz
Antrag:
Die Unterzeichneten stellen den Antrag:
Es wolle der hohe Landtag im Einvernehmen mit der f. Regierung die bestehenden Gesetze dahin abändern, dass die Regierung nur im Einvernehmen mit der Mehrheit des Landtages geführt werden kann.
Das Gesetz hätte u.a. folgende Grundsätze zu enthalten:
Die Bestellung der beiden Landräte & ihrer Stellvertreter hat nur im ausdrücklichen Einvernehmen mit dem Landtage & aus Personen zu erfolgen, die dessen Vertrauen geniessen. Sie haben von der Regierung zurückzutreten, wenn sie dieses Vertrauen nicht mehr besitzen.
Alle Regierungsgeschäfte werden im Kollegium beraten & beschlossen, insbesondere auch die im Verwaltungsverfahren zu erledigenden Verwaltungssachen.
Die Landräte haben je einen Verwaltungszweig je nach Verteilung durch das Kollegium an den von diesem festzusetzenden Wochentagen in Vaduz zu besorgen & halten die erforderlichen Amtstage ab.
Die Landräte beziehen für ihre Bemühungen entweder ein fixes Gehalt oder ein angemessenes Taggeld, wofür im Voranschlag die nötige Summe zu bewilligen ist. [2]
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