Vergleich zwischen Johann Adam von Liechtenstein und vier Prinzessinen von Liechtenstein. Darin wurde geregelt, welche Güter an die Primogeniturlinie und das Fideikommiss fallen und welche im Besitz der Nebenlinien bleiben sollten. Mit diesem Vergleich wurden alle laufenden Prozesse innerhalb der Familie Liechtenstein eingestellt.
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