Wenn das Kloster den Besitz nach Landsbrauch drei Monate und sechs Tage besessen hat, soll er an Berchta auf Lebenszeit für einen Zins von jährlich 400 Eiern auf Ostern übergehen. Werden diese und weitere Bedingungen nicht eingehalten, dann soll der Besitz an Salem übergehen; ist dieses nachlässig, dann geht der Besitz an das Kloster Wald. Zeugen sind Nikolaus, Mönch in Salem, Friedrich, Knabenlehrer in Ravensburg, C. Humpis, Ammann von Ravensburg, C. genannt Nadeler, F. genannt Holbain, H. Stainhus, Magister Hermann, Wundarzt, F. genannt Küsphenninch und C. sellator. Es siegeln Salem, BaindtUlrich von Schellenberg und die Bürgerschaft von Ravensburg.
______________
Original im Generallandesarchiv Karlsruhe Abteilung 4 Salem Konvolut 417.