Weil aber Burkhard von Hasenstein selig das Belehnungsrecht dieser Güter besass, geben die vorgenannten Ritter Heinrich der ältere Schenk, Konrad von Hasenstein, Marquard von Schellenberg und Ulrich von Königsegg als Vögte oder Pfleger des unmündigen Burkard, Sohn des vorgenannten Ritters Burkard selig, ebenfalls ihr Einverständnis. Die Zustimmung von Konrad von Winterstetten erfolgte am 11. Juni, von Ulrich von Königsegg am 12. Juni in Hasenweiler, jene von Hermann von Wolfegg am 16. Juni und die von Heinrich Schenk am 22. Juni. Nach Verzicht Alberts von Diepolswiler übertragen die oben Genannten die Güter an Salem.
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Original im Generallandesarchiv Karlsruhe Abteilung 4 Salem Konvolut 369 Ausland.