Protokoll der Konferenzsitzung des Landtags, gez. Landtagspräsident Anton Frommelt [1]
28.11.1930
Statuten des Postmuseums
Der bezügliche Entwurf [2] wird sohin verlesen.
Präsident: Der zweite Kurator [3], der hier für die Sammlung in Betracht kommt, ist ein gewisser Herr [Hermann E.] Sieger, der sich um die liechtensteinische Ausstellung und Zusammenstellung verdient gemacht hat. Dieser würde also als zweiter Kurator bestimmt u. zw. auf Lebenszeit. Derselbe könnte allenfalls testamentarisch einen Nachfolger bestellen. Das ist nach meinem Begriff aber doch ein Zustand, der zu weitgehend ist. Das wäre eine Bindung, die wir jedenfalls nicht verantworten können für ein derartiges Institut. Ich persönlich könnte mich kaum dazu bewegen, eine solche Sache als Gesetz aufzustellen.
[Friedrich] Walser, Schaan: Ich habe die Bedenken des Präsidenten meinem Kollegen Rat [Josef] Ospelt gegenüber geäussert. Ich kann mir nicht vorstellen, wie in ein Statut, ein öffentliches Statut, eine private testamentarische Bestimmung aufgenommen wird. Das scheint mir unmöglich zu sein.
P. [Peter] Büchel: Die Herren Vorredner sind nicht ganz auf dem Laufenden. Wenn Herr Sieger nicht gewesen wäre, hätten wir wahrscheinlich noch lange kein Postmuseum. Die Schenkung [4], die Sieger an uns gemacht hat, ist sehr wertvoll. Ich habe mich gewundert, dass sich Sieger entschliessen konnte, eine solche Sammlung dem Lande zu schenken. Ohne diese Sammlung wäre das liechtensteinische Postmuseum eine Null, in meinen Augen die Errichtung beinahe unmöglich gewesen. Ich glaube, es wäre ein kleines Entgegenkommen, wenn man Sieger diese Anerkennung aussprechen würde bezw. das Statut festlegen würde. Es ist kein Gesetz. Eine Anerkennung gebührt auch diesem Herrn unbedingt und zwar eine entsprechende Anerkennung. Ob nun dieser Name Sieger in diesem Statut enthalten ist, kann uns gleichgültig sein, hätte ich bald gesagt, für Sieger wäre es eine Anerkennung. Wenn Sieger viele Tausend für seine Sammlung verlangt hätte, hätte er es gelöst, er hat die Sammlung aber dem Land zur Verfügung gestellt.
Präsident: Die Regierung ist vielleicht in der Lage, den speziellen Teil dieser Schenkung des Herrn Sieger etwas genauer zu erklären.
Reg.Chef [Josef Hoop]: Herr Sieger hat in einer mehrbändigen Sammlung alles zusammengetragen, was über die liechtensteinischen Postmarken überhaupt aufzufinden ist, von der ersten Zeit weg bis auf den heutigen Tag, hat er alles in den Albums gesammelt, sodass diese Sammlung wohl die einzige und einzigartigste und grösste Sammlung, Spezialsammlung von Liechtenstein darstellt. Ich bin selber nicht Philatelist. Ich habe immer die Erfahrung gemacht, dass wenn jemand die Marken zu Gesicht bekommt, er sie als etwas Grossartiges bezeichnet. Sieger hat dann die Anregung gemacht zur Errichtung eines Postmuseums und den weiteren Ausbau vorgeschlagen im Sinne der verlesenen Statuten. Wir bekommen von sämtlichen Weltpoststaaten jährlich die Ausgabe von Briefmarken in 3 Exemplaren. Die 3 Exemplare sind in den Albums aufbewahrt und sollen zu folgenden Zwecken verwendet werden. Ein Stück soll dem liechtensteinischen Postmuseum für dauernde Ausstellungszwecke u. dgl. zur Verfügung bleiben, die anderen 2 Stücke um gewisse ältere Ausgaben von Briefmarken einzutauschen. Wir haben die Marken vom Weltpostverein erst seit 1921. Die früheren Marken haben wir nicht, können aber eine ganze Menge früherer Marken nachbekommen, indem wir Ausgaben nach 1921 in Tausch geben. So werden wir mit der Zeit die meisten Briefmarken der Erde in unserem Postmuseum vereinigt haben. Die Literatur wird gesammelt. Die Druckplattenstöcke werden in einzelnen Exemplaren in vernichtetem Zustande im Postmuseum aufbewahrt werden.
Was Herr Sieger, der Stifter der Sammlung (die er dem Lande Liechtenstein zum Geschenk gemacht hat) durch die Organisation des Postmuseums uns getan hat, ist zweifellos ausserordentlich bedeutend und anerkennenswert. Wenn einmal Räume vorhanden sind, diese Sammlung unterzubringen, so wird es eine Sehenswürdigkeit von Liechtenstein darstellen. Der Passus in den Statuten, dass der Kurator auf Lebenszeit bestellt ist und auch testamentarisch bestimmt seinen Nachfolger, welchem meines Erachtens ohne weiteres zugestimmt werden kann. Es sind 2 Kuratoren und zudem, wenn irgend einmal eine Änderung gemacht werden soll, braucht es die Zustimmung der Regierung. Ich beantrage, diese Statuten ohne weiteres zu genehmigen.
Präsident: Ich möchte an die Regierung die Frage stellen, inwieweit das Land beigetragen hat zur Sammlung.
Reg.Chef: Wir haben Herrn Sieger überhaupt nichts zur Verfügung gestellt für seine Sammlung, sondern die Marken, welche den Grundstock der Sammlung bilden und 3 Bände umfassen, hat er zusammengetragen aus dem Handel. Er hat sie gekauft bei Briefmarkenhandlungen. Nachdem wir in den Besitz der Sammlung gelangt sind, haben wir sie ergänzt mit unseren Beständen. Das Ganze ist nun angewachsen auf etwa 6 Bände, wenn sie komplett sind, werden sie ca. 10-12 Bände umfassen.
P. Büchel: Ich möchte darauf hinweisen, dass wir Sieger nichts geschenkt haben und auch nichts schenken konnten. Das ganze Postmuseum haben wir dem Sieger zu verdanken und muss noch einmal wiederholen, dass die Schenkung seiner Sammlung vielleicht eine Summe beträgt, die ich als Laie nicht gut taxieren kann, die aber wenigstens viele Tausend ausmacht, vielleicht sogar einige Zehntausend. Es ist das eine Sammlung, die vielleicht nicht existiert sonst auf der Welt. Diese ganze Sammlung hat Sieger dem Lande geschenkt zur Errichtung eines Postmuseums. Ich möchte ersuchen, dass man diesem Statut beistimmt, es ist das nur eine kleine Anerkennung, die man Herrn Sieger zollt. Dieses kostet uns ja nichts, erachte es aber als eine gewisse Pflicht des Landes.
Präsident: Nach meinem Dafürhalten wird es nicht so haaren, dass diese Statuten heute schon genehmigt werden.
Reg.Chef: Ich finde auch nicht, warum man es verschieben sollte.
P. Büchel: Ich beantrage, die Sache bis auf Nachmittag zu verschieben und das Ganze im Konferenzzimmer zu besprechen.
Es erfolgt sodann
einstimmiger Beschluss
für verschieben. [5]