Brot und Milch werden rationiert


Artikel im “Liechtensteiner Volksblatt” [1]

10.10.1942

Brot- und Milchrationierung

Das eidg. Kriegsernährungsamt teilt mit: Ab 16. Oktober sind Brot und Milch rationiert. Mit sofortiger Wirkung wird eine vorherige Abgabe- und Bezugssperre für Dauer-Backwaren und Dauer-Milchwaren verfügt. Bis zum 15. Oktober dürfen Brot und Milch nur im Rahmen des bisherigen Verkaufs bezogen werden. Ab 16. Oktober kann Brot gegen blinde Coupons bezogen werden, zusammen für die zweite Hälfte Oktober 3550 Gramm Brot pro Lebensmittelkarte. Milch darf bis zum 31. Oktober noch ohne Rationierungsausweis bezogen werden; jedoch nur im Rahmen der bisherigen Kontingentierungsvorschriften.

Zum Bezuge berechtigten die blinden Coupons der Oktober-Lebensmittelkarten, nämlich: die Coupons W je 1500 Gr., die Coupons Z je 250 Gr., die Coupons F je 25 Gr., der Coupon H auf der Zusatzkarte ist mit 100 Gramm bewertet. Verderbliche Backwaren dürfen bis Sonntag, den 18. Oktober, ohne Coupons bezogen werden.

Die Normalration wird nachher auf 225 Gramm pro Kopf und Tag festgelegt. Jugendliche erhalten 100 Gr. Tageszulage, ebenso Mitarbeiter der “mittelschweren” Berufsgruppen; Schwerstarbeiter wird eine Zulage von 200 Gr. zugestanden. Der Gesamtverbrauch bleibt sich bei diesen Zuteilungen ungefähr gleich, nämlich auf 275 Gr. Die Brotrationierung geschah insbesondere, um die Brotversorgung auf lange Sicht sicherzustellen, wiewohl die diesjährige Ernte gut ausgefallen ist und auch die Kartoffelernte gegenüber dem Vorjahr von 70’000 auf 120’000 Wagen erhöht werden konnte.

Übersicht:

Kinder der Jahrgänge 1937 u. später: 112,5 Gr. Brot

Jugendliche der Jahrgänge 1923-29: 325 Gr. Brot

Mittelschwerarbeiter: 325 Gr. Brot

Schwerstarbeiter: 425 Gr. Brot

Im Gastgewerbe dient der Mahlzeitencoupon auch für den Brotbezug. Es wird später eine neue Einteilung erfolgen, und gleichzeitig werden auch halbe Mahlzeitencoupons ausgegeben, um die Zwischenverpflegung zu erleichtern.

Milch: Die Milchrationierung wird für den Monat Oktober noch im Rahmen der bisherigen Kontingentierung gehalten. Nachher werden folgende Zuteilungen auf Grund der Rationierung gemacht:

Kleinkinder bis zu 6 Jahren: 7 Dl. pro Tag

Jugendliche von 6-19 Jahren: 6 Dl. pro Tag

Erwachsene bis zu 65 Jahren: 4 Dl. pro Tag

Alte Leute über 65 Jahren: 5 Dl. pro Tag

Vorgesehen sind ferner Sonderrationen für Kranke und Schwangere (auf Grund ärztlicher Zeugnisse). Schwerarbeiter erhalten einen Zusatz von 1 Deziliter und sog. “Giftarbeiter”, die mit Blei, Quecksilber usw. zu tun haben, werden mit einer Sonderration von 12 Litern pro Monat bedacht. Die Milchspezialsorten (Yoghurt usw.) sind ebenfalls in die Rationierung miteinbezogen.

Zur besseren Anpassung an die verschiedenen Lebensgewohnheiten ist der Austausch von Milchcoupons gegen Käsecoupons in den Mangelgebieten vorgesehen und den Berggegenden ein solcher gegen Maiscoupons.

Anlass zur Milchrationierung gaben der Rückgang des Viehbestandes und der teilweise stark erhöhte Konsum. Im laufenden Winter wird mit einem weiteren Rückgang des Viehbestandes um 40’000 Stück gerechnet.

Für die Milchabgabe an die Haushaltungen wird ein besonderes Kontrollheftchen zur Registrierung der Bezüge und der Coupons abgegeben. An alle Haushaltungen soll eine Instruktionsschrift zur Verteilung gelangen.

Weitere Einzelheiten über die Brot- und Milchrationierung enthält die Aufklärungsschrift, die am 16. Oktober durch die Post an alle Haushaltungen verteilt wird.

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[1] L.Vo., Nr. 118, 10.10.1942, S. 3.