Die Lebensmittelrationierung wird aufgehoben


Artikel im “Liechtensteiner Volksblatt” [1]

1.7.1948

Das Ende der Rationierung

Das Eidgen. Kriegsernährungsamt teilt mit, dass nach einer Dauer von nahezu neun Jahren die Lebensmittelrationierung auf den 1. Juli 1948 vollständig aufgehoben wird. Auf diesen Zeitpunkt fallen sämtliche noch bestehenden Rationierungsvorschriften dahin. Die Lebensmittel, die bisher noch couponpflichtig waren, nämlich Speisefette und Speiseöle, Mehl und Reis, können von diesem Tage an frei bezogen werden.

Allerdings entspricht die Versorgung mit den nunmehr freigegebenen Artikeln noch nicht völlig dem Friedensstande. Die genannten Waren unterliegen nämlich immer noch der Bewirtschaftung durch die internationalen Ernährungsbehörden und es darf keineswegs erwartet werden, die Aufhebung der Rationierung habe etwa eine Aufhebung der der Schweiz zugebilligten Importquoten zur Folge. Darum ist es nicht von vorneherein ausgeschlossen, dass bei einzelnen Artikeln, wie namentlich bei Reis, unter Umständen kurzfristige Versorgungsengpässe auftreten könnten. Da jedoch die allgemeine Ernährungslage durchaus befriedigend ist, kann diese Möglichkeit die Behörden keineswegs davon abhalten, die restlichen Rationierungsbestimmungen zu beseitigen. Es wäre im heutigen Zeitpunkt nicht gerechtfertigt, wegen eines einzelnen Artikels den administrativen Apparat der Rationierung noch länger aufrecht zu erhalten.

Durch Vereinbarungen mit dem Handel wurde Gewähr dafür geboten, dass die Belieferung der Krankenanstalten u. Kinderheime mit Reis gesichert erscheint. Für die aus Brotgetreide hergestellten Nahrungsmittel besteht nach wie vor das Fütterungsverbot.

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[1] L.Vo., Nr. 74, 1.7.1948, S. 2.