Schreiben der Regierung an die Maschinenfabrik Aebi, Burgdorf, ungez. [1]
9.12.1941
Sehr geehrte Herren,
Die Firma Hilti, Garage und Maschinenbau in Schaan teilt uns mit, dass sie mit ihren Gläubigern eine Stundung von 6 Monaten privat vereinbart hat, da sie nunmehr in die Lage versetzt sei, durch Übernahme von Aufträgen aus Deutschland ihr Geschäft wieder auszubauen und dadurch dann ihre Gläubiger befriedigen zu können. Sie brauche jedoch einige Zeit, bis das neue Geschäft richtig eingelaufen sei und hätte deshalb die Gläubiger um Stundung ersucht. Sämtliche Gläubiger bis auf ihre Firma hätten diese Stundung gewährt. Es ist uns tatsächlich bekannt, dass der Firma Hilti Aufträge aus Deutschland laufend zugesichert sind und zwar Aufträge, die nicht in die eigentliche Maschinenbranche hineingehen. Die Aufträge haben ein solches Ausmass, dass die Firma Hilti im Laufe einer gewissen Zeit wieder liquid werden kann.
Wir erlauben uns, Sie anzufragen, ob Sie nicht auch zu einer Stundung, wenn auch vielleicht nur auf ein Vierteljahr schreiten könnten, da ein zu starkes Drängen das neue Geschäft der Firma Hilti hemmen könnte. [2]
Mit der Bitte um Ihre Rückäusserung zeichnen wir hochachtungsvoll
______________
[1] LI LA RF 208/050/002/001. Kürzel: DrV/S.
[2] Mit Antwortschreiben vom 11.12.1941 lehnte die Maschinenfabrik Aebi eine Stundung ihrer Forderungen ab (LI LA RF 208/050/002/002).