Schreiben der Regierung, gez. Regierungschefstellvertreter Alois Vogt, an das US-amerikanische Generalkonsulat in Zürich [1]
7.3.1944
Sehr geehrter Herr Generalkonsul [Sam Woods]!
Herr Johann Georg Hasler, Bäckermeister in Eschen, übergab uns Ihr Schreiben vom 23. Februar 1944 [2] betreffend seinen Rücktritt als Verwaltungsrat der Press- & Stanzwerke A.G. in Eschen mit dem Ersuchen, dasselbe zu beantworten.
Es handelt sich dabei insbesondere um die Erklärung der im 2. Absatz Ihres Schreibens aufgeworfenen Fragen. Herr Johann Georg Hasler wurde nicht etwa von der Regierung des Fürstentums für den Verwaltungsratsposten vorgeschlagen und hatte dort auch keinerlei Interessen des Fürstentums zu vertreten, da das Fürstentum an der Presta A.G. in keiner Weise interessiert ist, es sei denn als Arbeitsstätte für arbeitende Menschen. Johann Georg Hasler wurde vielmehr als Bürger der Gemeinde Eschen, des Standortes des betreffenden Unternehmens, in den Verwaltungsrat gewählt, einerseits um die Zusammenarbeit des Unternehmens mit den Gemeindebehörden zu dokumentieren, andererseits aus gewissen Traditionen der Fabrik in Eschen heraus. Das Fabrikgebäude in Eschen wurde seinerzeit gebaut als Jutefabrik, [3] wobei die Gemeinde Eschen an dem Unternehmen interessiert war. Das seinerzeitige Unternehmen war finanziell schlecht unterbaut und schlecht geleitet, die Vertrauensmänner der Gemeinde Eschen mussten beim Zusammenbruch des Unternehmens grosse persönliche Opfer bringen und auch die Gemeinde kam zu Schaden. Nach Ankauf der Fabrikgebäude durch die Press- & Stanzwerke A.G. entstand seitens des Unternehmens der Wunsch, das Vertrauen der Bevölkerung durch die Wahl eines Eschener Bürgers in den Verwaltungsrat zu gewinnen und damit auch gleichzeitig zu dokumentieren, dass die allgemeinen Interessen der Gemeinde möglichst gewahrt werden sollten. Nachdem Herr Johann Georg Hasler der Sohn eines der damals Geschädigten war, wurde er in Vorschlag gebracht. Irgendeinen Einfluss auf das Unternehmen hatte Herr Hasler nie und zwar weder einen direkten noch einen indirekten. Er hat weder bei Beschlüssen mitgewirkt, noch war er in der Lage, irgend einen Einfluss auf den Geschäftsgang zu nehmen. Er war, wie Sie aus den obigen Schilderungen entnehmen können, eine ausschliesslich dekorative Figur im Verwaltungsrate der Press- & Stanzwerke. Wir glauben auch kaum, dass Johann Georg Hasler in der Lage wäre, Ihnen über den Geschäftsgang oder wirtschaftliche Einzelheiten des Unternehmens irgend einen andern Aufschluss zu geben, als irgend ein anderer Bürger der liechtensteinischen Gemeinde Eschen. Selbstverständlich wird Herr Hasler, falls Sie dies wünschen, gerne bereit sein, sich bei Ihnen vorzustellen, um mit Ihnen die Angelegenheit zu besprechen.
Wir glauben daher, dass aufgrund unserer Ausführungen kein Hindernis mehr besteht, Herrn Johann Georg Hasler von der Schwarzen Liste zu streichen. [4]
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Generalkonsul, den Ausdruck unserer vorzüglichsten Hochachtung.
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[1] LI LA RF 224/119/001. Kürzel: DrV/G. Das Schreiben ging zur Kenntnis auch an Johann Georg Hasler.
[2] Nicht aufgefunden.
[3] Die Jutespinnerei und -weberei Eschenwerke AG.
[4] Das amerikanische Generalkonsulat teilte der Regierung am 8.3.1944 mit, dass es auf Grund dieser Angaben möglich sei, die Streichung Haslers von der Schwarzen Liste zu beantragen (LI LA RF 224/119/002).