Der Landtag debattiert über die Pensionshöhe von Postmeister Fritz Walser bzw. über die Pensionen für das Staatspersonal


Protokoll der öffentlichen Landtagssitzung, gez. Johann Georg Hasler, Ferdinand Heideggger, Anton Frommelt [1]

15.4.1936

3. Pensionierung Posthalter Fritz Walser, Schaan

Präsident [Anton Frommelt]: Die FK [Finanzkommission] hat die Behandlung der Angelegenheit ohne Antrag dem Landtag vorgelegt. Als Diskussionsvorschlag fiel Gleichhaltung des Postmeisters Walser wie seinerzeit Postmeister [Emil] Wolfinger, Balzers. Nach bisheriger Praxis berechnet käme Walser ein Ruhegehalt von Fr. 4550.- zu.

Reg Chef [Josef Hoop]: Ich möchte gemäss dem seinerzeitigen Konferenzbeschlusse dem Landtage Kenntnis geben, dass die Berechnung der Pension Walsers nunmehr erfolgt ist. Bei Wolfinger hatte der Landtag am 8.3.33 70% vom Gehalt, das ist Fr. 3080.- als Pensionsbasis angenommen und nach Abstrich von Fr. 80.- einen Ruhegehalt von Fr. 3000.- beschlossen. Bei Posthalter Fritz Walser sind folgende Ansätze ins Auge zu fassen. Walser hat 31 ½ Dienstjahre mit einem Gehalt von Fr. 6500.-. Nach 30jähriger Dienstzeit ist nach den Normen der schweizerischen Postverwaltung die Pension mit 70% des Gehaltes zu bemessen, das wären im konkreten Falle Fr. 4550.-. Nach den liechtensteinischen Normen der Pensionierung berechnet, würde sich folgende Rechnung ergeben. Mit 10 Dienstjahren sieht das Pensionsgesetz von 1888 [2] eine 40% Rente vor. Für die restliche 21 ½ Jahre käme eine solche von 44% in Betracht, total also 84% oder das mache Fr. 5460.-. Wenn nun dem Fritz Walser, wie dies bei anderen Beamten geschehen ist, die im Dienste des Landgerichtes verbrachte Dienstzeit in Anrechung käme, dann hätte er den vollen Gehalt zu Recht, d. i. Fr. 6500.-. Das wäre nach dem Pensionsgesetze von 1888. Hievon sind wir bei den jeweiligen Pensionierung abgegangen. Mit der Bemessung der Pension Walsers mit Fr. 4550.- ist er gleich gehalten wie Postmeister Wolfinger.

Dr. [Otto] Schädler: Die Pensionsfrage ist eigentlich für unsere Beamten nicht mehr vollgesetzlich wirksam, denn seit 1918 sind die Pensionen in jedem einzelnen Fall separat bemessen worden. Es besteht demnach auch keine gesetzliche Grundlage für die Beanspruchung der Pension und der Landtag hätte in dieser Zeit die Gelegenheit gehabt, auf diese Neuerung zurückzukommen, er hat es aber mit einem gewissen Recht vermieden im Bewusstsein, dass er auf das Glatteis kommen würde. Immerhin hat er sich die Einzelfälle zur Sonderbehandlung vorbehalten. Aus dieser Reihe hat sich eine Praxis entwickelt mit einer bestimmten Richtlinie, nämlich, dass keinem Beamten eine höhere als eine Pension von Fr. 3000.- bewilligt worden ist. Die Ausschüttung eines höheren Ruhegehaltes ist ein Novum, die einer neuen Begründung rufen würde. Wohl sind bei den Gehältern Abstufungen da, diese jedoch kommen bei der Pensionierung nicht mehr in diesem Ausmasse zur Geltung und es besteht auch keine Notwendigkeit, dass diese Abstufung später noch wirksam ist, weil eigentlich in der Ruhe alle die gleiche Verantwortung tragen, nämlich die der Ruhe. Es kann bei Beamten, die der gleichen Fachgruppe angehören, kann keine unterschiedliche Behandlung gemacht werden. Es wäre daher unbillig und unrecht, wenn man in diesem Sonderfall einen anderen Massstab anwenden würde als bei früheren Pensionierungen. Es würden Unterabteilungen geschaffen werden von Bevorrechtigten und Minderberechtigten. Es ist daher recht und billig, dass dem Postmeister Walser die gleiche Pension zugebilligt wird wie dem Postmeister Wolfinger. Auch wenn er früher einen grösseren Gehalt bezogen hat, so ist damit noch kein Anrecht auf höhere Pension geschaffen. Es ist daher mein Antrag, es soll dem Postmeister Walser eine Pension von gleicher Höhe, wie sie Postmeister Wolfinger bezieht, bewilligt werden. Mein Antrag soll auf der einen Seite für niemand ein Vorrecht, aber auf der anderen Seite für niemand auch nur ein Schatten eines Unrechtes sein.

Präsident [Anton Frommelt]: Was der Schatten des Unrechtes betrifft, so möchte ich betonen, dass die Einzahlungen in die Pensionskasse nach dem Gehältern erfolgt, die eben auch je nach der Stellung verschieden sind. Nach meinem Dafürhalten muss nach dem Verhältnis der Einzahlungen auch die Auszahlung erfolgen. Der Usus war, dass man von jedem sein Betreffnis eingehoben hat, diese Einhebung war eben unterschiedlich, weil die Gehälter verschieden waren. Das Recht beruht in dem Verhältnis zwischen Einzahlung und Ausfolgung. Die Praxis des Landtages war bisher so, dass nach diesen Grundsätzen und einer gewissen Gleichmässigkeit die einzelnen Fälle taxiert wurden. Was den Landtag interessiert hat, waren meistens Fragen der Dienstzeit und man hat einfach nach den erfolgten Einzahlungen die Pensionsbeträge festgelegt. Die Einzahlung in den Pensionsfond bedingt auch rechtlich die Auszahlung. Es würde also nach der Darlegung dem Postmeister Walser eine Pension von Fr. 4550.- zustehen, weil er auch erhöhte Pensionsbeträge einbezahlt hat. Er hat sogar Pensionsbeiträge von seinem Bruttogehalt gemacht. In der FK ist damals um dieses Unrecht, das offenbar existieren würde, gutzumachen, der Vorschlag ergangen, man möchte Walser die Überzahlungen rückerstatten. Wie es rechtlich mit dieser Frage steht, weiss ich nicht.

Beck Josef: Ich möchte bemerken, dass derjenige, der vom Staate abgebaut wird und eine Pension erhält, aus anderen staatlichen Ämtern auch zurücktreten muss. Er soll, wenn er pensioniert ist, nicht noch nebenbei beim Staat verdienen. Walser Fritz ist in der Sparkassekommission und bezieht als solches immer noch staatliche Gelder. [3] Das muss wegfallen.

Präsident: Vom Standpunkte des Doppelverdienertums ist diese Auffassung berechtigt. Andererseits jedoch ist nicht ausser Acht zu lassen, dass er das Recht auf Pensionierung geltend machen konnte und weiter in seinem Handeln nicht eingeschränkt werden darf. Auch ist es manchmal schade, wenn die Fähigkeiten eines Mannes brach und lahm gelegt werden, die eine junge Kraft nicht ersetzen könnte.

Reg. Chef: Ich möchte noch einige Ergänzungen zu den Ausführungen des Dr. Schädler machen. Vor allem ist seine Voraussetzung falsch, dass mit den Pensionen seit 1918 nie über Fr. 3000.- hinausgegangen worden sei. Ich will die 2 Fälle, die er selber ausgeschlossen hat, die Fälle Obering[enieur] [Gabriel] Hiener und Sparkassenverwalter [Marzellin] Keller ausser Acht lassen, weil diese einen Teil ihrer Pension vom Fürsten bekommen. Hingegen haben wir einen anderen Fall, den des Altsparkassenverwalters [Karl] Hartmann, der eine solche von Fr. 3200.- bezieht. Bei allen anderen seit der Aufhebung der Pensionen im Jahre 1922 [4] vollzogenen Pensionierungen hat man sich an das zwar aufgehobene, aber immer an dieses Gesetz gehalten. Wenn wir von diesen bisher geübten Normen abgingen, würden wir ein Unrecht begehen im Falle Fritz Walsers. Er hat nach den Bestimmungen diese Pension zurecht und ein Abweichen wäre gerade ihm gegenüber ein Unrecht und würde eine ungerechtfertigte Behandlung bedeuten. Ich würde es verstehen, wenn Herr Dr. Schädler den Antrag stellen würde, die Regierung soll beauftragt werden, neue Normen über die Gehälter und Pensionen aufzustellen und was die Pensionen betrifft, eine gesetzliche Bestimmung zu schaffen, dass sie in jedem Falle nur eine gewisse Höhe erreichen darf. Der Abg. Beck Jos. [Josef] hat das Doppelverdienertum gestreift. Wir haben schon mehr Pensionierte herbeigezogen, wenn irgend eine Arbeit zu verrichten war. Ich erinnere nur an den Fall Hartmann, der die ganze Ausrechung der Kronenabwertung gemacht hat und der ausserordentlich genau gearbeitet hat und auf Grund seiner früheren Tätigkeit die geeignete Person hiezu war. Wir nahmen auch pensionierte Lehrer, wenn eine Aushilfe nötig war usw.

Beck Josef: Ich möchte noch etwas erwidern. Ich bin nicht gegen die Pensionen. Jeder, wenn er arbeitsunfähig ist und dem Staate gedient hat, soll sein Auskommen haben. Aber, wenn einer noch Kapital anlegen kann, das halte ich für ungerecht. Es hat heute so viele arme und notleidende Familien und ein anderer soll aus Pensionsbeträgen noch Kapitalien anlegen können. Was der Mensch zum Leben braucht, dass soll man ihm geben, aber mehr ist nicht recht und gar in der heutigen Zeit. Wenn die Staatsfinanzen besser und auch die Zeiten anders wären, könnte ich es eher verstehen, aber in der heutigen Zeit könnte ich hiezu nicht stimmen.

Dr. Schädler: Der Herr Präsident hat in seinen Ausführungen den Anspruch auf eine erhöhte Pension dadurch zu rechtfertigen gesucht, dass eine Mehrbelastung für den Beamten bestanden habe. Diese Mehrbelastung bestund hauptsächlich in einem unterschiedlichen Umsatz. Der eine Posthalter hat 120 und der andere 400 Verkehrsnoten. Die Posthalter arbeiten aber auch mit verschiedenen Hilfskräften. Eine Mehrleistung der Person des Posthalters kommt gar nicht in Frage. Wir wissen, dass gut gehende Postämter auch dann gehen, wenn der Postmeister nur selten ins Postbüro hineinschaut und viel Zeit für anderes verwendet. Auch dann funktioniert die Post. Also die Mehrleistung besteht hier in der Vergrösserung des Umsatzes. Wenn der Umsatz grösser ist, so kann er sich mehr Hilfskräfte leisten und dann leistet nicht er, sondern die Hilfskräfte die Mehrarbeit. Wenn ein grosser Umsatz da ist, dann ist es finanziell möglich, sich von seinem Hauptberuf zu entfernen. Auf einem Büro wie in Balzers ist einer gebunden, auf dem Büro zu bleiben. Das Prinzip der Mehrleistung würde hier keine gerechte Anwendung finden. Der Herr Reg. Chef sagte, dass seit 1918 wohl Pensionen ausgeschüttet wurden, die höher waren als Fr. 3000.-. Er beruft sich auf einen einzelnen Fall. Es sind mehr erfolgt und dieser einzelne Fall hat als eine Ausnahme zu gelten. Ich möchte nochmals betonen, dass es gerecht ist, den Postmeister Walser so zu pensionieren wie Posthalter Wolfinger. Dadurch hat der Landtag schon eine gewisse Richtlinie gegeben und ein[en] Präzedenzfall geschaffen. Es ist ja möglich, diese Mehreinzahlungen rückzuvergüten. Es soll die Pensionskasse sich nicht ungerecht bereichern, aber es soll auch ein Beamter aus dem gleichen Range nicht besser gestellt werden wie der andere.

Präsident: Jede Post ist nach Punkten eingeteilt. Ob er diese Arbeit allein macht, das ist seine Sache. Wenn er für seine Person leichter haben will, so muss er mehr Geld ausgeben. Diese Einteilung ist nach schweizerischer Regelung generell getroffen. Beamter ist er allein und das andere sind seine Beamtengehilfen und darin liegt doch ein ganz wesentlicher Unterschied. Wenn einer 100 oder 200 Punkte hat, so ist die Verantwortung nicht die gleiche. Er trägt schliesslich die ganze Verantwortung. Nicht die Hilfskräfte werden in Anspruch genommen, wenn etwas nicht stimmt. Was die Sache wegen des Nebenverdienstes anbetrifft, so muss gesagt werden, dass auch Posthalter Wolfinger solchen hatte, indem er nebenbei eine Gastwirtschaft führte. Aber das sind Sachen, die nach meinem Dafürhalten mit dem Gehalte gar nichts zu tun haben. Einzig das Recht zwischen Einlage und Bezug muss ausschlaggebend sein.

[Emil] Batliner: Im Jahre 1922 wurde das Pensionsgesetz aufgehoben. Das ganze Land war gespannt, was passiert nun nachher. Und was geschah. Der Oberlehrer Frommelt starb dann und die gleiche Mehrheit, die das Pensionsgesetz abgeschafft hat, hat ihm die volle Pension zugesprochen, wie es das alte Pensionsgesetz vorgesehen hat. Das war der erste Fall. So sind dann noch mehrere Fälle dem nachgefolgt. Alle sind nach dem alten Pensionsgesetz von 1888 behandelt worden. Die heutige Mehrheit hat das nur übernommen von der damaligen Mehrheit. Auch sie sind nur zur Ansicht gekommen, dass einem eine Pension gebührt, wenn er dem Staate treu gedient hat. Der Beamte, der treu und gewissenhaft seine Pflicht erfüllt, soll seine Pension erhalten, er soll nicht auf Gnade oder Ungnade des Landtages angewiesen sein. In einem Rechtsstaate ist es so und der heutige Fall soll behandelt werden wie alle Fälle zuvor.

Präsident: Es ist eine alte Klage, dass jeder Fall so persönlich muss herangezogen werden. Rechtlich ist das Übernommene auch ganz in Ordnung. Es besteht ein rechtlicher Zusammenhang zwischen Einzahlung und Gegenleistung. Es besteht ein gewisses Versicherungsverhältnis. Wer mehr leistet, hat mehr zugut, wer mehr tut, hat mehr Anspruch. Das ist auch in den freien Berufen so. Auch zwischen Arbeit und Lohn besteht dasselbe Verhältnis. Es wird sich kaum lohnen, über diese Sache einen grossen Disput zu halten. Es ist Ermessungssache des Landtages und so ist es auch immer gemacht worden. Ein Antrag auf generelle Regelung wäre etwas, wie Herr Reg.Chef betont hat. Es ist natürlich in der heutigen schweren Krise etwas unverständlich, dass der andere jetzt ein Gehalt haben soll, wie es der eine mit bester Arbeit nicht verdienen kann. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass er bereits 40 Jahre gearbeitet hat. Wenn wir alles nach Bedürftigkeit und Not des anderen entscheiden, dann ist es keine Gerechtigkeit mehr. Ich will die Diskussion nicht abbrechen, aber ich glaube, es wird sich kaum lohnen, länger zu disputieren. Es stehen sich zwei Meinungen gegenüber, die nicht auf eine Linie zu bringen sind.

[Franz Josef] Marxer: Batliner hat gesagt, man soll diesen Fall behandeln wie die früheren. Ich glaube, diesen Fall haben wir in einer früheren Landtagssitzung schon entgiltig behandelt. Wir haben die Höhe der Pension prozentual beschlossen und der Regierung den Auftrag gegeben, die Ausrechnung vorzunehmen und dem Landtage hievon Kenntnis zu geben.

Reg.Chef: Ich stelle den Antrag, der Landtag möge Kenntnis nehmen von der Ausrechnung der Pensionsbemessung und man betrachtet diese Bemessung wie im Falle Wolfinger als provisorisch bis zur endgiltigen generellen Regelung der Pensionen.

Vogt Basil: Ich habe es dazumal nicht so verstanden. Es ist beschlossen worden, Walser soll gleich behandelt werden wie Wolfinger, nicht aber, dass die Regierung beauftragt worden ist. Das hätte können der alte Landtag machen, wenn er Courage gehabt hätte.

Reg.Chef: Er hat es ja auch gemacht.

Präsident: Es ist bestimmt, dass der Regierung der Auftrag auf Ausrechung des Betrages erteilt worden ist und zwar bei gleicher Behandlung und nach den gleichen Prinzipien wie bei Wolfinger.

Vogt Basil: Es ist auffallend, dass die Sache erst jetzt behandelt wird und nicht im Februar. Dazumal hat es geheissen, man dürfe keine Summe nennen, sonst komme gleich in der Zeitung Fr. 7000.-.

Präsident: Damals sind die notwendigen Unterlagen nicht vorgelegen und dass der Fall damals behandelt wurde, war nicht mehr zu früh. Es mussten Ermittlungen gemacht werden und Erhebungen, was der Regierung überbunden worden ist.

Dr. Schädler: Ich möchte noch einmal auf meinen Antrag zurückkommen. Derselbe ist nicht etwa aus einer persönlichen Ungunst gegenüber Walser entstanden, sondern aus dem Prinzipe heraus, hier gleiches Recht zu schaffen. Nur wenn mein Antrag angenommen wird, wird das Recht gleichmässig verteilt. Herr Fritz Walser hat ja dadurch, dass er eine bessere Stellung gehabt und eine dickere Pfründe verwaltet hat, seinen Vorteil gehabt. Andere werden ihn darum beneidet haben. Nun soll diese Ungleichheit fortdauern. Es ist, wie ich persönlich der Auffassung bin, eine persönliche Mehrleistung nicht notwendig gewesen, vielleicht ein grösseres Risiko bei der Abrechnung.

[Peter] Büchel: Ich kann mit den Ausführungen des Herrn Dr. Schädler nicht einig gehen. Wenn er schon das Wort gebraucht, Herr Walser habe eine dickere Pfründe verwaltet, dann stimmt das gar nicht. Das ist eine Ansicht, die ich von Herrn Dr. Schädler nicht erwartet hätte. Ich glaube, die Arbeit und die Verantwortung der einzelnen Postämter ist nicht die gleiche. In Schaan und Vaduz erheischt es mehr als anderswo. Der Umsatz geht in Millionen und da braucht es doch eine andere Verantwortung. Wenn man seine Pflicht ganz und zufriedenstellend erfüllt hat, so glaube ich, wäre es ein grober Undank, wenn man Walser einem gleichstellen würde, der vielleicht die Hälfte einbezahlt hat. Mit einer solchen Unbilligkeit könnte ich nicht einig gehen, das wäre ein Unrecht und ein Undank, dass wir nie verantworten könnten. Und wenn man glaubt, er habe seine Arbeit nur mit Hilfskräften bewältigt, so muss gesagt werden, dass man seine Arbeit nicht kennt. Er hat selbst gearbeitet und selbst die Verantwortung getragen. Und wenn man sagt, dass dieses Doppelverdienertum nicht recht sei, so muss gesagt werden, dass er nicht zu uns gekommen ist und gesagt hat, gibt mir einen weiteren Verdienst. Wir haben ihn gesucht. Wir haben nicht genug Männer gehabt mit dieser Erfahrung und dieser Eignung. Dann will man noch auf seinen kargen Lohn anspielen. Das sind alles Sachen, die gehören nicht hieher. Ich habe die Meinung, gleiches Recht für alle und zwar nach den Einzahlungen soll die Auszahlung erfolgen. Nach der Arbeit soll entschädigt werden. Auch der Ruhegenuss ist ein vertragliches Erfordernis, wenn leider nicht mehr gesetzlich geregelt. Das kommt eben aus der Umsturzzeit her. Heute müssen wir uns immer mit solchen unangenehmen Sachen herumbalgen. Ich habe die Ansicht, nach der Einzahlung muss entschädigt werden und die Einzahlung ist nach dem Gehalt erfolgt. Beamte, die dem Lande 40 Jahre pflichtbewusst und treu gedient haben, soll man nicht mit solchem Undank heimzahlen. Ich könnte nie einem solchen Antrag zustimmen. Recht soll gelten für jedermann und nicht Willkür.

Dr. Schädler: Der Herr Peter Büchel erwähnt, nicht Willkür, sondern Recht soll walten und beruft sich darauf, dass im Jahre 1922 eigentlich die kaiserlose, schreckliche Zeit angebrochen sei und seit dieser Zeit hätte dieser rechtlose Zustand angedauert. Es ist diese Feststellung etwas spät gekommen, denn seit dem Jahre 1922 hätte Herr Peter Büchel wiederholt Gelegenheit gehabt, dieser rechtlosen Zeit entgegenzutreten und durch Anträge den Landtag dazu zu bestimmen, dass die Pensionsfragen nicht mehr hätten vor den Landtag gezogen werden müssen. Aber nachdem eine Regelung der Pensionsfrage auf dem gesetzlichen Wege nicht erfolgt ist, hat sich der Landtag damit zu befassen und es ist jedem Abgeordneten freigestellt, seine Meinung auszusprechen, ohne irgendwie einer Person nahe zu treten zu wollen.

Büchel: Ich glaube, Herr Dr. Schädler hat mir etwas unterschoben. Ich habe nicht gesagt, seit die kaiserlose schreckliche Zeit bestanden hat. Ich habe gesagt, die heutige Lage der Pensionen stamme von der Umsturzzeit her. Die Folge war, dass man die Pensionen doch so ausgeschüttet hat wie früher. Aber man wollte beim Volke schön dastehen. Heute wollen einige andere Abgeordnete Lorbeeren holen. Ich meine es ehrlich und recht und in jedem Falle. Aber man soll einem die Worte nicht verdrehen, sonst kann ich auch noch anders reden.

Ferdi [Ferdinand] Risch: Mir ist erinnerlich aus der Landtagssitzung vom Februar, dass dort beschlossen worden ist, den Schlüssel anzuwenden wie beim Posthalter Wolfinger. [5] Mir ist es unerklärlich, dass dieser Gegenstand heute auf der Tagesordnung steht. Er hat volle 40 Jahre treu dem Staate gedient und hat selbst sein Pensionsgesuch eingereicht.

Präsident: Ich glaube, der Fall dürfte abgeklärt sein und eine grundsätzliche Einigung ist wohl nicht möglich. Es sind 2 Vorschläge und zwar 1.) Vorschlag der Regierung und FK, es möge der gleiche Schlüssel in der Pensionierung Walsers angewendet werden, wie bereits beschlossen, wonach ihm eine Pension von Fr. 4550.- zukommen würde und 2.) Vorschlag Dr. Schädlers auf Auszahlung einer gleich hohen Pension, wie sie Posthalter Wolfinger in Balzers erhält, nämlich Fr. 3000.- und die Mehrleistungen an Pensionseinzahlungen wollen zurückbezahlt werden.

Vogt Basil: Ich möchte doch erwähnen, wenn es schon erledigt worden ist im Februar, dann erübrigt sich eine Abstimmung.

Präsident: Damals hat der Landtag beschlossen, dem Fritz Walser eine nach der bisherigen Praxis zufallende Pension zu gewähren, deren Höhe noch auf Grund von Berechnungen ermittelt werden soll und die Höhe des ermittelten Pensionsbetrages in öffentlicher Sitzung zur Kenntnis zu nehmen. Mir liegt sehr daran, dass auch diese Pensionierung im gleichen Sinn erfolge wie bisher, damit die Öffentlichkeit wisse, wie es sich verhält. Ich lasse über den Antrag der Regierung und der FK abstimmen. Wer dafür ist, dass dem Posthalter Fritz Walser in Schaan als Pensionausfolgung Fr. 4500.- ausbezahlt werden, wolle dies mit Handerheben kundtun.

Dafür stimmen alle Abgeordneten mit Ausnahme Dr. Schädler, Basil Vogt, Josef Beck & Heidegger, welche dagegen stimmen.

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[1] LI LA LTP 1936/046.
[2] Pensionsgesetz für die Staatsangestellten vom 18.12.1888, LGBl. 1888 Nr. 2.
[3] Aufgrund der in der Landtagssitzung gefallenen Bemerkungen erklärte Walser in der Folge seinen Rücktritt vom Verwaltungsrat der Sparkasse. Auf Vorschlag der Finanzkommission wird jedoch Walser vom Landtag am 23.7.1936 mit 11 Stimmen für die verbleibende Amtsdauer erneut in den Verwaltungsrat gewählt (LI LA LTP 1936/111).   
[4] Gesetz vom 1.6.1922 über die zweitweilige Einstellung des Pensionsanspruchs der Beamten, Angestellten, Diener, Landweibel und Lehrpersonen, LGBl. 1922 Nr. 23.
[5] Siehe Punkt 7 des Protokolls der Konferenzsitzung des Landtags vom 5.2.1936 (LI LA LTP 1936/002).