Schreiben der Witwe N1 und ihres Vormundes N2 an die Regierung [1]
22.6.1937, Schaanwald
Betreff: Unterstützung für mein an Epilepsie leidendes Kind
Mein jüngstes Kind, N3, geboren am ... leidet an der Fallsucht und konnte trotz vieler angewandter Mittel bisher noch keine Besserung erzielt werden.
Dasselbe ist sonst gesund und stark, auch scheint es nicht schlecht begabt zu sein. Da es nun schon 8 Jahre alt wird, ist es dringend notwendig, dass es in eine Anstalt für solche Kinder untergebracht [wird], um es noch auszubilden, so gut es bei diesem Zustande möglich ist, damit es nicht später ganz ohne alle Kenntnisse und Fähigkeiten allein in der Welt dasteht.
Es wurde mir auch die Hilfsschule der Kreuzschwestern in Bludenz für solche Kinder empfohlen und [es] ergab die Anfrage, dass dasselbe dorten aufgenommen würde. Das Kind müsste laut Beilage [2] Kleidungsstücke und Wäsche mitbringen, deren Anschaffung auf ca. Fr. 90.- zu stehen kommt. Die monatliche Pension beträgt S [Schilling] 48.- zuzüglich der sonstigen Nebenauslagen.
Da ich seit 1932 Witwe mit noch 3 unversorgten Kindern bin, von denen das älteste 16 Jahre alt ist, so ist es mir ganz unmöglich, vorgenannte Anschaffungsauslagen wie das monatliche Verpflegsgeld zu bezahlen, da ich durch die Bewirtschaftung meines ganz kleinen Bauernanwesens gemeinsam mit meinem 80jährigen Schwiegervater kaum die laufenden Haushaltungskosten zu bestreiten vermag und die Auslagen für das genannte Kind eine weitere Verschuldung des kleinen Besitzes zur Folge haben müssten.
Ich bitte daher eine hohe fürstl. Regierung um gütige Unterstützung durch einen einmaligen Beitrag zu den Ausstattungskosten sowie durch die laufende Bezahlung der Anstaltskosten für das genannte Kind. [3]
Hochachtungsvoll ergeben
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[1] LI LA RF 172/257/001. Vgl. das neuerliche Gesuch von N1 an die Regierung vom 8.8.1940 (LI LA RF 199/388/003).
[2] Im Akt findet sich keine Beilage.
[3] Da auch die Gemeindevorstehung Mauren das Unterstützungsansuchen befürwortete, erklärte sich die Regierung am 15.9.1937 bereit, für die Unterbringung der N3 in der Hilfsschule der Kreuzschwestern in Bludenz jährlich 300 Schilling auszubezahlen. Ferner wurden 50 Franken zur Anschaffung der Ausstattung überwiesen (LI LA RF 172/257/002).