Schreiben der Regierung an die Anstalt für Geistes- und Nervenkranke in Hall in Tirol, gez. Regierungschef Josef Hoop [1]
19.9.1941
Als Oberbehörde für das Armenwesen teilen wir Ihnen mit, dass die Verpflegsgebühren für die bei Ihnen untergebrachte N1, geboren am ..., heute von der Gemeindevorstehung Gamprin über die Sparkasse für das Fürstentum Liechtenstein in Vaduz geregelt werden. Der Saldo per 31.8.1941 wird Ihnen durch eine Deutsche Bank ausbezahlt werden.
Bei dieser Gelegenheit gestatten wir uns die Anfrage, ob sich der Zustand der Patientin nicht soweit gebessert hat, dass sie in häusliche Pflege übernommen oder allenfalls sogar als beschränkt arbeitsfähig betrachtet werden könnte. Wenn dies der Fall sein sollte, würden die Angehörigen die Patientin zurücknehmen.
Indem wir für eine baldgefl. Auskunft zum Voraus danken, zeichnen wir mit vorzüglicher Hochachtung.
______________
[1] LI LA RF 207/035/001. Vgl. schon das Schreiben der Regierung an den Landrat in Hall in Tirol vom 1. Mai 1941 (LI LA RF 205/210/001).