Eingabe, gez. 106 Arbeiterinnen und Arbeitern der Firma Jenny, Spörry & Cie in Vaduz, an die Regierung [1]
o.D. (vermutlich Juli/August 1937), Vaduz
Seit Jahren arbeitet ein grosser Theil der Arbeiterschaft bis Freitag Abend, ein anderer Theil bis Samstag.
Im Frühling wurde bei 10 Maschinen der sogenannte Schichtenbetrieb eingeführt, diese Leute müssen nun am Samstag arbeiten, damit dieselben auf ihre Stunden kommen.
Nach der Einführung des Schichtenbetriebes dieser 10 Maschinen kam dann ein neues Arbeitergesetz, auf dies hin wurde von der Direcktion ein Anschlag angebracht mit der Mittheilung, dass ab 1 Juli ¼ nach 5 Uhr Feierabend sei, dafür am Samstag Vormittag gearbeitet werden müsse, dass nicht mehr als 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden darf, es wäre so viel wir verstehn, noch mehr zugunsten der Arbeiterschaft in diesem Arbeitergesetz zu lesen, doch von diesen unseren Vorteilen wurde nichts erwähnt und wird, wie wir befürchten, auch nicht eingeführt werden.
Die ganze neue Arbeitszeit Eintheilung ist nur wegen der nicht grossen Bedienung dieser 10 Maschinen gemacht worden, und es soll nun der ganzen Arbeiterschaft der Samstag, der so notwendig zu Hause gebraucht und benötigt wird, so vergällt werden.
Wir sind alle ohne Ausnahme der festen Überzeugung, dass bei etwas gutem Willen uns der Samstag wie bisher belassen sein könnte.
Auf diese Bekanntmachung hin reichten wir Arbeiter bei der Firma eine Liste mit den Unterschriften ein, man möchte die Arbeitszeit belassen, wie sie bis jetzt sei, also bis Freitag Abends. Auf das hin kam die Botschaft, dass ab 1 Oktober unbedingt die neue Arbeitszeit eingehalten werde müsse. Im Arbeitergesetz heist es zwar; der Arbeitgeber müsse sich mit dem Arbeitnehmer über die Eintheilung der Arbeiterzeit ins Einvernehmen setzen? Wir alle glauben, dass weniger die Firma selbst, als vielmehr die Direcktion auf diesem Standpunkt beharrt, wir sind fest und voll überzeugt, das bei gutem Willen, uns der ganze Samstag zur Verfügung belassen sein kann und die 48 Stunden bis Freitag Abends gemacht werden können wie bisher.
Wir möchten die hohe fürstl. Regierung bitten, uns in dieser Sache beizustehn [2], und das nohtwendige thun, damit auch ab 1. Oktober uns der Samstag allein gehört, den man so nohtwendig gebraucht.
Hochachtend die unterzeichneten Arbeiter der Firma Jenny Spörry
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[1] LI LA RF 173/384/001.
[2] Siehe hiezu das Schreiben der Regierung an die Firma Fritz und Caspar Jenny in Ziegelbrücke vom 20. August 1937 (LI LA RF 173/384/002).