Liechtenstein ersucht die Schweiz um Mithilfe bei der Schaffung eines Sanitätsdienstes für den Luftschutz


Note der Regierung an das Eidgenössische Militärdepartement, gez. Regierungschef Josef Hoop [1]

24.11.1943

Herr Bundesrat [Karl Kobelt]!

Sie waren so freundlich, am 3. November den Chefarzt des kantonalen Krankenhauses in Grabs, Herrn Dr.med. H. [Hermann] Werder, sowie den fürstlichen Landesphysikus Dr. [Martin] Risch zu einer Unterredung [2] über Massnahmen zu empfangen, die in Liechtenstein auf dem Gebiete des Luftschutzes gegenwärtig geplant werden. Unter höflicher Bezugnahme auf diese Unterredung gestatten wir uns, an Ihr Departement die Bitte zu richten

1) dem Leiter des einzurichtenden Sanitätsdienstes des liechtensteinischen Luftschutzes Einblick in die bezüglichen schweizerischen Vorschriften zu gestatten,

2) demselben Kenntnis von den beim schweizerischen Luftschutz gebräuchlichen Transportmitteln (Bahren usw.) und des Sanitätsmaterials (Verbandsmaterial Sortimente, Medikamente, Instrumente) zu geben und

3) liechtensteinische Ärzte als Teilnehmer oder Zuschauer bei Luftschutz-Sanitätsübungen in der Schweiz, wenn möglich an kleineren Orten, zuzulassen, damit sie Kenntnis von der Organisation dieses Dienstes erhalten (Hilfestellenwerbung, erste Hilfe usw.).

Indem die fürstliche Regierung höflichst bittet, dieses Gesuch wohlwollend zu prüfen, und hiefür zum voraus verbindlichst dankt, benützt sie die Gelegenheit, Sie, Herr Bundesrat, ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern. [3]

 

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[1] LI LA RF 220/187b/f.
[2] Siehe hiezu den Bericht von H. Werder an die Regierung vom 8. November 1943 (LI LA RF 220/187b).  
[3] Siehe die Antwortnote des Eidgenössischen Militärdepartements an die Regierung vom 23. Dezember 1943 (LI LA RF 220/187b/g).