Die Regierung berichtet dem Landtag über die Vorsorgemassnahmen für den Fall von Bombardierungen


Auszug aus dem  Rechenschaftsbericht der Regierung an den Landtag für das Jahr 1943 [1]

o.D. (1944)

5. Polizeiwesen, landwirtschaftlicher Grenzverkehr und Lebensmittelkontrolle

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Veranlasst durch verschiedene Vorkommnisse (Bombeneinschläge in der Nachbarschaft, Geschosse in Balzers etc.) hielt es die Regierung für geboten, auch in unserem Lande gewisse Luftschutzmassnahmen einzuführen. In erster Linie wurde darauf gesehen, dass die Verdunkelungsvorschriften genauer eingehalten werden. Darüber hinaus aber veranlasste die fürstliche Regierung die Durchführung von Demonstrationen im Oberland und Unterland über die Bekämpfung von Brandbomben. Zu diesen Demonstrationen wurde jeweils das Sicherheitskorps, die Chargierten des liechtensteinischen Feuerwehrverbandes sowie Vertreter der Gemeindebehörden aufgeboten. Ausserdem veranlasste die Regierung die Einrichtung eines Sanitätsdienstes in den einzelnen Gemeinden. Zu diesem Zwecke wurden sogenannte Katastrophenkoffer für die liechtensteinischen Ärzte und für jede Gemeinde angeschafft. Die liechtensteinische Ärzteschaft hat in entgegenkommender Weise die unentgeltliche Instruktion der Samariter übernommen.

Zu Alarmzwecken wurden in Vaduz und Eschen je eine Sirene angeschafft.

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[1] Rech.ber. 1943, S. 50.