Mit den Ärzten der Tuberkulosekommission werden verschiedene Fragen des Luftschutzes besprochen (Samariter- und Sanitätsdienst, Katastrophenkoffer)


Amtsvermerk der Regierung oder des Regierungschefs Josef Hoop, nicht gez. [1]

8.3.1944

Amtsvermerk

Bei der heutigen Sitzung der Tuberkulosekommission besprach ich mit den Ärzten die Frage des Luftschutzes. Nachdem die Anmeldungen für die Samariter sehr schwach eingelaufen sind, wird folgendes in Aussicht genommen:

1.) Die Ärzte, die 5 Zahnärzte, Frl. [Berta] Kölbener, Frl. [Rosa] Wachter werden verpflichtet, im Falle eines Bombenunglückes sofort an die Unfallstelle zu fahren.

2.) In Eschen könnte mit der Presta gesprochen werden, ob sie einen Sanitätsdienst einrichten würde.

Im übrigen sollten bei jeder Gemeinde etwa fünf oder auch etwas mehr Leute für den Samariterdienst ausgebildet werden. Die Ausbildung übernehmen die liechtensteinischen Ärzte. Der Ärzteverein wird die Gemeinden für die Instruktionen unter sich aufteilen. Die Instruktionen seitens der Ärzte und die Ausbildung der Samariter soll ehrenamtlich geschehen. Für die Ausbildung werden 3 Doppelstunden durchschnittlich als genügend erachtet.

3.) Die Samariterbüchlein sollen bestellt werden und den Ärzten zugeteilt. [2]

4.) Den Ärzten soll eine Liste jener Angemeldeten geschickt werden, die sich für den Sanitätsdienst zur Verfügung stellen. Die Auswahl der Sanitäter besorgen die Ärzte.

5.) Für die Ärzte soll ein Katastrophenkoffer bestellt werden, ein weiterer Katastrophenkoffer soll in jeder Gemeinde mit Ausnahme Planken im Pfarrhause untergebracht werden.

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[1] LI LA RF 220/187b/c.
[2] Die Ziffern 3, 4 und 5 des Dokumentes sind handschriftlich abgehakt.