Statuten der Heimattreuen Vereinigung


Undatierter Entwurf, ungez. [1]

o.D. (Anfang 1939), Schaan

Organisationstatut für die heimattreue Vereinigung "Liechtenstein"

  1. Unter dem Namen unseres lieben Heimatlandes "Liechtenstein" hat sich eine heimattreue Vereinigung gebildet, die den Zusammenschluss aller vaterländisch gesinnten Bürger des Fürstentums anstrebt und als obersten Grundsatz und höchstes und einziges Ziel die Erhaltung der Unabhängigkeit und Selbständigkeit unsers Landes unter dem Fürstenhause von Liechtenstein und die Beibehaltung der Wirtschaftsverträge mit der Schweiz im Schilde führt.
  2. Jeder Landesbürger ohne Rücksicht auf die Parteizugehörigkeit, der die Erhaltung unserer Heimat im Sinne des Punktes 1 wünscht, kann dieser Vereinigung angehören. Jedes Mitglied hat als äusseres Zeichen der Zugehörigkeit zu dieser vaterländischen Vereinigung das Landesabzeichen "blau-rot" zu tragen, das ihm von der Vereinigung gratis abgegeben wird.
  3. Die Leitung der Vereinigung obliegt dem Landesausschusse, der aus dem Obmann, dessen Stellvertreter, dem Aktuar, einem Kassier und vier weiteren Beisitzern besteht, die aus beiden bestehenden grossen Parteien paritätisch und proportional zu entnehmen sind. In jeder Gemeinde werden 4 Vertrauensmänner aufgestellt und zwar von jeder Partei zwei, die die Werbung und Organisierung der Vereinigung durchzuführen und alle Aufträge des Landesausschusses auszuführen haben. Die Vertrauensmänner bilden die Delegiertenversammlung, die wenigstens einmal jährlich oder bei Bedarf mehrmals vom Obmanne einberufen wird. Der Ausschuss wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Jahreshauptversammlung gewählt.
  4. Jeder Angehörige dieser Vereinigung muss als höchste Ehrenpflicht erachten, die Bestrebungen derselben mit allen Kräften zu unterstützen und sich ganz in den Dienst der guten Sache zu stellen. Bei Wahlen und Abstimmungen sowie sonstigen politischen [2] Angelegenheiten kann jeder nach seiner freien Überzeugung stimmen und die Vereinigung übt keinen irgendwie gearteten Einfluss auf die Mitglieder diesbezüglich aus. Es steht ihm frei, die Parole seiner politischen Partei oder seiner Standesorganisation zu befolgen, nur muss diese dem vaterländischen Standpunkt entsprechen, wofür sich auch jeder in seinen Reihen einzusetzen hat.
  5. In Verfolgung des hohen Zieles der Vereinigung wird sie in erster Linie die Angehörigen über die Bedeutung der Unabhängigkeit und Selbständigkeit unseres Heimatlandes in Wort und Schrift aufklären und jeder Einzelne ist verpflichtet, in diesem Geiste von Mann zu Mann zu arbeiten. Die Kleinarbeit von Bürger zu Bürger wird jedem Mitgliede der Vereinigung zur unbedingten Pflicht gemacht. Gegen jedwede volksfremde und staatsfeindliche Idee und deren Verbreitung hat sich jeder Anhänger der heimattreuen Vereinigung Liechtenstein durch vernünftige und sachliche Aufklärung zur Wehr zu setzen. Nur so wird uns unsere liebe Heimat "Liechtenstein" erhalten bleiben.
______________

[1] LI LA RF 190/196/005-006. Ein weiterer Entwurf, ebenfalls undatiert, in LI LA RF 190/196/004.
[2] Folgt gestrichen: "und wirtschaftlichen".