Bericht des Sicherheitskorps, gez. Wachtmeister Josef Brunhart, an das Landgericht [1]
16.6.1945
Boshafte Sachbeschädigung mittels Sprengkörper z.N. des Meier Eugen, Mauren. Unbekannte Täter
Tatgeschichte
Am 8. Mai 1945 um 21.45 Uhr wurde auf der nordöstlichen Seite der Schreinerei des Eugen Meier in Mauren durch unbekannte Täter ein Sprengkörper zur Explosion gebracht, durch welche an Fenstern, einer Türe und nordöstlicher Wand der Schreinerei Sachschaden von zirka 250.-- Franken zum Nachteil des Eugen Meier entstand.
Beweismittel
Am 10. Mai 1945 erstattete der Geschädigte Eugen Meier bei der Polizei telefonisch die Anzeige. Bei der am 11. Mai 45 durch Schtzm. [Hermann] Meier erfolgten Tatbestandsaufnahme wurde festgestellt, dass auf der nordöstlichen Seite der Schreinerei am Boden, zirka 1 m nahe an der Wand ein Sprengkörper explodiert sein musste. Der durch die Explosion ins Erdreich gerissene Trichter hatte einen Durchmesser von zirka 30 cm und eine Tiefe von zirka 10 cm. In unmittelbarer Nähe lagen die Holzabfälle wirr durcheinander. Die zirka in 2 m Abstand von der Explosionsstelle befindliche Hintertüre (eine gewöhnliche ältere Türe) der Schreinerei war durchschlagen und muss durch eine neue ersetzt werden. Ferner waren 17 Fensterscheiben Grösse 30 x 30 cm zertrümmert und das Vordach leicht beschädigt. Spuren vom Sprengkörper selbst waren keine vorhanden, nicht einmal Papierreste, wie solche etwa bei anderen analogen Fällen zu finden waren. Der Zugang des Täters dürfte ohne Zweifel von den sog. Weihergärten, als aus südöstlicher Richtung gewesen sein; dies ist schon aus dem Legungsplatz zu schliessen und von allen andern Seiten hätte er leicht beobachtet werden können. Spuren des Täters waren keine vorhanden und der Geschädigte selbst konnte keinerlei Hinweise geben, die zur Eruierung des Täters von Nutzen wären.
Der Geschädigte Meier gibt an, dass er nicht wisse, wer der Täter sei, und gibt nur allgemein seiner Vermutung Ausdruck. Er könne es nicht verstehen, warum das gemacht werde und warum grad bei ihm, er habe ja niemand etwas zu Leide getan. Meier schätzt seinen Schaden auf 280.-- bis 300.-- Franken und als ihm durch Schtzm. Meier bedeutet wurde, dass dies zuviel sei, nahm er 250.-- Franken an. Er begründet den Schaden in dieser Höhe damit, dass bei Flickarbeiten immer mehr Arbeitszeit aufgehe, wie dies hier etwa bei der Reparatur des Daches der Fall sein werde.
Das Motiv der Tat dürfte zweifellos in der politischen Reaktion zu suchen sein. Der 8. Mai 1945 war der Tag der Verkündung der deutschen Kapitulation und Eugen Meier wie seine ganze Familie sind Nationalsozialisten. Im Hause, bw. in der Schreinerei haben seinerzeit regelmässig Versammlungen der VDBL stattgefunden, und die Provokationen, die dadurch begründet waren, waren zahlreich.
Die Nachforschungen werden fortgesetzt und bei Ermittlung von Positivem wird Nachtragsanzeige erstattet.
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[1] LI LA J 007/S 078/163 (a). E.Nr. 864.