Note der Regierung an das Eidgenössische Politische Departement, Abteilung für Auswärtiges [1]
18.6.1938
Die fürstliche Regierung beehrt sich, das Eidgenössische Politische Departement um Hilfe in folgender Angelegenheit zu ersuchen:
Der liechtensteinische Staatsangehörige Biedermann Paul aus Schellenberg, derzeit wohnhaft in Wien und dort als Berufsmusiker tätig, muss den Ariernachweis erbringen. [2] Soweit dieser Nachweis sich auf Liechtenstein bezieht, ist er bereits erstellt. Dagegen hat Biedermann Schwierigkeiten in der Beschaffung des Ariernachweises für die Vorfahren seiner Mutter [Anna, geb. Pill]. Die privaten Bemühungen Biedermanns in Pressburg sind erfolglos geblieben, die tschechoslowakischen Behörden haben Biedermann keiner Antwort gewürdigt. - Die Grosseltern Biedermanns mütterlicherseits waren:
Martin Pill, Weinhauersohn in Pressburg, Grossvater, geboren ungefähr 1820 bis 1826 und
Magdalena Pill geb. Krause, Gärtnertochter in Pressburg, Grossmutter.
Die Verehelichung der Grosseltern Pill erfolgte am 15. Oktober 1854 in Pressburg.
Dem Eidgenössischen Politischen Departement wäre die fürstliche Regierung zu besonderem Danke verpflichtet, wenn es das zuständige Schweizerische Konsulat anweisen würde, dem Biedermann bei der Beschaffung der Geburtsurkunden und Heiratsurkunde der genannten Eheleute Pill behilflich zu sein. [3]
Die fürstliche Regierung benützt auch diesen Anlass, das Eidgenössische Politische Departement erneut ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
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[1] LI LA RF 181/154/001.
[2] Vgl. das Schreiben von Paul Biedermann an Regierungssekretär Ferdinand Nigg vom 28.6.1938 (LI LA RF 181/154/003). Biedermann war demnach als Mitglied der Kapellmeister-Union in die deutsche Reichsmusikkammer eingegliedert worden und musste bis 30.8.1938 den Ariernachweis erbringen.
[3] Das Eidgenössische Politische Departement übersandte die von Biedermann nachgesuchten Zivilstandsdokumente am 1.9.1938 an die Regierung. Die der schweizerischen Gesandtschaft in Prag entstandenen Kosten beliefen sich auf 10 Franken (LI LA RF 181/154/005).