Protokoll der Konferenzsitzung des Landtags, gez. Anton Frommelt, Wendelin Beck, Johann Georg Hasler [1]
31.1.1938
2. Neue Normen für die Einbürgerungen
Der Landtag beschliesst in der Angelegenheit der Einbürgerungen folgendes:
- In der Regel sollen nur ältere Leute über 50 Jahre eingebürgert werden.
- Wenn Eltern mit minderjährigen Söhnen sind, sollen die Söhne als eigener Einbürgerungsfall behandelt werden und ebenfalls mindestens Fr. 25'000 an die Gemeinde bezahlen.
- Für Mädchen soll ein Zuschlag von 50% für die Gemeinde d.i. Frs. 12'500 gemacht werden.
- Die Einbürgerungssteuer ist in allen Fällen mit mindestens Frs. 1000.- anzusetzen. Hievon fallen der Gemeinde Fr. 600 und dem Lande Fr. 400 zu.
- Jeder einzelne Einbürgerungsfall ist, bevor er in die betr. Gemeinde geleitet wird, von der Regierung zu überprüfen.
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