Der Landtag bringt anlässlich der Übertragung der Hoheitsrechte an Thronfolger Franz Josef II. seine "Liebe zum fürstlichen Haus" zum Ausdruck


Protokoll der öffentlichen Landtagsitzung, nicht gez. [1]

2.4.1938

Präsident [Anton Frommelt]: Ich möchte die Herren Abgeordneten zur öffentlichen Sitzung begrüssen. Die Tagesordnung umfasst 2 Punkte und zwar 1. Kenntnisnahme des Landtages von der Übergabe der Regentschaftsrechte in Vertretung an den Prinzen Franz Josef und 2. die Neubestellung des Sparkasseverwaltungsrates.

Reg. Chef [Josef Hoop]: Ich möchte dem Landtage zur Kenntnis bringen, dass Seine Durchlaucht der regierende Fürst [Franz I. von Liechtenstein] folgendes Handschreiben erlassen hat (Wird verlesen). [2]

Namens der Regierung haben wir hievon Seiner Durchlaucht dem Thronfolger Mitteilung gemacht und ihm die Glückwünsche der Regierung zur Übernahme der Regentschaft ausgesprochen. Seine Durchlaucht haben die Regentschaft mit dem gestrigen Tage angetreten. Ich bitte den Landtag, von der Übernahme der Regentschaft Kenntnis zu nehmen.

Präsident: Ich danke dem Herrn Regierungschef für diese Kenntnisgabe und ich möchte diese Gelegenheit benützen, um auf das günstige Zusammentreffen des Namenstages des Fürsten und der Übernahme der Regentschaftsrechte durch den Thronfolger hinzuweisen. Wir sind überzeugt und wissen, dass im Hause Liechtenstein Tradition Brauch ist, an der wir uns nur erfreuen können. Eine Rechtsauffassung, eine Liebe zu unserem kleinen Lande hat auf der anderen Seite unter der Bevölkerung eine gleiche Gesinnung wachgerufen. Ich möchte den heutigen Tag nicht vorübergehen lassen, ohne unserem Fürsten Franz die herzlichsten Glückwünsche überbringen zu lassen und möchte die Regierung bitten, diese unsere Glückwünsche auf telegraphischem Wege dem Fürsten übermitteln zu wollen und andererseits möchte ich die Gelegenheit benützen, um die Übertragung der Regentschaftsrechte an Seine Durchlaucht den Thronfolger Prinz Franz Josef zur Kenntnis zu nehmen und zwar mit jenen Gefühlen der Verbundenheit, mit denen der Landtag immer mit den Rechten der Regentschaft verbunden war. Gerade gebührt es sich, dass jeder Liechtensteiner seine Verbundenheit zum fürstlichen Hause erneuert. Wir sind Liechtensteiner dem Namen nach durch das fürstliche Haus geworden und wir wollen es auch sein durch treue Anhänglichkeit, Dankbarkeit und Anerkennung der Hohen Rechte. Ich möchte die Herren Abgeordneten ersuchen, stillschweigend durch Erheben von den Sitzen diese Anerkennung der Liebe zum fürstlichen Hause und besonders der Liebe zu unserem Fürsten Franz und andererseits die Liebe und Hingebung zu Seiner Durchlaucht unserem Thronfolger Prinz Franz Josef zum Ausdruck zu bringen.

(Sämtliche Abgeordnete erheben sich von den Sitzen)

Präsident: Ich danke den Herren Abgeordneten und glaube, dass diese Kundgebung eine innere Überzeugung zum Ausdruck bringt, die vor der Welt dokumentiert werden soll. 

 

 

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[1] LI LA LTP 1938/060.
[2] Siehe das Handschreiben von Fürst Franz I. betreffend die Übertragung der Hoheitsrechte im Fürstentum Liechtenstein an seinen Grossneffen, Thronfolger Franz Josef am 29./30.3.1938 (LI LA RF 179/254/001), siehe auch LGBl. 1938 Nr. 9.