Schreiben der Regierung, gez. Regierungschef Josef Hoop, an Fürst Franz I. [1]
6.6.1930
Im Höchsten Auftrage Euerer Durchlaucht haben wir uns wegen Herausgabe von Goldmünzen neuerdings erkundigt und konnten Folgendes in Erfahrung bringen.
Die Eidgenössische Münzverwaltung in Bern ist bereit, wenn wir es wünschen, unsere Goldmünzen zu prägen. Vorschriftsgemäss werden solche Prägungen nur angenommen, wenn sie den Betrag von 100'000 Fr. übersteigen. Die Gesandtschaft glaubt jedoch, dass man für uns eine Ausnahme machen würde. Denn wir glauben unmassgeblich, dass nur je 1500 Stück Goldmünzen zu 10 und 20 Franken geprägt werden sollten. Die Prägung kostet
für die 20 Fr. Stücke 13.50 Fr. pro kg,
für die 10 Fr. Stücke 19.- Fr. pro kg.
Voraussetzung ist jedoch, dass das schweizerische Format verwendet wird. Andernfalls würden noch weitere Kosten für die Herstellung besonderer Prägeringe usw. dazu kommen. Nicht inbegriffen ist in diesem Preis die Herstellung des Entwurfes und dessen Reduktion auf Stahlstempel. Wenn ein Gipsentwurf vorliegt, könnte diese eventuell in Le Locle (oder auch von einer anderen Firma anderswo) auf Stahl graviert werden. Die schweizerischen Goldmünzen sind 900/1000 fein. Ein 20 Fr. Stück enthält 6,541 gr. Gold. Wir haben für je 1500 Stück 10 und 20 Fr. Goldstücke einen Goldbedarf von 14,71725 kg. errechnet. Die Prägekosten würden, wenn die Schweiz uns entgegenkommen und die gleichen Preise wie für Mengen von 100'000 Fr. berechnen würde, rund 250 Fr. betragen, wozu noch die Kosten für das beizumengende andere Material kommen, die aber nicht hoch sein werden. Ferner kommen noch die Kosten für den Entwurf und die Herstellung der Stahlstempel. Nach Meldung der fürstl. Gesandtschaft Bern wäre das Gold gegenwärtig günstig zu kaufen, da der Schweizerfranken über dem Goldwert steht. Die Differenz soll zirka 2-3 % ausmachen. Über unseren Wunsch würde das Gold durch die schweizerische Nationalbank angekauft.
Gegen die Ausgabe von Goldmünzen wird schweizerischerseits nichts eingewendet. Diese werden aber in der Schweiz keinen gesetzlichen Kurs haben, weil nur schweizerische Münzen anerkannt werden. Sie haben aber je nach ihrem Gewicht einen Marktwert. Bei einem 20 Fr. Stück kann er 10-30 Rappen unter dem Nominalwert stehen. Dass die liechtensteinischen Goldmünzen in der Schweiz keinen gesetzlichen Kurs haben, steht der Ausgabe nicht hindernd im Wege. Wir wollten ja damit von allem Anfange an nur neuerlich die Selbständigkeit Liechtensteins dokumentieren. Und ein grosser Teil der Münzen wird in Anbetracht der kleinen Auflage von den Sammlern begierig gekauft werden. Der andere Teil wird als Zahlungsmittel ohne weiteres vom liechtensteinischen Markte absorbiert.
Auf Grund der vorstehenden Ausführungen beantragen wir ehrerbietigst, Euer Durchlaucht geruhen gnädigst, der Ausgabe von je 1500 Stück liechtensteinischer Goldmünzen zu 10 und 20 Fr. zuzustimmen und die fürstliche Regierung zu ermächtigen, im Landtage einen bezüglichen Gesetzentwurf [2] einzubringen.
Euerer Durchlaucht
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[1] LI LA RE 1930/3317 ad 1514.
[2] Gesetz vom 11.5.1931 betreffend die Ausgabe von Goldmünzen der Frankenwährung, LGBl. 1931 Nr. 7.