Die Schweiz drängt Liechtenstein zu einer einheitlichen fremdenpolizeilichen Praxis bei der Einreise von Juden


Schreiben der liechtensteinischen Gesandtschaft in Bern, gez. Geschäftsträger Emil Beck, an die Regierung [1]

4.4.1933

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement übermittelt uns das in zwei Exemplaren beigeschlossene Kreisschreiben Nr. 164 vom 31. März betreffend die Einreise von Israeliten [2] mit folgenden Bemerkungen:

"Um zu verhindern, dass unsere Massnahmen gestört werden durch eine von der unsrigen abweichende Praxis der Fremdenpolizei des Fürstentums bitten wir Sie, die fürstlich Liechtensteinische Regierung zu ersuchen, unsere Weisungen an die Kantone mit Ausnahme derjenigen über die Zuständigkeit der Eidgenössischen Fremdenpolizei zu den ihrigen für ihre Fremdenpolizei zu machen. Wir wären Ihnen zu Dank verpflichtet, wenn Sie uns mitteilen wollten, ob die fürstliche Regierung bereit ist, unserer Anregung Folge zu geben."

Da das Departement auf die lückenlose Durchführung dieser Bestimmungen grosses Gewicht legt, hat es mich auch persönlich ersucht, mich hiefür zu verwenden. Ich ersuche Sie daher um eine möglichst baldige Mitteilung zuhanden des Departementes.

2 Beilagen

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[1] LI LA RF 133/036/003.  
[2] Siehe LI LA RF 133/036/001.