Der Landtag spricht sich gegen die Errichtung einer Gesandtschaft in Bern aus


Protokoll der Konferenzsitzung des Landtags, gez. von Anton Frommelt und Florian Kindle [1]

14.12.1944

1. Frage der Errichtung einer Gesandtschaft in Bern

Reg.Chef [Josef Hoop] erklärt, dass der Landesfürst [Franz Josef II.] heute vormittags selber gegenüber dem Landtage eine persönliche Erklärung abgeben wolle. Der Landtag beratet sodann über den modus procedendi. Aus der Diskussion erfolgen folgende Anträge:

  1. Es soll der Fürst nur begrüsst und keine weiteren Darlegungen gemacht werden. Für diesen Antrag sind in der Abstimmung nur wenige Abgeordnete dafür, so dass der Antrag fällt.
  2. Es soll einleitend an die Begrüssung eine kurze Sachverhaltsdarstellung gegeben werden.
    Dieser Antrag wird mehrheitlich angenommen.
  3. Es sollte der Antrag der Landtagskommission vom Landtage beschlossen und dem Fürsten vorgängig der Erklärung bekannt gegeben werden.
    Dieser Antrag wird mit 7 Stimmen abgelehnt, sodass also der Landtag erst nach der Anhörung der Erklärungen des Landesfürsten über den Antrag der Delegation abzustimmen hat.

Um ½ 11 Uhr erschien Seine Durchlaucht der Landesfürst im Landtage.

Landtagspräsident Frommelt begrüsste den Fürsten und gab eine Sachverhaltsdarstellung. Hierauf verlas der Landesfürst seine Erklärung zur Gesandtschaftsfrage [2] und gab noch weitere Aufklärungen zur Sache. Seine Erklärung gab er sodann auch schriftlich dem Landtagspräsidenten zu Handen der Landtagsakten.

Der Fürst bemerkte noch ausdrücklich, dass er bei Berufung auf Art. 10 der Verfassung [3] aus diesem Artikel nur eine Pflicht ableite, dass er aber in keiner Weise gedenke, in dieser Angelegenheit von diesem Notrecht Gebrauch zu machen.

Um ½ 12 Uhr verliess der Fürst den Landtag wieder und der Landtag zog sich wieder ins Konferenzzimmer zurück.

Mittagspause.

Fortsetzung nachmittags 4 Uhr.

Am Nachmittag um ½ 3 Uhr trat die Delegation neuerdings zusammen und beschloss, dem Landtage den Antrag zu stellen, er möge Seine Durchlaucht bitten, die in Bern eingeleiteten Schritte rückgängig zu machen, wenn ihm dies irgendwie möglich erscheine.

Der Landtag beschloss sodann einstimmig, diesem Antrage zuzustimmen und dem Fürsten diese Bitte zu unterbreiten. [4] Als Delegation zum Fürsten wählt der Landtag Landtagspräsident, Regierungschef und Regierungschefstellvertreter [Alois Vogt]. [5]

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[1] LI LA LTP 1944/057.
[2] LI LA LTP 1944/063.
[3] Art. 10 der Verfassung (LGBl. 1921 Nr. 15) räumt dem Fürsten das Recht ein, in dringenden Fällen "das Nötige zur Sicherheit und Wohlfahrt des Staates" vorzukehren.
[4] Zum Antrag des Landtags vgl. LI LA RF 227/228/020.
[5] Zum weiteren Verlauf der Angelegenheit vgl. LI LA RF 227/228/022