Protokoll der Konferenzsitzung des Landtags, gez. Landtagspräsident David Strub, Schriftführer Florian Kindle und Schriftführer Fidel Brunhart [1]
30.12.1948
Grenzbereinigung Liechtenstein - Schweiz
Präsident Strub bringt den Abgeordneten den Inhalt des Vertrags sowie das Schreiben des Eidgenössischen Politischen Departements zur Kenntnis.
Abg. Kindle Florian: Bevor man zur Abstimmung schreite, könnte man noch dem Abgeordneten Heinrich Brunhart rufen, welcher bei der Landesbank sei.
Heinr. [Heinrich] Brunhart wird von Kindle geholt. [2]
Nachdem Heinrich Brunhart erscheint, wird zur Abstimmung geschritten.
Präsident Strub: Wer mit dem Abschluss dieses Vertrages [3] einverstanden ist, möchte dies durch Hand erheben zu erkennen geben.
Abstimmungsergebnis: 12 ja, und 3 nein.
Präsident [David] Strub: Der Bundesrat habe gewünscht, dass Liechtenstein dem vorliegenden Vertrage noch in dieser Session die Ratifikation erteile, auch Seine Durchlaucht der Landesfürst habe sich diesem Wunsche angeschlossen [4].
Die Schriftführer stellen fest, dass dieses Protokoll unvollständig ist, da die geführte Diskussion überhaupt nicht aufscheint. [5]
Bemerkungen des Protokollführers [Kranz] zum Nachsatz der Schriftführer: Die Angelegenheit spielte sich folgendermassen ab: Während Kindle den Abgeordneten Heinrich Brunhart von der Landesbank holte, fand eine inoffizielle Diskussion von Mann zu Mann statt; es war ein Gedankenaustausch, bei welchem alles durcheinander sprach. Somit war es für mich nicht möglich, über das Gesprochene Protokoll zu führen. Dies zur Richtigstellung der Fussnotiz des Schriftführers Florian Kindle.
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[1] LI LA LTP 1948/358.
[2] Dieser Satz ist handschriftlich eingefügt.
[3] Siehe LGBl. 1949 Nr. 19: Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der schweizerischen Eidgenossenschaft vom 23. Dezember 1948 über eine allgemeine Revision der Landesgrenze im Abschnitt Rhein-Würznerhorn.
[4] Fürst Franz Josef II. erteilte dem Vertrag am 31. Dezember 1948 seine Zustimmung. Der Austausch der Ratifkationsurkunden erfolgte am 15. August 1949. Siehe FN 3.
[5] Dieser Satz ist handschrifltich eingefügt.